Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Sonnenblenden leitet sich aus der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 87058708
- Unterpositionandere Karosserieteile und anderes Karosseriezubehör (auch für Fahrerhäuser)870821
- Unterpositionandere870829
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblende
Der HS-Code für Sonnenblende lautet 8708.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.29.90.00.0.
Einreihung von Sonnenblende nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Neben der Hauptposition 8708 sind für Sonnenblenden weitere Einreihungen in anderen Kapiteln denkbar, abhängig von Material, Bauform und Verbauart. Entscheidend ist, ob die Blende als Karosseriezubehör erkennbar ist oder als nachträgliches Zubehör ohne Fahrzeugbezug gilt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblende
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoffen (nachträgliche Sonnenblenden aus Kunststofffolie mit Saugnäpfen) | 3926.90.97.90.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen/Gewirken (textile Sonnenblenden mit Saugnäpfen) | 6307.90.10.00.0 | 4,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sonnenblende (8708) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (nachträgliche Sonnenblenden aus Kunststofffolie mit Saugnäpfen) (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblende bleibt die Zolltarifnummer 8708.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sonnenblende (8708) ≠ Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen/Gewirken (textile Sonnenblenden mit Saugnäpfen) (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblende bleibt die Zolltarifnummer 8708.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht die Kriterien eines Karosseriezubehörs erfüllt, kommt eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoffen (nachträgliche Sonnenblenden aus Kunststofffolie mit Saugnäpfen) | 3926.90.97.90.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen/Gewirken (textile Sonnenblenden mit Saugnäpfen) | 6307.90.10.00.0 | 4,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblende (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE18237/12-1 | Sonnenblende, als Zubehör für Kfz erkennbar | 8708.29.90.00.0 |
| DE17020/13-1 | Sonnenblende, als Zubehör für Kfz erkennbar | 8708.29.90.00.0 |
| DEB/1324/06-1 | Sonnenblende, als Zubehör für Kfz erkennbar | 8708.29.90.00.0 |
| DE11978/09-1 | Sonnenblende, als Zubehör für Kfz erkennbar | 8708.29.90.00.0 |
| DEB/2411/07-1 | Sonnenblende, als Zubehör für Kfz erkennbar | 8708.29.90.00.0 |
| DEB/775/08-1 | Sonnenblende, als Zubehör für Kfz erkennbar | 8708.29.90.00.0 |
| DE7721/13-1 | Sonnenblende, als Zubehör für Kfz erkennbar | 8708.29.90.00.0 |
| DEB/511/09-1 | Sonnenblende, als Zubehör für Kfz erkennbar | 8708.29.90.00.0 |
| DEBTI31346/22-1 | Nachträgliche Sonnenblende aus Kunststofffolie, nicht als Kfz-Zubehör erkennbar | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI19510/19-1 | Nachträgliche Sonnenblende aus Kunststofffolie, nicht als Kfz-Zubehör erkennbar | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI18636/18-1 | Nachträgliche textile Sonnenblende, nicht als Kfz-Zubehör erkennbar | 6307.90.10.00.0 |
| DEBTI22879/22-1 | Nachträgliche textile Sonnenblende, nicht als Kfz-Zubehör erkennbar | 6307.90.10.00.0 |
| DE15108/15-1 | Nachträgliche textile Sonnenblende, nicht als Kfz-Zubehör erkennbar | 6307.90.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Sonnenblende
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für die Zolltarifnummer 8708.29.90.00.0 basierend auf Warenwert, Herkunftsland und ggf. Präferenzabkommen.
Exportmaßnahmen und Beschränkungen
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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