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Lebensmittel & GetränkeKapitel 08Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Mango: 0804.50.00.89.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Mango (0804.50.00.89.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Mango unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Mango Produktbild

Frische Mango (Mangifera indica) wird als tropische Frucht zum direkten Verzehr in Kapitel 08 des Harmonisierten Systems eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt vom Verarbeitungsgrad ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Mango leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  • Position: 0804 - Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet
  • Unterposition: 0804 50 - Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 0804 5000 89 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0804 5000 89 1 - frisch

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Mango hängt vom Verarbeitungsgrad ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mango

Der HS-Code für Mango lautet 0804.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0804.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0804.50.00.89. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0804.50.00.89.1.

Einreihung von Mango nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Mango erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr: frisch, unverarbeitet und zum direkten Verzehr geeignet. Die AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte- oder Kapitelanmerkungen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mango

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere – getrocknete Mangos0804.50.00.89.9 0 %
Alternative EinreihungGuaven (guajava L.)0804.50.00.30 0 %
Alternative Einreihungtropische Früchte (Mango), gefroren, ohne Zusatz von Zucker0811.90.85.00.0 0 %
Alternative EinreihungMango, zubereitet/haltbar gemacht (z.B. gezuckert, getrocknet)2008.99.63.90.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Mango (0804) ≠ andere – getrocknete Mangos (0804)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mango bleibt die Zolltarifnummer 0804.50.00.89.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mango (0804) ≠ Guaven (guajava L.) (0804)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mango bleibt die Zolltarifnummer 0804.50.00.89.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mango (0804) ≠ tropische Früchte (Mango), gefroren, ohne Zusatz von Zucker (0811)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mango bleibt die Zolltarifnummer 0804.50.00.89.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Mango weiterverarbeitet wurde:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungtropische Früchte (Mango), gefroren, ohne Zusatz von Zucker0811.90.85.00.0 0 %
Alternative EinreihungMango, zubereitet/haltbar gemacht (z.B. gezuckert, getrocknet)2008.99.63.90.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mango ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Mango (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE4043/16-1Mango, zubereitet, entsteint, geschält, geschnitten, leicht gezuckert – in Kapitel 200804.50.00.89.1
DE557/15-1Mango, getrocknet, gezuckert – in Kapitel 20 (aus Kapitel 8 ausgeschlossen)0804.50.00.89.1
DE12365/13-1Mango, tiefgekühlt, in Stücken, ohne Zucker – in 08110804.50.00.89.1
DEM/3789/08-1Mangospieß, tiefgekühlt – in 08110804.50.00.89.1
DE554/15-1Mango, getrocknet, gezuckert (grüne Mango) – in Kapitel 200804.50.00.89.1
DE20187/10-1Mangopüree, pasteurisiert, tiefgekühlt – in 08110804.50.00.89.1
DEBTI23463/24-1Mango-Püree, pasteurisiert, gefroren – in 08110804.50.00.89.1
DE1458/14-1Eingelegte Mango mit Essig – in 20010804.50.00.89.1
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

nicht ermittelt

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
Chinanicht ermitteltnicht ermittelt
USAnicht ermitteltnicht ermittelt
Großbritanniennicht ermitteltnicht ermittelt
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkeinicht ermitteltnicht ermittelt
Japannicht ermitteltnicht ermittelt
Südkoreanicht ermitteltnicht ermittelt
Indiennicht ermitteltnicht ermittelt
Vietnamnicht ermitteltnicht ermittelt
Thailandnicht ermitteltnicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen für Mango

Einfuhrmaßnahmen für Mango
MaßnahmeBeschreibung
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Mango

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Mango mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. weitere Abgaben zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Mango

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Mangos

Welche Zolltarifnummer hat Mango?

Die Zolltarifnummer für frische Mango lautet 0804.50.00.89.1. Diese 11-stellige Nummer gilt für frische, unverarbeitete Mangofrüchte (Mangifera indica) zum direkten Verzehr. Sie ist in Kapitel 08 (genießbare Früchte) unter der Position 0804 (Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte) eingeordnet.

Welchen HS-Code hat Mango?

Der HS-Code für Mango ist 080450. Er umfasst Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 0804.50.00.89.1 entsprechen diesem international harmonisierten Code. Für die zolltarifliche Einreihung innerhalb der EU wird die Kombinierte Nomenklatur (KN) mit acht Stellen verwendet: 08045000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Mango?

Der Drittlandszollsatz für frische Mango (0804.50.00.89.1) konnte für die meisten Länder nicht ermittelt werden. Für die Schweiz gilt ein Zollsatz von 0 % aufgrund des EFTA-Freihandelsabkommens. Für Drittländer wie China, USA oder Indien liegen keine aktuellen Zollsätze vor. Bitte nutzen Sie den Zollrechner auf dieser Seite für eine länderspezifische Berechnung.

Wie unterscheidet sich Mango zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach dem Verarbeitungsgrad. Frische Mango (0804.50.00.89.1) fällt in Kapitel 08. Getrocknete Mango (0804.50.00.89.9) bleibt in derselben Unterposition, jedoch mit anderer Taric-Erweiterung. Tiefgekühlte Mango (0811.90.85.00.0) und zubereitete Mango (2008.99.63.90.0) fallen in andere Kapitel. Die Alternative zur frischen Mango ist die getrocknete Variante, die zollrechtlich anders behandelt wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Mango verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei einer unrichtigen Einreihung drohen zusätzliche Prüfungen durch den Zoll. Für frische Mango ist die korrekte Nummer 0804.50.00.89.1 entscheidend, da verarbeitete Mangos anderen Zollsätzen und Maßnahmen unterliegen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Mango?

Für frische Mango (0804.50.00.89.1) sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen bekannt. Es gelten die allgemeinen pflanzengesundheitlichen Vorschriften der EU. Bei der Einfuhr aus der Schweiz wurden Zusatzzölle (Maßnahme 695) festgestellt. Bitte prüfen Sie vor der Einfuhr die aktuellen Maßnahmen über den TARIC-Code 0804500089.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Mango?

Die Zolltarifnummer für Mango ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0804.50.00.89.1. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (080450), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (08045000), dem 10-stelligen TARIC-Code (0804500089) und der abschließenden 11. Stelle (1), die die nationale Unterteilung für Deutschland darstellt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Mango?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Mango ist die Position 0804 seit Jahren stabil. Die 11. Stelle (1 für frisch) kann bei Neufassungen der TARIC-Erweiterungen angepasst werden. Wir empfehlen, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Änderungen zum 1. Januar.

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