Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Motorradsitz gliedert sich in folgende Hierarchie:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen|8711|bis 8713
- Unterposition: 8714 10 - für Krafträder (einschließlich Mopeds)
Kombinierte Nomenklatur: 8714 1090 - andere
Zolltarifnummer: 8714 1090 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung als Teil/Zubehör setzt voraus, dass der Sitz erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Krafträder bestimmt ist. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Motorradsitz
Der HS-Code für Motorradsitz lautet 8714.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8714.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8714.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.10.90.90.0.
Einreihung von Motorradsitz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen maßgeblich. Motorradsitze fallen als Teile und Zubehör für Krafträder unter Position 8714. Nach Anmerkung 1 l) zu Kapitel 94 sind Sitze für Fahrzeuge von Kapitel 94 ausgeschlossen. Die Unterposition 871410 erfasst Teile für Krafträder, und da keine spezifischere Unterposition zutrifft, erfolgt die Einreihung unter 87141090 (andere) und schließlich unter 8714109090.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Motorradsitz
Alternative Einreihung
Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (Kapitel 94)
Alternative Einreihung
Sättel (unter 'andere' für Fahrzeuge 8711-8713)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Motorradsitz (8714) ≠ Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (Kapitel 94) (9401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorradsitz bleibt die Zolltarifnummer 8714.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Motorradsitz (8714) ≠ Sättel (unter 'andere' für Fahrzeuge 8711-8713) (8714)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorradsitz bleibt die Zolltarifnummer 8714.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Kapitelcode kommt in Betracht:
Alternative Einreihung
Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (Kapitel 94)
Alternative Einreihung
Sättel (unter 'andere' für Fahrzeuge 8711-8713)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Motorradsitz ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Motorradsitz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Motorradsitz. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Fahrzeug & Motorenteile
Diese Produkte werden ebenfalls in Kapitel 87 eingereiht.
Fahrradlicht
8512.10.00.00.0 · 2,7 %
Schalldämpfer
8708.92.35.00.0 · 4,5 %
Auto-Windschutzscheibe
7007.21.20.00.0 · 3 %
Golfwagen
8703.10.18.00.0 · 10 %
Oldtimer
8703.23.90.00.0 · 10 %
Laderaumabdeckung
8708.99.97.90.0 · 3,5 %
Kurbelwellen-Riemenscheibe
8483.50.80.90.0 · 2,7 %
Led-Scheinwerfer
8512.20.00.90.0 · 2,7 %
Pickup
8704.21.91.00.0 · 10 %
