Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- Position: 6406 - Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
- Unterposition: 6406 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6406 9050 - Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
Zolltarifnummer: 6406 9050 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung Ihrer Sohle zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sohle
Der HS-Code für Sohle lautet 6406.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6406.90.50. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6406.90.50.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6406.90.50.90.0.
Einreihung von Sohle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Sohle erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn die Sohle aus verschiedenen Materialien besteht (z. B. Textil und Kunststoff). Die Position 6406 erfasst Schuhteile und herausnehmbare Einlegesohlen. Die Unterposition 6406.90.50 ist spezifisch für Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sohle
Alternative Einreihung
Einlegesohlen, handgearbeitet
Alternative Einreihung
Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
Alternative Einreihung
Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sohle (6406) ≠ Einlegesohlen, handgearbeitet (6406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sohle (6406) ≠ Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff (6406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sohle (6406) ≠ Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere (6406)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die Sohle als Teil eines fertigen Schuhs (Kapitel 64) oder als spezielle orthopädische Einlage (Kapitel 90) angesehen wird.
Alternative Einreihung
Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff
Alternative Einreihung
Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sohle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sohle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Sohle
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sohle. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Diese Produkte werden ebenfalls im Hub Textilien & Bekleidung geführt und können zolltariflich verwandt sein.
