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Industrieelektronik & SteuerungKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ultraschall-Wandler: 8541.60.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ultraschall-Wandler (8541.60.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ultraschall-Wandler unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ultraschall-Wandler Produktbild

Ultraschall-Wandler wandeln elektrische Signale in mechanische Schwingungen um und umgekehrt. Die korrekte Einreihung hängt von der konkreten Ausführung ab: Ein reiner gefasster Piezokristall fällt unter 8541.60.00.00.0, während ein Wandler mit spezifischem Gehäuse für Durchflussmessgeräte oder ein kompletter Parksensor mit Elektronik anderen Positionen zugeordnet wird. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ultraschall-Wandler beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8541 - Dioden, Transistoren und ähnliche Halbleiterbauelemente; lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED); gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8541 6000 00 0 - gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle

Hinweis zur Einreihung

Die dargestellte Zolltarifnummer gilt für den typischen Ultraschall-Wandler als gefassten piezoelektrischen Kristall. Abweichende Bauformen (z. B. mit spezifischem Gehäuse, integrierter Elektronik oder als Teil eines Messgeräts) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ultraschall-Wandler

Der HS-Code für Ultraschall-Wandler lautet 8541.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8541.60.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8541.60.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8541.60.00.00.0.

Einreihung von Ultraschall-Wandler nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Ultraschall-Wandlers folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut. Position 8541 erfasst ausdrücklich gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle. AV 3a greift, wenn die Ware aus mehreren Bestandteilen besteht – maßgeblich ist die das Wesen bestimmende Komponente, hier der Piezokristall. AV 6 überführt die Einreihung auf die Unterpositionen der KN und TARIC.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ultraschall-Wandler

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9026.90.00.00.0 0 %

Teile und Zubehör für Instrumente zum Messen/Überwachen von Durchfluss etc.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9031.80.20.00.0 0 %

Instrumente zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8543.70.90.99.0 0 %

andere elektrische Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8479.89.97.90.0 0 %

Maschine, Apparat mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ultraschall-Wandler (8541) ≠ Teile und Zubehör für Instrumente zum Messen/Überwachen von Durchfluss etc. (9026)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ultraschall-Wandler bleibt die Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ultraschall-Wandler (8541) ≠ Instrumente zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ultraschall-Wandler bleibt die Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ultraschall-Wandler (8541) ≠ andere elektrische Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion (8543)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ultraschall-Wandler bleibt die Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb des elektrotechnischen Bereichs kann ein Ultraschall-Wandler in bestimmten Konfigurationen auch in andere Kapitel fallen:

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9026.90.00.00.0 0 %

Teile und Zubehör für Instrumente zum Messen/Überwachen von Durchfluss etc.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9031.80.20.00.0 0 %

Instrumente zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8543.70.90.99.0 0 %

andere elektrische Maschinen, Apparate und Geräte mit eigener Funktion

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8479.89.97.90.0 0 %

Maschine, Apparat mit eigener Funktion, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ultraschall-Wandler ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ultraschall-Wandler (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/4599/05-18541.60.00.00.0
Gefasster keramischer piezoelektrischer Kristall mit Centerfrequenz 40 KHz, in Gehäuse mit zwei Anschlussstiften, zur Verwendung als Ultraschallwandler.
DEBTI43499/21-18541.60.00.00.0
Gefasster piezoelektrischer Kristall in Scheibenform aus PZT-Keramik, Durchmesser ca. 5,0 mm, Frequenz 2 MHz, zur Verwendung mit Ultraschallsensoren.
DE22886/11-18541.60.00.00.0
Ultraschallwandler mit zylinderförmigem Gehäuse, Piezoelement, elektrischen Anschlüssen als Teil für Volumenstrommessgeräte.
DEBTI33172/20-18541.60.00.00.0
Ultraschall-Parksensor mit Wandler, Membran, bestückter Leiterplatte und Stecker.
DEM/4356/08-18541.60.00.00.0
Gefasster piezoelektrischer Kristall, PZT-Keramikscheibe auf Metallplatte, Frequenz 3,8 KHz, zur Verwendung als Schallgeber.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Ultraschall-Wandler

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Ultraschall-Wandler aus einem beliebigen Drittland. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ultraschall-Wandler

Welche Zolltarifnummer hat ein Ultraschall-Wandler?

Ein typischer Ultraschall-Wandler, der als gefasster oder montierter piezoelektrischer Kristall ausgeführt ist, wird unter der Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst piezoelektrische Kristalle, die elektrische Signale in mechanische Schwingungen umwandeln. Abweichende Bauformen mit spezifischem Gehäuse oder integrierter Elektronik können anderen Nummern zugeordnet werden.

Welchen HS-Code hat ein Ultraschall-Wandler?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Ultraschall-Wandler als gefassten piezoelektrischen Kristall lautet 854160. Dieser 6-stellige Code ist international gültig und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur der EU und den nationalen Zolltarifen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ultraschall-Wandler?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8541.60.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass Ultraschall-Wandler aus allen Drittländern (z. B. China, USA, Indien) zollfrei in die EU eingeführt werden können. Es fällt lediglich die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, sofern keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung greift.

Wie unterscheidet sich ein Ultraschall-Wandler zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Ultraschall-Wandlers hängt von seiner konkreten Ausführung ab. Ein reiner gefasster Piezokristall fällt unter 8541. Eine Alternative ist der Einbau in ein spezifisches Gehäuse für Durchflussmessgeräte (9026). Ein kompletter Parksensor mit Elektronik wird unter 9031 eingereiht. Die Abgrenzung erfolgt nach Funktion und Bestandteilen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Ultraschall-Wandler verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Strafen führen. Bei einer Betriebsprüfung durch den Zoll werden fehlerhafte Einreihungen aufgedeckt. Zudem können Embargomaßnahmen oder Ausfuhrkontrollen umgangen werden, was strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ultraschall-Wandler?

Für die Einfuhr von Ultraschall-Wandlern unter 8541.60.00.00.0 besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Maßnahme 714). Für die Ausfuhr gelten Kontrollen und eine Genehmigungspflicht bei Dual-Use-Gütern (Maßnahme 478), da Piezokristalle auch militärisch genutzt werden können. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Ultraschall-Wandler?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für einen Ultraschall-Wandler ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8541.60.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (854160), der 8-stelligen KN (85416000), dem 10-stelligen TARIC (8541600000) und einer weiteren nationalen Untergliederung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ultraschall-Wandler?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 8541 für piezoelektrische Kristalle ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, da sich Kontrollen oder Präferenzabkommen ändern können.

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