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Lebensmittel & GetränkeKapitel 11Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Stärke: 1108.12.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Stärke (1108.12.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Stärke unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Stärke Produktbild

Stärke wird aus pflanzlichen Quellen wie Mais, Weizen, Kartoffeln oder Maniok gewonnen und dient als Bindemittel in Lebensmitteln. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der pflanzlichen Quelle und dem Verarbeitungsgrad ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Stärke beschreiben: pflanzliche Quelle, Verwendungszweck, Modifikation

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingeordnet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  • Position: 1108 - Stärke; Inulin
  • Unterposition: 1108 11 - Stärke
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1108 1200 00 0 - von Mais

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Stärke hängt entscheidend von der pflanzlichen Quelle und dem Verarbeitungsgrad ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine präzise Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stärke

Der HS-Code für Stärke lautet 1108.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1108.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1108.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1108.12.00.00.0.

Einreihung von Stärke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Stärke in die Position 1108 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Native Stärke wird nach ihrer pflanzlichen Quelle in die Unterpositionen 1108.11 bis 1108.19 eingereiht. Modifizierte Stärke fällt dagegen in Kapitel 35.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stärke

Alternative Einreihung

1108.11.00.00.0 166,0 %

Stärke von Weizen – relevante Alternative für Weizenstärke

Alternative Einreihung

1108.13.00.00.0 166,0 %

Stärke von Kartoffeln – relevante Alternative für Kartoffelstärke

Alternative Einreihung

1108.14.00.00.0 166,0 %

Stärke von Maniok (Tapiokastärke)

Alternative Einreihung

1108.19.10.00.0 166,0 %

Stärke von Reis

Alternative Einreihung

1108.19.90.00.0 166,0 %

andere native Stärke (z. B. aus Erbsen, Süßkartoffeln)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Stärke (1108) ≠ Stärke von Weizen – relevante Alternative für Weizenstärke (1108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stärke (1108) ≠ Stärke von Kartoffeln – relevante Alternative für Kartoffelstärke (1108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stärke (1108) ≠ Stärke von Maniok (Tapiokastärke) (1108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den nativen Stärken in Kapitel 11 gibt es weitere Einreihungsmöglichkeiten für modifizierte oder weiterverarbeitete Stärkeprodukte:

Alternative Einreihung

1108.11.00.00.0 166,0 %

Stärke von Weizen – relevante Alternative für Weizenstärke

Alternative Einreihung

1108.13.00.00.0 166,0 %

Stärke von Kartoffeln – relevante Alternative für Kartoffelstärke

Alternative Einreihung

1108.14.00.00.0 166,0 %

Stärke von Maniok (Tapiokastärke)

Alternative Einreihung

1108.19.10.00.0 166,0 %

Stärke von Reis

Alternative Einreihung

1108.19.90.00.0 166,0 %

andere native Stärke (z. B. aus Erbsen, Süßkartoffeln)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stärke ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Stärke (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI40464/21-11108.12.00.00.0
Feine Speisestärke aus Mais zum Binden von flüssigen Speisen und für den Einsatz beim Backen
DEB/1040/08-11108.12.00.00.0
Spezialmaisstärke, native Maisstärke
DEB/933/06-11108.12.00.00.0
Native Maisstärke
DE1350/15-11108.12.00.00.0
Maisstärke zur Herstellung von Lebensmitteln
DE10943/10-13505.10.90.00.0
Bearbeitete native Kartoffelstärke – modifizierte Stärke
DEBTI2718/23-11108.19.10.00.0
Native Reisstärke für Lebensmittelzwecke
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

166 EUR/100kg/netto

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China166,0 %

Drittlandszoll

USA166,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz166,0 %

EFTA Freihandel

Türkei166,0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien166,0 %

Drittlandszoll

Vietnam20,8 %

EVFTA

Thailand166,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Stärke-Sendung mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Stärke

Welche Zolltarifnummer hat Stärke?

Die Zolltarifnummer für native Maisstärke (Speisestärke) lautet 1108.12.00.00.0. Für andere pflanzliche Quellen wie Weizen, Kartoffeln oder Maniok gelten abweichende Unterpositionen innerhalb der Position 1108. Die genaue Einreihung hängt von der botanischen Herkunft und dem Verarbeitungsgrad ab.

Welchen HS-Code hat Stärke?

Der HS-Code (6-stellig) für Maisstärke lautet 110812. Für Weizenstärke gilt 110811, für Kartoffelstärke 110813, für Maniokstärke 110814 und für andere native Stärken 110819. Der HS-Code ist international einheitlich und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Stärke?

Der Drittlandszollsatz für native Stärke der Position 1108 beträgt 166 EUR pro 100 kg Nettogewicht (spezifischer Zoll). Zusätzlich fällt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Stärke zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Stärke erfolgt nach der pflanzlichen Quelle (Mais, Weizen, Kartoffeln etc.) und dem Verarbeitungsgrad. Native Stärke fällt in Kapitel 11, modifizierte Stärke dagegen in Kapitel 35. Eine Alternative zur Maisstärke ist beispielsweise Weizenstärke unter 1108.11.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Stärke verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Stärke?

Für Stärke gelten keine generellen Einfuhrverbote. Allerdings unterliegen Bio-Produkte einer Einfuhrkontrolle (Maßnahme 750), die eine gültige Kontrollbescheinigung erfordert. Zudem können Zusatzzölle (Maßnahme 695) anfallen. Die genauen Maßnahmen sind ursprungslandabhängig.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Stärke?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Stärke setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur (8-stellig) und drei TARIC-Stellen (11-stellig) zusammen. Für Maisstärke lautet sie 1108.12.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Stärke?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 1108 für Stärke ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen betreffen meist die TARIC-Codes oder Maßnahmen.

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