Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Sonnenbrille wird in folgende Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9004 - Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen) und ähnliche Waren
- Unterposition: 9004 10 - Sonnenbrillen
Kombinierte Nomenklatur: 9004 1091 - andere
Zolltarifnummer: 9004 1091 00 0 - mit Brillengläsern aus Kunststoffen
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer 9004.10.91.00.0 gilt für die häufigste Ausführung einer Sonnenbrille. Je nach genauer Beschaffenheit kann eine andere Unterposition zutreffen. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit unserem Klassifizierungstool prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenbrille
Der HS-Code für Sonnenbrille lautet 9004.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9004.10.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9004.10.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9004.10.91.00.0.
Einreihung von Sonnenbrille nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Sonnenbrille erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenbrille
Sonnenbrille mit Kunststoffgläsern, nicht optisch bearbeitet (häufigster Typ)
Sonnenbrillen, andere, mit Brillengläsern aus Kunststoffen (Polycarbonat, Acryl)
Sonnenbrille mit Korrektionsgläsern (optisch bearbeitet, mit Dioptrienwerten)
Sonnenbrillen mit optisch bearbeiteten Gläsern (z.B. Sehstärke-korrigierende Sonnenbrillen)
Sonnenbrille mit Glas- oder Minerallinsen, nicht Kunststoff
Sonnenbrillen, andere, andere (z.B. mit Glaslinsen, nicht Kunststoff)
Schutzbrille, Sportbrille oder Skibrille ohne Sonnenschutzfunktion
Andere Brillen mit Brillengläsern aus Kunststoffen (Schutzbrillen, Sportbrillen ohne Sonnenschutz)
Industrieschutzbrille, Schweißerschutzbrille mit Glaslinsen
Andere Brillen, andere (Schutzbrillen mit Glaslinsen, technische Schutzbrillen)
Kombiniertes Kopfschutz-/Augeschutzprodukt (z.B. Motorradhelm) – anderes Kapitel (65)!
Schutzhelme und ähnliche Kopfbedeckungen mit Visier (Motorradhelm mit Visier)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sonnenbrille (9004) ≠ Sonnenbrillen mit optisch bearbeiteten Gläsern (z.B. Sehstärke-korrigierende Sonnenbrillen) (9004)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Sonnenbrille mit Korrektionsgläsern (optisch bearbeitet, mit Dioptrienwerten). Für Sonnenbrille bleibt die Zolltarifnummer 9004.10.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenbrille (9004) ≠ Sonnenbrillen, andere, andere (z.B. mit Glaslinsen, nicht Kunststoff) (9004)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Sonnenbrille mit Glas- oder Minerallinsen, nicht Kunststoff. Für Sonnenbrille bleibt die Zolltarifnummer 9004.10.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenbrille (9004) ≠ Andere Brillen mit Brillengläsern aus Kunststoffen (Schutzbrillen, Sportbrillen ohne Sonnenschutz) (9004)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Schutzbrille, Sportbrille oder Skibrille ohne Sonnenschutzfunktion. Für Sonnenbrille bleibt die Zolltarifnummer 9004.10.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch wenn Kapitel 90 für Sonnenbrillen einschlägig ist, können Sie die Ware alternativ anderen Kapiteln zuordnen – etwa wenn die Brille eine andere Hauptfunktion hat.
Sonnenbrille mit Korrektionsgläsern (optisch bearbeitet, mit Dioptrienwerten)
Sonnenbrillen mit optisch bearbeiteten Gläsern (z.B. Sehstärke-korrigierende Sonnenbrillen)
Sonnenbrille mit Glas- oder Minerallinsen, nicht Kunststoff
Sonnenbrillen, andere, andere (z.B. mit Glaslinsen, nicht Kunststoff)
Schutzbrille, Sportbrille oder Skibrille ohne Sonnenschutzfunktion
Andere Brillen mit Brillengläsern aus Kunststoffen (Schutzbrillen, Sportbrillen ohne Sonnenschutz)
Industrieschutzbrille, Schweißerschutzbrille mit Glaslinsen
Andere Brillen, andere (Schutzbrillen mit Glaslinsen, technische Schutzbrillen)
Kombiniertes Kopfschutz-/Augeschutzprodukt (z.B. Motorradhelm) – anderes Kapitel (65)!
