Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingeordnet:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- Position: 1108 - Stärke; Inulin
- Unterposition: 1108 11 - Stärke
Zolltarifnummer: 1108 1200 00 0 - von Mais
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Stärke hängt entscheidend von der pflanzlichen Quelle und dem Verarbeitungsgrad ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine präzise Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stärke
Der HS-Code für Stärke lautet 1108.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1108.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1108.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1108.12.00.00.0.
Einreihung von Stärke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Stärke in die Position 1108 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Native Stärke wird nach ihrer pflanzlichen Quelle in die Unterpositionen 1108.11 bis 1108.19 eingereiht. Modifizierte Stärke fällt dagegen in Kapitel 35.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stärke
Alternative Einreihung
Stärke von Weizen – relevante Alternative für Weizenstärke
Alternative Einreihung
Stärke von Kartoffeln – relevante Alternative für Kartoffelstärke
Alternative Einreihung
Stärke von Maniok (Tapiokastärke)
Alternative Einreihung
Stärke von Reis
Alternative Einreihung
andere native Stärke (z. B. aus Erbsen, Süßkartoffeln)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Stärke (1108) ≠ Stärke von Weizen – relevante Alternative für Weizenstärke (1108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stärke (1108) ≠ Stärke von Kartoffeln – relevante Alternative für Kartoffelstärke (1108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Stärke (1108) ≠ Stärke von Maniok (Tapiokastärke) (1108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stärke bleibt die Zolltarifnummer 1108.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den nativen Stärken in Kapitel 11 gibt es weitere Einreihungsmöglichkeiten für modifizierte oder weiterverarbeitete Stärkeprodukte:
Alternative Einreihung
Stärke von Weizen – relevante Alternative für Weizenstärke
Alternative Einreihung
Stärke von Kartoffeln – relevante Alternative für Kartoffelstärke
Alternative Einreihung
Stärke von Maniok (Tapiokastärke)
Alternative Einreihung
Stärke von Reis
Alternative Einreihung
andere native Stärke (z. B. aus Erbsen, Süßkartoffeln)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stärke ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stärke (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
166 EUR/100kg/netto
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Stärke-Sendung mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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Kichererbsenmehl
1106.10.00.00.0 · 0 %
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0403.20.11.00.0 · 20.5 %
Gefrorenes Rindfleisch
0202.30.90.90.0 · 12,8 %
Mango
0804.50.00.89.1 · nicht ermittelt
Oolong-Tee
0902.30.00.00.0 · 0 %
Makkaroni
1902.19.10.90.0 · 7,7 %
Flusskrebs
0306.39.10.00.0 · 7,5 %
Lebensmittelprobe
2106.90.98.49.0 · 9 %
Fruchtmarmelade
2007.99.39.80.0 · 24 %
