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Textilien & BekleidungKapitel 61Stand April 2026

Zolltarifnummer für Socke

Die häufigste Zolltarifnummer für Socken aus Baumwolle ist 6115.95.00.00.0 (Socken aus Baumwolle, gewirkt) – der Drittlandszollsatz beträgt 12 %. Die genaue Einreihung hängt von Material, Faserzusammensetzung und Zielgruppe ab.

Baumwollsocken (6115.95), Synthetik-Socken (6115.96) und Wollsocken (6115.94) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Kleinkinder-Socken aus nicht-gewirkten Stoffen fallen sogar unter Kapitel 62. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Baumwollsocken für Erwachsene, Sportsocken mit Frotteesohle ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Socken und Strumpfwaren werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XI, Kapitel 61 eingereiht. Die Position 6115 umfasst alle Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren aus Gewirken oder Gestricken:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6115 - Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
  • Unterposition: 6115 94 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6115 9500 00 0 - aus Baumwolle

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Socke kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Socke

Der HS-Code für Baumwollsocken ist 6115.95 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 6115.95.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 6115.95.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6115.95.00.00.0 .

Einreihung von Socke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Socken können je nach Faserzusammensetzung und Produktart unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Hauptmaterial Baumwolle, Wolle oder synthetische Fasern sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Socke

Hauptmaterial Baumwolle (häufigster Typ)

6115.95.00.00.0 12 %

Socken, Füßlinge und Knöchelsocken aus Baumwolle, gewirkt oder gestrickt

Kniestrümpfe aus Polyester, Nylon oder anderen synthetischen Fasern

6115.96.10.00.0 12 %

Kniestrümpfe aus synthetischen Chemiefasern, gewirkt oder gestrickt

Hauptmaterial synthetische Chemiefasern

6115.96.99.00.0 12 %

Andere Socken aus synthetischen Chemiefasern (z. B. Polyester, Nylon)

Hauptmaterial Wolle (z. B. Merinowolle)

6115.94.00.00.0 12 %

Socken und Strümpfe aus Wolle oder feinen Tierhaaren

Hauptmaterial weder Baumwolle, Wolle noch synthetische Fasern

6115.99.00.00.0 12 %

Socken aus anderen Spinnstoffen (z. B. Leinen, Bambus, Modal)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Socke (6115) ≠ Strumpfhose (6115.10 / 6115.21)

Strumpfhosen bedecken den gesamten Unterleib und fallen unter andere Unterpositionen der Position 6115. Socken bedecken nur den Fuß und den unteren Unterschenkel.

Socke (6115) ≠ Gamasche / Beinwärmer (6117)

Gamaschen und Beinwärmer ohne Fußteil fallen unter Position 6117 (konfektioniertes Bekleidungszubehör), nicht unter 6115.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle sockenahnlichen Produkte fallen unter Kapitel 61. Strümpfe und Söckchen für Kleinkinder aus nicht-gewirkten Stoffen werden unter Kapitel 62 eingereiht:

Bekleidung für Kleinkinder, nicht aus Gewirken → anderes Kapitel (6209)!

6209.20.00.20.0 12 %

Strümpfe und Söckchen für Kleinkinder aus Baumwolle (nicht gewirkt)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Socke ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Faserzusammensetzung, Länge und Zielgruppe. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Socke (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Socken entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DE22517/15-16115.95.00.00

Strumpfware (Füßlinge), sog. Strick Socken, Art. SKPAC-2, in Erwachsenengröße, mit zwei Paar auf einem Pappaufhänger aufgebracht, aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 66 % Baumwolle, 30 % Nylon und 4 % Elasthan, lediglich die Fußzehen, einen Teil der Ferse und den Fuß einige Zentimeter hoch bedeckend, am Rand elastisch gesäumt.

AV 1, Pos. 6115.95

DE23401/15-16115.95.00.00

Socken, sog. Strick Strümpfe, Art. RSASKUP, in Erwachsenengröße, paarweise auf eine bedruckte Pappkarte aufgebracht, aus ca. 1 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus 67 % Baumwolle, 31 % Nylon und 2 % Elasthan, schlauchförmig abgepasst gewirkt, mit ausgearbeiteter Ferse, am oberen Rand umgeschlagen und mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Abschluss versehen.

AV 1, Pos. 6115.95

DE1717/16-16115.95.00.00

Socken, sog. Strick Strümpfe, Art. RSASK-2, Größe 9-11, paarweise auf eine bedruckte Pappkarte aufgebracht, aus ca. 1,7 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus 80 % Baumwolle, 15 % Nylon und 5 % Elasthan, schlauchförmig abgepasst gewirkt, die Knöchel bedeckend, nicht über die Waden reichend.

AV 1, Pos. 6115.95

DEBTI36998/23-16115.95.00.00

Socken, sog. Kinder-Strümpfe, Größe 27-30 cm, fünf Paar in verschiedenen Farben in einem Polybeutel verpackt, aus unterschiedlich strukturierten, bis zu ca. 1,8 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus 79 % Baumwolle, 19 % Polyamid und 2 % Elasthan, die Knöchel bedeckend, nicht über die Waden reichend.

AV 1, Pos. 6115.95

DE21810/15-16115.95.00.00

Socken, sog. Strick Strümpfe, Art. RSASK-MR, in Erwachsenengröße, paarweise auf eine bedruckte Pappkarte aufgebracht, aus ca. 1,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus 75 % Baumwolle, 23 % Nylon und 2 % Elasthan, die Knöchel bedeckend, nicht über die Waden reichend.

AV 1, Pos. 6115.95

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

12 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina12 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA12 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei12 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien9,6 %

Zollpräferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand12 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Zollaussetzung

Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Socken

Welche Zolltarifnummer hat eine Socke?

Die häufigste Zolltarifnummer für Socken aus Baumwolle ist 6115.95.00.00.0. Socken aus synthetischen Chemiefasern (Polyester, Nylon) erhalten die Nummer 6115.96.99.00.0, Wollsocken (z. B. Merino) die Nummer 6115.94.00.00.0. Das entscheidende Kriterium ist das Hauptmaterial der Socke.

Welchen HS-Code hat eine Socke?

Der HS-Code für Baumwollsocken ist 6115.95 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 6115.95.00. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 6115.95.00.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 6115.95.00.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Socken?

Der Drittlandszollsatz für Socken der Position 6115 beträgt 12 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Socken zollfrei. Aus Indien gilt ein reduzierter Präferenzzollsatz von 9,6 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich eine Socke von einer Strumpfhose zolltechnisch?

Strumpfhosen fallen unter Position 6115.21 oder 6115.10 (mit Kompression), während Socken und Knöchelsocken unter 6115.94 bis 6115.99 eingereiht werden. Die Abgrenzung richtet sich nach der Länge und Form: Strumpfhosen bedecken den gesamten Unterleib, Socken nur den Fuß bzw. Unterschenkel.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Socken verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch eine zu niedrige Einreihung kann rückwirkend korrigiert werden. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Socken?

Für Socken der Position 6115 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Der reguläre Drittlandszollsatz beträgt 12 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen sind Socken zollfrei oder zu einem reduzierten Satz einführbar.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Socke?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z. B. 6115.95.00.00.0 für Baumwollsocken.

Ändern sich Zolltarifnummern für Socken?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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