Schutzhelme und ähnliche Kopfbedeckungen mit Visier (Motorradhelm mit Visier)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sonnenbrille ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenbrille (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
So genannte polarisierende Sonnenbrille, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einer im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Sonnenbrille, bestehend aus einem Kunststoffgestell mit 2 getönten Brillengläsern - einem... Mehr anzeigenSo genannte polarisierende Sonnenbrille, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einer im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Sonnenbrille, bestehend aus einem Kunststoffgestell mit 2 getönten Brillengläsern - einem Brillenband, - einem Brillenputztuch und - einem stabilen Brillenetui zum dauernden Gebrauch (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Brille dient dem Schutz der Augen vor Sonnen- und UVStrahlung und reduziert Sonnenlichtreflexion auf Wasseroberflächen. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Die Ware wird als "Sonnenbrille, mit optisch nicht bearbeiteten Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht Weniger anzeigen
Sog. Universalschutzbrille, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgestell und optisch nicht bearbeiteten Gläser aus eingefärbtem Kunststoff (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient dem Schutz vor Sonnenlicht und absorbiert ultraviolettes Licht im Bereich 190 - 380 nm vollständig. Die Ware... Mehr anzeigenSog. Universalschutzbrille, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgestell und optisch nicht bearbeiteten Gläser aus eingefärbtem Kunststoff (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient dem Schutz vor Sonnenlicht und absorbiert ultraviolettes Licht im Bereich 190 - 380 nm vollständig. Die Ware wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Sonnenbrille Selekt, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus Kunststoff mit getönten Brillengläsern aus Kunststoff. Die Bügel sind klappbar und können mit einem Werbelogo bedruckt werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist in einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Etui... Mehr anzeigenSog. Sonnenbrille Selekt, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus Kunststoff mit getönten Brillengläsern aus Kunststoff. Die Bügel sind klappbar und können mit einem Werbelogo bedruckt werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist in einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Etui verpackt. Der Artikel wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Teile für Brillenfassungen mit nicht bearbeiteten Kunststoffsonnengläsern, in Form von getönten Brillengläsern aus Kunststoff in einer Brillenfassung aus Metall, ohne Bügel, mit seitlichen Ösen und einer Clip-Vorrichtung zum Aufstecken auf eine Brille als Schutz vor UV-Strahlung durch die Sonne. Zur äußeren Form... Mehr anzeigenSog. Teile für Brillenfassungen mit nicht bearbeiteten Kunststoffsonnengläsern, in Form von getönten Brillengläsern aus Kunststoff in einer Brillenfassung aus Metall, ohne Bügel, mit seitlichen Ösen und einer Clip-Vorrichtung zum Aufstecken auf eine Brille als Schutz vor UV-Strahlung durch die Sonne. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "brillenähnliche Ware, andere als Sonnenbrille, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Sonnen-Überziehbrille, Art. 40632, im Wesentlichen bestehend aus einem farbigen Kunststoffbrillengestell mit getönten Brillengläsern aus Kunststoffen. Die Brille hat um die Gläser einen stärker ausgearbeiteten Rand, sodass sie sowohl einzeln als Sonnebrille sowie auch als Zusatzbrille über einer weiteren Brille... Mehr anzeigenSog. Sonnen-Überziehbrille, Art. 40632, im Wesentlichen bestehend aus einem farbigen Kunststoffbrillengestell mit getönten Brillengläsern aus Kunststoffen. Die Brille hat um die Gläser einen stärker ausgearbeiteten Rand, sodass sie sowohl einzeln als Sonnebrille sowie auch als Zusatzbrille über einer weiteren Brille getragen werden kann (siehe Abbildung in der Anlage). Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware ist als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" einzureihen. Weniger anzeigen
