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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sportbekleidung: 6112.12.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sportbekleidung (6112.12.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sportbekleidung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sportbekleidung Produktbild

Nicht jede Sportbekleidung fällt unter 6112.12.00.00.0. Die Einreihung hängt von Stoffart (Gewirke/Gestricke oder Gewebe), Material (Baumwolle, Chemiefasern, andere Spinnstoffe), Machart (zwei- oder einteilig) und Verwendungszweck ab. Sie können Ihre genaue Sportbekleidung mit unserem Klassifizierungstool prüfen →.

Sportbekleidung beschreiben: Material, Stoffart, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur spezifischen Zolltarifnummer für Sportbekleidung.

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6112 - Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
  • Unterposition: 6112 11 - Trainingsanzüge
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6112 1200 00 0 - aus synthetischen Chemiefasern

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 6112.12.00.00.0 gilt für Trainingsanzüge aus Gewirken/Gestricken aus synthetischen Chemiefasern. Bei abweichendem Material (Baumwolle, Wolle), anderer Stoffart (Gewebe) oder Einzelteilen zu anderen Positionen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die exakte Nummer für Ihre Ware zu bestimmen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sportbekleidung

Der HS-Code für Sportbekleidung lautet 6112.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6112.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6112.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6112.12.00.00.0.

Einreihung von Sportbekleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel- oder Positions-Anmerkungen.

Position 6112 erfasst Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen aus Gewirken oder Gestricken. Ein Trainingsanzug besteht nach Anmerkung 13 zu Kapitel 61 aus zwei oder drei Kleidungsstücken aus füreinander bestimmten, gleichartigen Gewirken oder Gestricken, die für die Freizeit oder sportliche Betätigung bestimmt sind. Einzelkleidungsstücke fallen nicht unter 6112, sondern in Position 6114 oder Kapitel 62.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sportbekleidung

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6112.11.00.00.0 12,0 %

Trainingsanzüge – aus Baumwolle

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6112.19.00.00.0 12,0 %

Trainingsanzüge – aus anderen Spinnstoffen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6211.34.10.00.0 12,0 %

Andere Kleidung Männer/Knaben – Chemiefasern – Trainingsanzüge gefüttert – Oberteile (Gewebe)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6211.43.10.00.0 12,0 %

Andere Kleidung Frauen/Mädchen – Chemiefasern – Trainingsanzüge gefüttert (Gewebe)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6211.33.10.00.0 12,0 %

Andere Kleidung Männer/Knaben – Chemiefasern – Trainingsanzüge gefüttert (Gewebe)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sportbekleidung (6112) ≠ Trainingsanzüge – aus Baumwolle (6112)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sportbekleidung bleibt die Zolltarifnummer 6112.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sportbekleidung (6112) ≠ Trainingsanzüge – aus anderen Spinnstoffen (6112)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sportbekleidung bleibt die Zolltarifnummer 6112.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sportbekleidung (6112) ≠ Andere Kleidung Männer/Knaben – Chemiefasern – Trainingsanzüge gefüttert – Oberteile (Gewebe) (6211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Sportbekleidung bleibt die Zolltarifnummer 6112.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben Kapitel 61 kommen bei Sportbekleidung aus Geweben (Webware) auch Einreihungen in Kapitel 62 in Betracht.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6112.11.00.00.0 12,0 %

Trainingsanzüge – aus Baumwolle

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6112.19.00.00.0 12,0 %

Trainingsanzüge – aus anderen Spinnstoffen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6211.34.10.00.0 12,0 %

Andere Kleidung Männer/Knaben – Chemiefasern – Trainingsanzüge gefüttert – Oberteile (Gewebe)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6211.43.10.00.0 12,0 %

Andere Kleidung Frauen/Mädchen – Chemiefasern – Trainingsanzüge gefüttert (Gewebe)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6211.33.10.00.0 12,0 %

