Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Springseile leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems ab:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 91 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
Zolltarifnummer: 9506 9190 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Springseil anhand von Material, Funktion und Verwendung prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Springseil
Der HS-Code für Springseil lautet 9506.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.91.90.00.0.
Einreihung von Springseil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Springseils folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 9506, da das Seil ein Sportgerät für die allgemeine körperliche Ertüchtigung ist. AV 6 führt zur Unterposition 9506.91 und zur Zolltarifnummer 9506.91.90.00.0, weil keine spezifischere Beschreibung vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Springseil
Springseile ohne mechanische Widerstandseinstellung
Übungsgeräte mit Systemen zum Einstellen unterschiedlicher Belastungen
Nicht für allgemeine körperliche Ertüchtigung, sondern für spezifische Sportarten
andere Geräte und Ausrüstungsgegenstände für Sport und Freiluftspiele
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Springseil (9506.91.90) ≠ Übungsgerät mit Belastungseinstellung (9506.91.10)
Ein Springseil ist ein passives Sportgerät ohne mechanische Widerstands- oder Belastungseinstellung. Es enthält keine verstellbaren Gewichte, Federn, hydraulischen oder pneumatischen Elemente. Die vZTA-Praxis (DEBTI20042/24-1, DEBTI24728/17-1, DE18365/17-1, DE3106/13-1, DE20809/14-1, DE22442/14-1, DE19157/14-1, DE3104/13-1) bestätigt durchgängig die Einreihung als 'andere' unter 9506.91.90.00.0.
Springseil (9506.91.90) ≠ Spielzeug (9503)
Springseile für die körperliche Ertüchtigung sind erkennbar Sportgeräte und kein Spielzeug. Die Abgrenzung zu Position 9503 (Spielzeug) ergibt sich aus dem bestimmungsgemäßen Gebrauch als Fitness- und Trainingsgerät (vgl. DE20809/14-1, DE22442/14-1).
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei abweichender Beschaffenheit möglich:
Nur einschlägig, wenn die Ware nicht als Springseil der KN-Unterposition 95069190, sondern als Ware der KN-Unterposition 95069110 einzureihen ist.
Alternative Einreihung außerhalb der Hauptposition
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Springseil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Springseil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner für Springseile
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Springseil. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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