Kindersonnenbrille mit UV Filter 400 (Artikelnummer 4 8001 735), bestehend aus einem farbigen Brillengestell aus Kunststoff, für die Größe eines Kindes passend, mit getönten Gläsern aus Kunststoff (Filterkategorie 2). Die Ware ist in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als... Mehr anzeigenKindersonnenbrille mit UV Filter 400 (Artikelnummer 4 8001 735), bestehend aus einem farbigen Brillengestell aus Kunststoff, für die Größe eines Kindes passend, mit getönten Gläsern aus Kunststoff (Filterkategorie 2). Die Ware ist in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird als "Sonnenbrille mit optisch nicht bearbeiteten Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht. Weniger anzeigen
Sonnenbrille, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgestell und optisch nicht bearbeiteten Gläser aus eingefärbtem Kunststoff (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient zum Schutz vor Sonnenlicht. Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern,... Mehr anzeigenSonnenbrille, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgestell und optisch nicht bearbeiteten Gläser aus eingefärbtem Kunststoff (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware dient zum Schutz vor Sonnenlicht. Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Sonnenbrille, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus schwarzem Kunststoff mit grau getönten Brillengläsern aus Polycarbonat der Sonnenschutzklasse 3 gem. Norm EN 1836. Beidseitig ist die Fassung mit länglich ovalen ca. 8 mm breiten und ca. 2 mm hohen Metallaufsätzen aus unedlem Metall verziert.... Mehr anzeigenSog. Sonnenbrille, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus schwarzem Kunststoff mit grau getönten Brillengläsern aus Polycarbonat der Sonnenschutzklasse 3 gem. Norm EN 1836. Beidseitig ist die Fassung mit länglich ovalen ca. 8 mm breiten und ca. 2 mm hohen Metallaufsätzen aus unedlem Metall verziert. Die Brillenbügel sind beide auf der Außenseite mit "sassa" beschriftet. Der rechte Bügel ist auf der Innenseite mit "UV400 CAT.3", der Linke mit "10034500 CE" beschriftet (Äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Sonnenbrille Palma, Art. 34120, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus schwarzem oder weißem Kunststoff mit dunkelgrau getönten Kunststoffgläsern mit UV Filter 400. Beidseitig ist die Fassung mit ovalen Einsätzen, augenscheinlich aus Metall verziert. Die Brillenbügel sind auf der Außenseite mit je... Mehr anzeigenSog. Sonnenbrille Palma, Art. 34120, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus schwarzem oder weißem Kunststoff mit dunkelgrau getönten Kunststoffgläsern mit UV Filter 400. Beidseitig ist die Fassung mit ovalen Einsätzen, augenscheinlich aus Metall verziert. Die Brillenbügel sind auf der Außenseite mit je einer rechteckigen, ca. 3 cm x 1,5 cm großen Aussparung versehen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist in einem zur Aufnahme der Brille passend hergerichteten und zur dauerhaften Aufbewahrung geeigneten Etui verpackt. Sie wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Sonnenbrille Palma, Art. 34120, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus schwarzem Kunststoff mit dunkelgrau getönten Kunststoffgläsern mit UV Filter 400. Beidseitig ist die Fassung mit ovalen Einsätzen, augenscheinlich aus Metall verziert. Die Brillenbügel sind auf der Außenseite mit je einer... Mehr anzeigenSog. Sonnenbrille Palma, Art. 34120, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus schwarzem Kunststoff mit dunkelgrau getönten Kunststoffgläsern mit UV Filter 400. Beidseitig ist die Fassung mit ovalen Einsätzen, augenscheinlich aus Metall verziert. Die Brillenbügel sind auf der Außenseite mit je einer rechteckigen, ca. 3 cm x 1,5 cm großen Aussparung