Andere Kleidung Männer/Knaben – Chemiefasern – Trainingsanzüge gefüttert (Gewebe)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sportbekleidung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sportbekleidung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI38025/21-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen   zu werden, - ungefüttert, - Oberteil: -- aus ca. 0,6 mm dicken,... Mehr anzeigen
DEBTI26166/21-16112.11.00.00.0
Trainingsanzug, Art. D10043O02713A1SET, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports   getragen zu werden, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus... Mehr anzeigen
DEBTI56960/24-16112.11.00.00.0
Trainingsanzug, sog. Fila Trainingsanzug schwarz, Größe M, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports   getragen zu werden, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 65 %... Mehr anzeigen
DE17833/13-16112.11.00.00.0
Trainingsanzug, sog. Trainingsanzug warmup-suit W2, Art. JOSUJ12, Größe 164, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus... Mehr anzeigen
DEBTI43722/20-16112.11.00.00.0
Trainingsanzug, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - auf beiden Teilen mit Aufdrucken verziert, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports   getragen zu werden, - aus ca. 1,1 mm dicken,... Mehr anzeigen
DEBTI3434/21-16112.11.00.00.0
Trainingsanzug, Größe M, Artikel-Nr.: D10043O02713SMSET, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports   getragen zu werden, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen... Mehr anzeigen
DEF/3569/08-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, sog. Fleece-Freizeit-Anzug, Größe 40/42, siehe Fotos - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - aus 1,9 mm dicken, einfarbigen (beige und braun), beiseitig gerauten Gewirken (Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich... Mehr anzeigen
DEF/2778/05-26211.43.42.00.0
Trainingsanzug, Größe L, s. Abb.; - bestehend aus einem Oberteil (Blouson) und einem Unterteil (lange Hose), - in einer gemeinsamen Verpackung (Polybeutel) für den Einzelverkauf aufgemacht, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden (u. a. deshalb... Mehr anzeigen
DE13066/17-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, Größe 152, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, auf der Innenseite gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - mit aufgebrachten Verzierungen (aufgenähte weiße Streifen und ein Firmenlogo),... Mehr anzeigen
DEBTI38025/21-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen   zu werden, - ungefüttert, - Oberteil: -- aus ca. 0,6 mm dicken,... Mehr anzeigen
DEBTI18226/24-16112.12.00.00.0
Sog. Trainingsanzug 1980, Art.-Nr. 72420, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen   zu werden, - ungefüttert, - Oberteil: -- aus verschiedenen... Mehr anzeigen
DE3037/12-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, Größe 6 (entspricht Größe 50), Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einem Unterteil (lange Hose), - gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden, - aus... Mehr anzeigen
DE158/12-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, sog. Toronto Shiny Anzug, Art. 302207, Größe 10, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose; gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus verschiedenen ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen, innen gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische... Mehr anzeigen
DEF/2422/05-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, Größe M, siehe Foto, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose; in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf; ungefüttert, - aus verschiedenen, 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - nach allgemeinem Aussehen und... Mehr anzeigen
DEF/830/09-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, sog. Racesuit BJOERNDALEN (Artikel 630042), Größe L, siehe Fotos, - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - aus unterschiedlich strukturierten, bis zu 1,3 mm dicken, elastischen Gewirken aus laut Antrag 100% synthetischen Chemiefasern, - ungefüttert, - aufgrund des Schnitts und der... Mehr anzeigen
DEF/965/06-16112.12.00.00.0
Trainingsanzug, sog. Racesuit SEED, Trainingsanzug Hose und Oberteil, Björn Daehlie, Artikel 730500, Größe L, siehe Fotos - bestehend aus einem Oberteil und einer langen Hose, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen und 0,4 mm dicken, bedruckten, elastischen Gewirken aus lt. Etikett 80 % Polyamid und 20 % Elasthan... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Sportbekleidung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sportbekleidung in Sekunden – inklusive Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Export in Drittländer

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sportbekleidungen

Welche Zolltarifnummer hat Sportbekleidung?

Die zolltarifliche Einreihung von Sportbekleidung hängt von Material und Machart ab. Der häufigste Code für Trainingsanzüge aus synthetischen Chemiefasern (Gewirke/Gestricke) lautet 6112.12.00.00.0. Für Trainingsanzüge aus Baumwolle gilt 6112.11.00.00.0, für solche aus anderen Spinnstoffen 6112.19.00.00.0. Einzelne Sportkleidungsstücke wie Leggings oder Tops fallen unter 6114.

Welchen HS-Code hat Sportbekleidung?

Der HS-Code (6-stellig) für Trainingsanzüge aus synthetischen Chemiefasern lautet 611212. Für Trainingsanzüge aus Baumwolle gilt 611211, für andere Spinnstoffe 611219. Für Sportbekleidung aus Geweben (Webware) sind HS-Codes der Position 6211 einschlägig, z. B. 621133 für gefütterte Trainingsanzüge für Männer/Knaben.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sportbekleidung?

Für Trainingsanzüge der Position 6112 aus synthetischen Chemiefasern (Code 6112.12.00.00.0) beträgt der Drittlandszollsatz 12 %. Der gleiche Satz gilt für Trainingsanzüge aus Baumwolle (6112.11.00.00.0) und anderen Spinnstoffen (6112.19.00.00.0). Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Türkei oder Südkorea) kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Sportbekleidung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Stoffart (Gewirke/Gestricke = Kapitel 61, Gewebe = Kapitel 62), Material (Chemiefasern, Baumwolle, andere Spinnstoffe) und Machart (Trainingsanzug als 2-teilige Garnitur vs. Einzelteil). Eine Alternative zu Trainingsanzügen aus synthetischen Chemiefasern sind solche aus Baumwolle (6112.11.00.00.0) oder gefütterte Trainingsanzüge aus Geweben (6211.33.10.00.0).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sportbekleidung verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Generalzolldirektion.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sportbekleidung?

Für Trainingsanzüge der Position 6112 bestehen keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gilt jedoch die allgemeine Überwachung der Einfuhr von Textilwaren. Für bestimmte Ursprungsländer können Antidumpingzölle oder präferenzielle Zollsätze (z. B. 0 % bei Nachweis des Freihandelsabkommens) relevant sein. Eine Aussetzung für Schiffsbau (Code 117) ist technisch möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sportbekleidung?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Sportbekleidung hat 11 Stellen, z. B. 6112.12.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (611212), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (61121200), dem 10-stelligen TARIC-Code (6112120000) und einer abschließenden 11. Stelle für nationale Statistiken.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sportbekleidung?

Die HS-Codes der Position 6112 sind seit Jahren stabil. Änderungen auf TARIC-Ebene sind möglich, wenn die EU neue Unterpositionen schafft, z. B. durch Aufteilung nach Material oder Verwendungszweck. Die jährliche Aktualisierung des TARIC erfolgt jeweils zum 1. Januar. Aktuelle Änderungen können Sie im TARIC-Konsultationssystem der EU einsehen.

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