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Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sohle: 6406.90.50.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sohle (6406.90.50.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sohle unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sohle Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Sohle hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um eine herausnehmbare Einlegesohle oder eine feste Laufsohle handelt. Für Einlegesohlen mit textilen Bestandteilen ist die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 einschlägig. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6406 - Schuhteile (einschließlich Schuhoberteile, auch an Sohlen befestigt, nicht jedoch an Laufsohlen); Einlegesohlen, Fersenstücke und ähnliche herausnehmbare Waren; Gamaschen und ähnliche Waren sowie Teile davon
  • Unterposition: 6406 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6406 9050 - Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6406 9050 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung Ihrer Sohle zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sohle

Der HS-Code für Sohle lautet 6406.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6406.90.50. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6406.90.50.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6406.90.50.90.0.

Einreihung von Sohle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Sohle erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn die Sohle aus verschiedenen Materialien besteht (z. B. Textil und Kunststoff). Die Position 6406 erfasst Schuhteile und herausnehmbare Einlegesohlen. Die Unterposition 6406.90.50 ist spezifisch für Einlegesohlen und anderes herausnehmbares Zubehör.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sohle

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungEinlegesohlen, handgearbeitet6406.90.50.10.0 3,0 %
Alternative EinreihungLaufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff6406.20.00.00.0 3,0 %
Alternative EinreihungLaufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere6406.90.60.90.0 3,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Sohle (6406) ≠ Einlegesohlen, handgearbeitet (6406)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sohle (6406) ≠ Laufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff (6406)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sohle (6406) ≠ Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere (6406)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sohle bleibt die Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa wenn die Sohle als Teil eines fertigen Schuhs (Kapitel 64) oder als spezielle orthopädische Einlage (Kapitel 90) angesehen wird.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungLaufsohlen und Absätze, aus Kautschuk oder Kunststoff6406.20.00.00.0 3,0 %
Alternative EinreihungLaufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder, andere6406.90.60.90.0 3,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sohle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sohle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE19744/15-1Einlegesohlen mit Außenseiten aus Spinnstoff, mit Fließgel gefüllt6406.90.50.90.0
DE7344/12-1Einlegesohlen aus Neopren (Kautschuk), beidseitig mit Spinnstoffen6406.90.50.90.0
DE7335/12-1Einlegesohlen aus Kunststoff, mit textiler Oberfläche6406.90.50.90.0
DE18370/17-1Einlegesohlen aus Filz6406.90.50.90.0
DE5808/15-1Einlegesohlen aus Kunststoff mit Spinnstofflage Ober- und Unterseite6406.90.50.90.0
DEBTI8816/25-1Einlegesohlen aus Vliesstoff mit rutschhemmenden Kunststoffpunkten6406.90.50.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China3,0 %Drittlandszoll
USA3,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle von RobbenerzeugnissenDer Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle - CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Sohle

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sohle. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sohlen

Welche Zolltarifnummer hat Sohle?

Die Zolltarifnummer für Sohle – genauer für herausnehmbare Einlegesohlen – lautet 6406.90.50.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Einlegesohlen aus Textil, Kunststoff oder Filz, die nicht handgearbeitet sind. Abweichende Nummern gelten für Laufsohlen (6406.20 oder 6406.90.60) oder handgearbeitete Einlegesohlen (6406.90.50.10.0).

Welchen HS-Code hat Sohle?

Der HS-Code (6-stellig) für Sohle lautet 640690. Er umfasst Schuhteile, Einlegesohlen und ähnliches herausnehmbares Zubehör. Die ersten vier Ziffern 6406 stehen für Schuhteile, die fünfte und sechste Ziffer 90 für die Unterposition „andere“. Die nationale Tarifierung geht bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer 6406.90.50.90.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sohle?

Der Drittlandszollsatz für Sohle (Einlegesohlen) beträgt 3 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich Sohle zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Sohle hängt entscheidend von der Bauart ab: Herausnehmbare Einlegesohlen fallen unter 6406.90.50.90.0, während fest mit dem Schuh verbundene Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff in 6406.20 und aus Leder in 6406.90.60 einzureihen sind. Eine Alternative für handgearbeitete Einlegesohlen ist 6406.90.50.10.0. Die Abgrenzung erfolgt also nach Herausnehmbarkeit, Material und Herstellungsverfahren.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sohle verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Sohle drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Säumniszuschläge. Im schlimmsten Fall kann das Zollamt ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden, bis die korrekte Tarifierung geklärt ist. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sohle?

Ja, für Sohle (Einlegesohlen) gelten Einfuhrkontrollen nach CITES (Artenschutz), falls Bestandteile geschützter Tierarten enthalten sind. Zudem sind Einfuhren von Katzen- und Hundefellen sowie Robbenerzeugnissen in der EU verboten. Diese Maßnahmen betreffen vor allem Einlegesohlen mit Fell- oder Lederbestandteilen. Die Ausfuhr unterliegt ebenfalls CITES-Kontrollen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sohle?

Die vollständige Zolltarifnummer für Sohle ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6406.90.50.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (640690), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (64069050) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6406905090) zusammen. Die letzte Ziffer ist eine nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sohle?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Sohle (Einlegesohlen) ist die Nummer 6406.90.50.90.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen ändern können.

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