Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Balancer gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionMaschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen8479
- Unterpositionandere Maschinen, Apparate und Geräte847981
- Unterpositionandere847989
- Kombinierte Nomenklaturandere84798997
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Balancer
Der HS-Code für Balancer lautet 8479.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8479.89.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8479.89.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8479.89.97.90.0.
Einreihung von Balancer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Balancern folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Balancer sind mechanische Geräte mit eigener Funktion und fallen unter AV 1 (Wortlaut der Positionen) sowie AV 3a (spezifischere Beschreibung). Da sie in Position 8479 als Auffangcode für anderweit nicht genannte Maschinen eingeordnet werden, ist AV 4 (Einreihung nach der am meisten spezifischen Beschreibung) maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Balancer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere – mechanische Geräte mit eigener Funktion (Auffangcode) – HAUPTCODE | 8479.89.97.90.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTeile von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425 (Kettenzüge etc.) – nicht zutreffend, da Balancer keine Teile, sondern eigenständige Geräte sind | 8431.10.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungManueller Palettenhubwagen mit Gewichtsangabesystem – nicht zutreffend | 8427.90.00.30.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAufhängesysteme für Kraftfahrzeuge – nicht zutreffend | 8708.80.55.00.0 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Balancer (8479) ≠ Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425 (Kettenzüge etc.) – nicht zutreffend, da Balancer keine Teile, sondern eigenständige Geräte sind (8431) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Balancer bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Balancer (8479) ≠ Manueller Palettenhubwagen mit Gewichtsangabesystem – nicht zutreffend (8427) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Balancer bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Balancer (8479) ≠ Aufhängesysteme für Kraftfahrzeuge – nicht zutreffend (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Balancer bleibt die Zolltarifnummer 8479.89.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAufhängesysteme für Kraftfahrzeuge – nicht zutreffend | 8708.80.55.00.0 | 1,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Balancer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI33150/23-1 | Balancer – mechanisches Gerät mit eigener Funktion | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI33161/23-1 | Balancer – mechanisches Gerät mit eigener Funktion | 8479.89.97.90.0 |
| DE19764/15-1 | Tool Balancer / Misc Take Up Reelbalancer | 8479.89.97.90.0 |
| DEBTI35186/19-1 | TW-Balance (Kranausgleichsgerät) | 8479.89.97.90.0 |
| DE18770/09-16 | Federzug | 8479.89.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Balancer
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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