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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Spannfutter: 8466.10.20.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Spannfutter (8466.10.20.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Spannfutter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Spannfutter Produktbild

Spannfutter dienen zur kraftschlüssigen Aufnahme und Zentrierung von auswechselbaren Werkzeugen (Bohrer, Fräser, Gewindebohrer) oder Werkstücken in der Maschinenspindel. Die zolltarifliche Einreihung eines Spannfutters hängt von seiner Bauart und Funktion ab: Mechanische Spannfutter als Werkzeughalter fallen unter 8466.10.20.00.0, während Backenfutter oder Drehfutter zur Werkstückspannung in die Unterposition 8466.20 einzureihen sind. Für elektromagnetische Spannplatten ist Kapitel 85 (Position 8505) maßgeblich.

Spannfutter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der vollständige Zolltarifbaum für Spannfutter von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8466 - Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen|8456|bis 8465|bestimmt, einschließlich Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für Werkzeugmaschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art
  • Unterposition: 8466 10 - Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8466 1020 - Werkzeughalter
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8466 1020 00 0 - Dorne, Spannzangen und Hülsen

Hinweis zur Einreihung

Eine falsche Zolltarifnummer für Spannfutter führt zu fehlerhaften Zollanmeldungen, falschen Zollsätzen, Einfuhrabgaben oder Ausfuhrkontrollen. Nutzen Sie das , um die korrekte 11-stellige Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spannfutter

Der HS-Code für Spannfutter lautet 8466.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8466.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8466.10.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.10.20.00.0.

Einreihung von Spannfutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Spannfutter sind in der Regel zusammengesetzte Waren aus Stahlkörper, Spannbacken und Spannmechanik. Nach AV 3b wird die Einreihung nach dem die Hauptfunktion bestimmenden Bestandteil vorgenommen. Maßgeblich ist die Werkzeugaufnahme- und Zentrierfunktion, die eindeutig für die Position 84661020 spricht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spannfutter

Alternative Einreihung

8466.20.91.00 1,2 %

Werkstückhalter – für Drehmaschinen (Backenfutter/Drehfutter zur Werkstückspannung)

Alternative Einreihung

8505 1,2 %

Elektromagnete; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Spannfutter (8466) ≠ Werkstückhalter – für Drehmaschinen (Backenfutter/Drehfutter zur Werkstückspannung) (8466)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spannfutter bleibt die Zolltarifnummer 8466.10.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Spannfutter (8466) ≠ Elektromagnete; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen (8505)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spannfutter bleibt die Zolltarifnummer 8466.10.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben dem Hauptcode gibt es weitere zolltarifliche Möglichkeiten für Spannfutter. Die folgende Tabelle zeigt die relevanten Alternativen.

Alternative Einreihung

8466.20.91.00 1,2 %

Werkstückhalter – für Drehmaschinen (Backenfutter/Drehfutter zur Werkstückspannung)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Spannfutter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Spannfutter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE11639/14-18466.10.20.00.0
Spannzangenfutter (Mega new baby chuck)
DEBTI42702/20-18466.10.20.00.0
Präzisionsspannfutter
DE11094/13-18466.10.20.00.0
Präzisionsspannfutter
DEBTI7116/24-18466.10.20.00.0
Präzisionsspannfutter
DEBTI30331/21-18466.10.20.00.0
Gewindeschneidfutter
DEBTI49207/23-18466.10.20.00.0
Schnellspannbohrfutter
DE12874/14-18466.10.20.00.0
Schrumpffutter (Shrink chuck)
DEBTI35644/21-18466.10.20.00.0
Schnellspann-Bohrfutter
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

1,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,2 %

Drittlandszoll

USA1,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,2 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,2 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Spannfutter

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben und Importkosten für Spannfutter mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Spannfutter

Welche Zolltarifnummer hat Spannfutter?

Die Zolltarifnummer für Spannfutter lautet 8466.10.20.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für mechanische Spannfutter, die als Werkzeughalter in Werkzeugmaschinen eingesetzt werden – wie Spannzangenfutter, Präzisionsspannfutter oder Schnellspannbohrfutter. Abweichende Einreihungen gelten für Werkstückhalter (8466.20) oder elektromagnetische Spannplatten (8505).

Welchen HS-Code hat Spannfutter?

Der HS-Code für Spannfutter ist 846610. Er umfasst sechs Stellen und steht für Werkzeughalter im Harmonisierten System. Der HS-Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Spannfutter?

Der Drittlandszollsatz für Spannfutter der Zolltarifnummer 8466.10.20.00.0 beträgt 1,2 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) von 19 %. Aus vielen Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Japan, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Spannfutter zolltechnisch?

Zolltechnisch ist die Abgrenzung entscheidend: Spannfutter als Werkzeughalter (8466.10.20.00.0) sind von Backenfuttern oder Drehfuttern zur Werkstückspannung (8466.20) zu unterscheiden. Eine weitere Alternative sind elektromagnetische Spannvorrichtungen (8505). Für jede Bauart gelten unterschiedliche Zolltarifnummern und gegebenenfalls abweichende Maßnahmen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Spannfutter verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen eine fehlerhafte Zollanmeldung, falsche Zollsätze und Einfuhrabgaben sowie mögliche Sanktionen oder Nachzahlungen. Bei Ausfuhren kann eine falsche Nummer dazu führen, dass erforderliche Genehmigungen (z. B. Dual-Use) nicht beantragt werden. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Spannfutter?

Für Spannfutter der Zolltarifnummer 8466.10.20.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr aus der EU ist jedoch die Dual-Use-Verordnung zu beachten: Spannfutter können als Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingestuft sein und benötigen dann eine Ausfuhrgenehmigung (Position 478).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Spannfutter?

Die Zolltarifnummer für Spannfutter ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8466.10.20.00.0. Die ersten sechs Stellen (846610) bilden den HS-Code, die Stellen 7 und 8 (20) die Kombinierte Nomenklatur, die Stellen 9 und 10 (00) den TARIC-Code und die 11. Stelle (0) die nationale Untergliederung Deutschlands.

Ändern sich Zolltarifnummern für Spannfutter?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Spannfutter ist die Position 8466 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollte die Aktualität der Nummer regelmäßig geprüft werden, zum Beispiel über die TARIC-Datenbank der EU oder eine verbindliche Zolltarifauskunft.

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