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Fahrzeug & MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Motorradsitz: 8714.10.90.90.0

Ein Motorradsitz (auch Sitzbank oder Soziussitz) ist ein gepolstertes Sitzteil, das fest an einem Kraftrad montiert wird. Er wird als Teil/Zubehör für Krafträder der Position 8714 eingereiht.

Motorradsitz Produktbild

Für Motorradsitze sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Motorradsitz gliedert sich in folgende Hierarchie:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen|8711|bis 8713
  • Unterposition: 8714 10 - für Krafträder (einschließlich Mopeds)
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8714 1090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8714 1090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung als Teil/Zubehör setzt voraus, dass der Sitz erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Krafträder bestimmt ist. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Motorradsitz

Der HS-Code für Motorradsitz lautet 8714.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8714.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8714.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.10.90.90.0.

Einreihung von Motorradsitz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen maßgeblich. Motorradsitze fallen als Teile und Zubehör für Krafträder unter Position 8714. Nach Anmerkung 1 l) zu Kapitel 94 sind Sitze für Fahrzeuge von Kapitel 94 ausgeschlossen. Die Unterposition 871410 erfasst Teile für Krafträder, und da keine spezifischere Unterposition zutrifft, erfolgt die Einreihung unter 87141090 (andere) und schließlich unter 8714109090.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Motorradsitz

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (Kapitel 94)9401.20.00.00.0 3,7 %
Alternative EinreihungSättel (unter 'andere' für Fahrzeuge 8711-8713)8714.95.00.00.0 3,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Motorradsitz (8714) ≠ Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (Kapitel 94) (9401)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorradsitz bleibt die Zolltarifnummer 8714.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Motorradsitz (8714) ≠ Sättel (unter 'andere' für Fahrzeuge 8711-8713) (8714)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorradsitz bleibt die Zolltarifnummer 8714.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderer Kapitelcode kommt in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungSitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (Kapitel 94)9401.20.00.00.0 3,7 %
Alternative EinreihungSättel (unter 'andere' für Fahrzeuge 8711-8713)8714.95.00.00.0 3,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Motorradsitz ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Motorradsitz (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI140/25-1Motorhalterung8714.10.90.90.0
DEBTI38646/21-1Motorhalterung8714.10.90.90.0
DEBTI40688/21-1Aufnahmevorrichtung8714.10.90.90.0
DEBTI40774/21-1Funkbedienteilhalterung8714.10.90.90.0
DEBTI52050/23-1Zündschlossbefestigung8714.10.90.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China3,7 %Drittlandszoll
USA3,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,7 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Motorradsitz. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Motorradsitze

Welche Zolltarifnummer hat Motorradsitz?

Die Zolltarifnummer für Motorradsitz lautet 8714.10.90.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die Europäische Union und umfasst gepolsterte Sitzteile, die fest an Krafträdern montiert werden. Die Einreihung erfolgt als Teil/Zubehör für Krafträder der Position 8714.

Welchen HS-Code hat Motorradsitz?

Der HS-Code für Motorradsitz ist 871410. Dieser 6-stellige Code wird international für Teile und Zubehör von Krafträdern verwendet. Die ersten vier Ziffern 8714 stehen für Teile und Zubehör von Fahrzeugen der Positionen 8711 bis 8713, die Ziffern 10 spezifizieren Teile für Krafträder.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Motorradsitz?

Der Drittlandszollsatz für Motorradsitz beträgt 3,7 %. Dieser Zollsatz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Motorradsitz zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Motorradsitzen erfolgt vor allem zu allgemeinen Sitzmöbeln (Kapitel 94) und zu Fahrradsätteln (871495). Eine Alternative zur Einreihung unter 8714109090 wäre die Position 9401, die jedoch nach Anmerkung 1 l) zu Kapitel 94 für Fahrzeugsitze ausgeschlossen ist. Motorradsitze sind spezifisch für Krafträder konstruiert und daher als Teile der Position 8714 einzureihen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Motorradsitz verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie mögliche Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem kann eine falsche Deklaration zu Prüfungen durch den Zoll führen und künftige Sendungen verzögern. Verwenden Sie daher stets die korrekte Nummer 8714.10.90.90.0.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Motorradsitz?

Für die Einfuhr von Motorradsitzen gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegt die Ausfuhr aus der EU bestimmten Maßnahmen: Es besteht eine Beschränkung bei der Ausfuhr (Code 467), eine Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (Code 735) und eine Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 473). Diese Maßnahmen betreffen vor allem den Export in Drittländer.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Motorradsitz?

Die Zolltarifnummer für Motorradsitz ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 871410, dem 8-stelligen KN-Code 87141090 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8714109090 zusammen. Die vollständige 11-stellige Nummer lautet 8714.10.90.90.0, dargestellt als 8714.10.90.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Motorradsitz?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Motorradsitz ist die Nummer 8714.10.90.90.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da Unterpositionen oder Zollsätze angepasst werden können.

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