Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Sonnenblenden leitet sich aus der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8708 - Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701|bis 8705
- Unterposition: 8708 21 - andere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser)
- Unterposition: 8708 29 - andere
Zolltarifnummer: 8708 2990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Nicht jede Sonnenblende ist gleich. Nachträgliche Blenden aus reiner Kunststofffolie oder Textil mit Saugnäpfen fallen in andere Warennummern. Prüfen Sie Ihre Ware mit dem Klassifizierungstool, um Fehler bei der Zollanmeldung zu vermeiden.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblende
Der HS-Code für Sonnenblende lautet 8708.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.29.90.00.0.
Einreihung von Sonnenblende nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Neben der Hauptposition 8708 sind für Sonnenblenden weitere Einreihungen in anderen Kapiteln denkbar, abhängig von Material, Bauform und Verbauart. Entscheidend ist, ob die Blende als Karosseriezubehör erkennbar ist oder als nachträgliches Zubehör ohne Fahrzeugbezug gilt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblende
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen (nachträgliche Sonnenblenden aus Kunststofffolie mit Saugnäpfen)
Alternative Einreihung
Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen/Gewirken (textile Sonnenblenden mit Saugnäpfen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sonnenblende (8708) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (nachträgliche Sonnenblenden aus Kunststofffolie mit Saugnäpfen) (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblende bleibt die Zolltarifnummer 8708.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenblende (8708) ≠ Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen/Gewirken (textile Sonnenblenden mit Saugnäpfen) (6307)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblende bleibt die Zolltarifnummer 8708.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht die Kriterien eines Karosseriezubehörs erfüllt, kommt eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht:
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen (nachträgliche Sonnenblenden aus Kunststofffolie mit Saugnäpfen)
Alternative Einreihung
Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen/Gewirken (textile Sonnenblenden mit Saugnäpfen)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sonnenblende ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblende (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Sonnenblende
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für die Zolltarifnummer 8708.29.90.00.0 basierend auf Warenwert, Herkunftsland und ggf. Präferenzabkommen.
Exportmaßnahmen und Beschränkungen
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Fahrzeug & Motorenteile
Diese Produkte aus dem Hub „Fahrzeug & Motorenteile" haben ähnliche Einreihungskriterien:
Motorradsitz
8714.10.90.90.0 · 3,7 %
Fahrwerkssatz
8708.80.99.90.0 · 3,5 %
Sicherheitsgurt
8708.21.90.00.0 · 4,5 %
Pinlock-Einsatz
3926.90.60.00.0 · 6,5 %
Handschuhfach
8708.29.90.00.0 · 4,5 %
Steürkettensatz
8409.91.00.90.0 · 2,7 %
Chopper
8711.50.00.00.0 · 6 %
Motorrad-Auspuff
8714.10.40.00.0 · 3,7 %
Kraftstofftank
8708.99.97.90.0 · 3,5 %