versehen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist in einem zur Aufnahme der Brille passend hergerichteten und zur dauerhaften Aufbewahrung geeigneten Etui verpackt. Sie wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Sonnenbrille Selekt, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus Kunststoff mit getönten Brillengläsern aus Kunststoff. Die Bügel sind klappbar und können mit einem Werbelogo bedruckt werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist in einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Etui... Mehr anzeigenSog. Sonnenbrille Selekt, im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus Kunststoff mit getönten Brillengläsern aus Kunststoff. Die Bügel sind klappbar und können mit einem Werbelogo bedruckt werden. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware ist in einem zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Etui verpackt. Der Artikel wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoff" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. "Sonnenbrille Modell Nerd", im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus blauem Kunststoff und zwei dunkel getönten Kunststoffgläsern mit UV Filter 400, auf denen ein bedruckter Aufkleber aus Lochfolie mit dem Motiv "Rotze Voll" aufgebracht ist. Die einklappbaren Bügel sind außen mit einem gelben... Mehr anzeigenSog. "Sonnenbrille Modell Nerd", im Wesentlichen bestehend aus einer Brillenfassung aus blauem Kunststoff und zwei dunkel getönten Kunststoffgläsern mit UV Filter 400, auf denen ein bedruckter Aufkleber aus Lochfolie mit dem Motiv "Rotze Voll" aufgebracht ist. Die einklappbaren Bügel sind außen mit einem gelben Schriftzug versehen. Die Brille wird vorwiegend zu Unterhaltungszwecken genutzt, verliert jedoch nicht ihre Eigenschaft als Sonnen(schutz)brille. äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage Die Ware wird als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Sonnen-Überziehbrille, Art. 40632, im Wesentlichen bestehend aus einem farbigen Kunststoffbrillengestell mit getönten Brillengläsern aus Kunststoffen. Die Brille hat um die Gläser einen stärker ausgearbeiteten Rand, sodass sie sowohl einzeln als Sonnebrille sowie auch als Zusatzbrille über einer weiteren Brille... Mehr anzeigenSog. Sonnen-Überziehbrille, Art. 40632, im Wesentlichen bestehend aus einem farbigen Kunststoffbrillengestell mit getönten Brillengläsern aus Kunststoffen. Die Brille hat um die Gläser einen stärker ausgearbeiteten Rand, sodass sie sowohl einzeln als Sonnebrille sowie auch als Zusatzbrille über einer weiteren Brille getragen werden kann (siehe Abbildung in der Anlage). Die in einem Kunststoffbeutel verpackte Ware ist als "Sonnenbrille, nicht mit optisch bearbeiteten Gläsern, mit Brillengläsern aus Kunststoffen" einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bei Sonnenbrillen mit Fassungen aus Materialien geschützter Tier- oder Pflanzenarten (z.B. Schildpatt, Elfenbein, exotische Hölzer) ist ein CITES-Dokument erforderlich.
Zollrechner für Sonnenbrillen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sonnenbrille auf Basis des Warenwerts, des Ursprungslands und der Zolltarifnummer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Für Sonnenbrillen mit Fassungen aus Materialien geschützter Arten gelten Ausfuhrbeschränkungen nach CITES. Normale Sonnenbrillen aus Kunststoff oder Metall sind nicht betroffen.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur relevant bei Sonnenbrillen mit Fassungen aus geschützten Materialien.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Schmuck und Accessoires
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Sonnenbrillen angefragt.
Gummi-Schlüsselanhänger
7326.20.00.90.0 · 2,7 %
Herren-Gürtel
4203.30.00.90.0 · 5,0 %
Taillenperle
7117.90.00.00.0 · 4 %
Edelstahl-Halskette
7117.19.00.90.0 · 4 %
Schlüsselring
7326.20.00.90.0 · 2,7 %
Acryl-Anhänger
7117.90.00.00.0 · 4 %
Acryl-Schlüsselanhänger
3926.40.00.00.0 · 6,5 %
Kunststoff-Haarklammer
9615.90.00.00.0 · 2,7 %
Laptoptasche
4202.12.91.90.0 · 3,7 %
