Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Hierarchie der Spulenkapsel:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8452 - Nähmaschinen, andere als Fadenheftmaschinen der Position 8440; Möbel, Sockel und Deckel, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Nähmaschinen bestimmt; Nähmaschinennadeln
Zolltarifnummer: 8452 9000 00 0 - Möbel, Sockel und Deckel für Nähmaschinen sowie Teile davon; andere Nähmaschinenteile
Hinweis zur Einreihung
Die Spulenkapsel wird zolltariflich nicht als Spule oder Warenträger behandelt, sondern als Maschinenteil. Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI schließt Spulen und ähnliche Warenträger aus dem Abschnitt aus – die Spulenkapsel als funktionales Bauteil der Nähmaschine fällt jedoch nicht unter diesen Ausschluss. Zur sicheren Einreihung nutzen Sie das Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spulenkapsel
Der HS-Code für Spulenkapsel lautet 8452.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8452.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8452.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8452.90.00.00.0.
Einreihung von Spulenkapsel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die dargestellte Zolltarifnummer gilt für die Spulenkapsel als Nähmaschinenteil. Die folgenden Abschnitte erläutern Abgrenzungen zu anderen möglichen Einreihungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spulenkapsel
Alternative Einreihung
Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, andere
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Stahl, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Spulenkapsel (8452) ≠ Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, andere (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spulenkapsel bleibt die Zolltarifnummer 8452.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spulenkapsel (8452) ≠ Andere Waren aus Stahl, andere (7326)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spulenkapsel bleibt die Zolltarifnummer 8452.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine mögliche Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt aufgrund der spezifischen Funktion der Spulenkapsel nicht in Betracht. Die unten genannte Position betrifft einen anderen Warentyp.
Alternative Einreihung
Spulen, Spindeln, Garnspulen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, andere
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Stahl, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Spulenkapsel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Spulenkapsel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um hohlzylindrische Erzeugnisse aus Stahl, die beidseitig jeweils mit einem umlaufenden Bund aus Stahl mit zahlreichen kreisrunden Lochungen versehen sind. Die sogenannten Unterfadenspulen werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sogenannten Unterfadens. Die Unterfadenspulen... Mehr anzeigenEs handelt sich um hohlzylindrische Erzeugnisse aus Stahl, die beidseitig jeweils mit einem umlaufenden Bund aus Stahl mit zahlreichen kreisrunden Lochungen versehen sind. Die sogenannten Unterfadenspulen werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sogenannten Unterfadens. Die Unterfadenspulen sind zu jeweils zehn Stück in einer Blisterverpackung aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorgenannten TARIC-Codes genannte Waren aus Stahl" zum TARIC-Code 7326 9098 90. Eine Einreihung in die Position 7319 kommt nicht in Betracht, da die Erzeugnisse nicht vom im Positionswortlaut genannten Warenkreis der Position 7319 erfasst werden. Weniger anzeigen
Bei den als Unterfadenspule bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich um ringförmige Spulen mit einem Duschmesser von ca. 20,5 mm, aus Stahl. Die Waren dienen in Nähmaschinen zur Aufnahme des sog. Unterfadens und sind zu jeweils zehn Stück in einer Blisterverpackung aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe... Mehr anzeigenBei den als Unterfadenspule bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich um ringförmige Spulen mit einem Duschmesser von ca. 20,5 mm, aus Stahl. Die Waren dienen in Nähmaschinen zur Aufnahme des sog. Unterfadens und sind zu jeweils zehn Stück in einer Blisterverpackung aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere als in den vorhergehenden Codenummern genannte Waren, aus Stahl" zur Codenummer 7326 9098 90 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei den durch Abbildung und Beschreibung veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um sog. "Nähmaschinenspulen für CB-Greifer" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem -lt. Antragsangaben- max. Durchmesser von etwa 20,5 mm und einer Höhe von etwa 11,7 mm werden in Nähmaschinen... Mehr anzeigenBei den durch Abbildung und Beschreibung veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um sog. "Nähmaschinenspulen für CB-Greifer" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem -lt. Antragsangaben- max. Durchmesser von etwa 20,5 mm und einer Höhe von etwa 11,7 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. 10 Unterfadenspulen sind gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte mit Blisterhaube für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung in eine Position des Abschnitts XVI kommt nicht in Betracht, da Spulen gemäß Anmerkung 1 c) zum Abschnitt XVI aus diesem Abschnitt ausgewiesen werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. "Nähmaschinen-Unterfadenspulen" aus formstabilen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem maximalen Durchmesser von etwa 20,5 mm und einer Höhe von etwa 11,7 mm werden in Nähmaschinen... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um sog. "Nähmaschinen-Unterfadenspulen" aus formstabilen Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem maximalen Durchmesser von etwa 20,5 mm und einer Höhe von etwa 11,7 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. Zehn Unterfadenspulen sind gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte für den Einzelverkauf aufgeblistert. Eine Einreihung in eine Position des Abschnitts XVI kommt nicht in Betracht, da Spulen gemäß Anmerkung 1 c) zum Abschnitt XVI aus diesem Abschnitt ausgewiesen werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- und Verpackungsmittel aus Kunststoffen, Spulen, andere als in der Unterposition (KN) 3923 4010 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um sog. Unterfadenspulen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem max. Durchmesser von etwa 20 mm (max. Achsendurchmesser etwa 8 mm) und einer Höhe von etwa 12 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen... Mehr anzeigenBei den durch Warenmuster veranschaulichten Erzeugnissen handelt es sich um sog. Unterfadenspulen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Spulen mit einem max. Durchmesser von etwa 20 mm (max. Achsendurchmesser etwa 8 mm) und einer Höhe von etwa 12 mm werden in Nähmaschinen eingesetzt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. 25 Unterfadenspulen sind gemeinsam in einer einfachen, passgenau geformten Schachtel aus Kunststoffen, versehen mit einem bedruckten Produktaufkleber und eingeschweißt in Kunststofffolie, für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, andere als von dem Taric-Code 3923 4010 00 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt um Nähmaschinenspulen für Horizontalgreifer von Nähmaschinen (Abmessungen: Durchmesser ca. 21,6 mm, Höhe ca. 10,4 mm). Die aus transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 bestehenden Erzeugnisse werden (ohne Spulenkapseln) von oben waagerecht in die Nähmaschine eingelegt und dienen dort... Mehr anzeigenEs handelt um Nähmaschinenspulen für Horizontalgreifer von Nähmaschinen (Abmessungen: Durchmesser ca. 21,6 mm, Höhe ca. 10,4 mm). Die aus transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 bestehenden Erzeugnisse werden (ohne Spulenkapseln) von oben waagerecht in die Nähmaschine eingelegt und dienen dort der Aufnahme des sog. Unterfadens. Eine Einreihung in eine Position des Abschnitts XVI kommt nicht in Betracht, da Spulen gemäß Anmerkung 1 c) zu Abschnitt XVI aus Abschnitt XVI ausgewiesen werden. Jeweils vier Spulen sind aufgeblistert auf einer Pappkarte aufgemacht. Die Waren sind als "Spulen, Spindeln, Hülsen und ähnliche Warenträger, aus Kunststoffen, andere als in dem Taric- Code 3923 4010 00 erfasst" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein ca. 10,5 x 12 x 2,5 cm großes, transparentes Behältnis mit Deckel aus formgepessten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das als "Unterfadenspulen-Box" bezeichnete, aufklappbare Erzeugnis ist im Inneren in 25... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um ein ca. 10,5 x 12 x 2,5 cm großes, transparentes Behältnis mit Deckel aus formgepessten Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das als "Unterfadenspulen-Box" bezeichnete, aufklappbare Erzeugnis ist im Inneren in 25 halbzylindrische Fächer unterteilt und dient nach Antragsangaben der Aufbewahrung von Nähmaschinenspulen. Das in Folie eingeschweißte und mit einem bedruckten Klebeetikett aufgemachte Behältnis wird zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 80 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Gehäuse, - aus einem länglichen Aluminiumelement mit mehren Bohrungen, einer integrierten Tellerfeder, Spiralspannstift, Sicherungsringen und einem Rillenkugellager, - dient zum Halten der Abdrückwalze und des Fadenführers in einer Spul- maschine zum Aufspulen von textilen Fasern. "Teil, erkennbar... Mehr anzeigenSog. Gehäuse, - aus einem länglichen Aluminiumelement mit mehren Bohrungen, einer integrierten Tellerfeder, Spiralspannstift, Sicherungsringen und einem Rillenkugellager, - dient zum Halten der Abdrückwalze und des Fadenführers in einer Spul- maschine zum Aufspulen von textilen Fasern. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8445 bestimmt, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8448 3100 bis 8448 3300 - sog. Gehäuse" Weniger anzeigen
Sog. Reißverschluss-Fuß, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, spezifisch geformten Werkstück aus Metall, an der Oberseite mit einer Rändelschraube, in der Mitte mit zwei U-förmigen Häkchen versehen, an der Un- terseite mit einer pfeilförmigen Spitze (Abbildung siehe Anlage), - erkennbar ausschließlich... Mehr anzeigenSog. Reißverschluss-Fuß, - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, spezifisch geformten Werkstück aus Metall, an der Oberseite mit einer Rändelschraube, in der Mitte mit zwei U-förmigen Häkchen versehen, an der Un- terseite mit einer pfeilförmigen Spitze (Abbildung siehe Anlage), - erkennbar ausschließlich zur Verwendung in Standard-Nähmaschinen mit Clip-Fuß, - zum Einnähen von Standard-Reißverschlüssen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Nähmaschinen bestimmt, sog. Reißverschluss-Fuß" Weniger anzeigen
Reißverschluss-Fuß (Abbildung siehe Anlage) - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, spezifisch geformten Werkstück aus Metall, an der Oberseite mit einer Rändelschraube, in der Mitte mit zwei U-förmigen Häkchen versehen, an der Unterseite mit einer pfeilförmigen Spitze, - erkennbar ausschließlich zur... Mehr anzeigenReißverschluss-Fuß (Abbildung siehe Anlage) - aus einem maßhaltig nach Zeichnung gefertigten, spezifisch geformten Werkstück aus Metall, an der Oberseite mit einer Rändelschraube, in der Mitte mit zwei U-förmigen Häkchen versehen, an der Unterseite mit einer pfeilförmigen Spitze, - erkennbar ausschließlich zur Verwendung in Standard-Nähmaschinen mit Clip-Fuß, - zum Einnähen von Standard-Reißverschlüssen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Nähmaschinen bestimmt - Reißverschluss-Fuß" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollrechner für Spulenkapseln
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Spulenkapsel. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland an, um die anfallenden Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Industrieelektronik & Steuerung
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus demselben Hub mit ihren Zolltarifnummern.
Ultraschall-Wandler
8541.60.00.00.0 · 0 %
Dongle
8473.30.80.00.0 · 0 %
Netzteil-Platine
8504.40.83.90.0 · 0 %
Anbaudose
8547.20.00.00.0 · 3,7 %
Kühlkörper
8487.90.90.90.0 · 1,7 %
Blackbox
8543.70.04.00.0 · 0 %
Schutzschalter
8536.20.10.90.0 · 2,3 %
Blei-Säure-Batterie
8507.20.80.90.0 · 3,7 %
Video-Sender
8517.62.00.00.0 · 0 %
