Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingeordnet:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelMÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN11
- PositionStärke; Inulin1108
- UnterpositionStärke110811
- Zolltarifnummervon Mais
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stärke
Der HS-Code für Stärke lautet 1108.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1108.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1108.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1108.12.00.00.0.
Einreihung von Stärke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Stärke in die Position 1108 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Native Stärke wird nach ihrer pflanzlichen Quelle in die Unterpositionen 1108.11 bis 1108.19 eingereiht. Modifizierte Stärke fällt dagegen in Kapitel 35.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stärke
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungStärke von Weizen – relevante Alternative für Weizenstärke | 1108.11.00.00.0 | 166 % |
| Alternative EinreihungStärke von Kartoffeln – relevante Alternative für Kartoffelstärke | 1108.13.00.00.0 | 166 % |
| Alternative EinreihungStärke von Maniok (Tapiokastärke) | 1108.14.00.00.0 | 166 % |
| Alternative EinreihungStärke von Reis | 1108.19.10.00.0 | 166 % |
| Alternative Einreihungandere native Stärke (z. B. aus Erbsen, Süßkartoffeln) | 1108.19.90.00.0 | 166 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stärke (1108) ≠ Stärke von Weizen – relevante Alternative für Weizenstärke (1108) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stärke (1108) ≠ Stärke von Kartoffeln – relevante Alternative für Kartoffelstärke (1108) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stärke (1108) ≠ Stärke von Maniok (Tapiokastärke) (1108) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stärke (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI40464/21-1 | Feine Speisestärke aus Mais zum Binden von flüssigen Speisen und für den Einsatz beim Backen | 1108.12.00.00.0 |
| DEB/1040/08-1 | Spezialmaisstärke, native Maisstärke | 1108.12.00.00.0 |
| DEB/933/06-1 | Native Maisstärke | 1108.12.00.00.0 |
| DE1350/15-1 | Maisstärke zur Herstellung von Lebensmitteln | 1108.12.00.00.0 |
| DE10943/10-1 | Bearbeitete native Kartoffelstärke – modifizierte Stärke | 3505.10.90.00.0 |
| DEBTI2718/23-1 | Native Reisstärke für Lebensmittelzwecke | 1108.19.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
166 EUR/100kg/netto
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 166 % | Drittlandszoll |
| USA | 166 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 166 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 166 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 166 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 20,75 % | EVFTA |
| Thailand | 166 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
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Ausfuhr
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