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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Oolong-Tee: 0902.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Oolong-Tee (0902.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Oolong-Tee unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Oolong-Tee Produktbild

Oolong-Tee wird aus Teepflanzen der Gattung Thea gewonnen, getrocknet und einer kontrollierten Teiloxidation unterzogen. Für die Einreihung entscheidend sind der Fermentationsgrad und die Verpackungsgröße. Handelsübliche Kleinpackungen (50 g, 70 g oder Portionsbeutel) fallen unter die ausgewiesene Zolltarifnummer. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Oolong-Tee beschreiben: Fermentationsgrad, Verpackungsart, Menge

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Oolong-Tee gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0902 - Tee, auch aromatisiert
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0902 3000 00 0 - schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3|kg oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Oolong-Tee ist teilfermentiert und wird zolltarifrechtlich wie schwarzer Tee behandelt. Eine falsche Einreihung als grüner Tee (Position 0902 1) kann zu Nachforderungen oder Verzögerungen führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine sichere Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Oolong-Tee

Der HS-Code für Oolong-Tee lautet 0902.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0902.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0902.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0902.30.00.00.0.

Einreihung von Oolong-Tee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1). Die Position 0902 erfasst Tee, auch aromatisiert. Die Unterposition 09023 unterscheidet nach Fermentationsgrad und Verpackungsgröße.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Oolong-Tee

Alternative Einreihung

0902.40.00.00.0 0 %

anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee

Alternative Einreihung

0902.10.00.00.0 0 %

grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Alternative Einreihung

0902.20.00.00.0 0 %

anderer grüner Tee (nicht fermentiert)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Oolong-Tee (0902) ≠ anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee (0902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oolong-Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Oolong-Tee (0902) ≠ grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger (0902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oolong-Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Oolong-Tee (0902) ≠ anderer grüner Tee (nicht fermentiert) (0902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oolong-Tee bleibt die Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nur bei Produkten mit anderer Hauptfunktion oder wesentlich anderer Beschaffenheit kommen andere Kapitel in Betracht. Beispiele:

Alternative Einreihung

0902.40.00.00.0 0 %

anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee

Alternative Einreihung

0902.10.00.00.0 0 %

grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger

Alternative Einreihung

0902.20.00.00.0 0 %

anderer grüner Tee (nicht fermentiert)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Oolong-Tee ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Oolong-Tee (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4776/14-10902.30.00.00.0
Oolong-Tee mit Orangenblüten aromatisiert, 50 g Beutel – eingereiht als 'Tee, aromatisiert, teilweise fermentierter Tee' unter 0902.30.00.00.0
DEBTI35796/22-10902.30.00.00.0
Oolongtee Darjeeling, 70 g – 'Teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger'
DEHH/1135/06-10902.30.00.00.0
Oolong Tee, Portionsbeutel á 5 g, Teil einer Geschenkpackung – Einreihung des Tees unter 0902.30.00.00.0
DEHH/373/04-10902.30.00.00.0
Pappbecher mit Oo Long Tea Filterbeutel – Tee-Füllung als charakterbestimmend unter 0902.30.00.00.0
DE7026/17-10902.30.00.00.0
Darjeeling Weißtee (leicht fermentiert, Oolong an die Seite gestellt), 70 g unter 0902.30.00.00.0
DE22901/16-10902.30.00.00.0
Darjeeling Weißtee (leicht fermentiert), 70 g Cellophanbeutel unter 0902.30.00.00.0
DEBTI26242/21-10902.30.00.00.0
Teemischung mit weißem Tee (charakterverleihend, Oolong an Seite gestellt), 20 Teebeutel unter 0902.30.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Oolong-Tee

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Oolong-Tee. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verpackungsart an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Oolong-Tees

Welche Zolltarifnummer hat Oolong-Tee?

Oolong-Tee wird unter der Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst schwarzen und teilweise fermentierten Tee in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger. Oolong ist ein teilfermentierter Tee, daher fällt er in diese Position. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 %, der Drittlandszollsatz liegt bei 0 %.

Welchen HS-Code hat Oolong-Tee?

Der HS-Code für Oolong-Tee lautet 0902 30 (sechsstellig). Das Harmonisierte System (HS) der Weltzollorganisation klassifiziert teilweise fermentierten Tee unter dieser Nummer. Auf EU-Ebene wird die Kombinierte Nomenklatur mit der achtstelligen Nummer 0902 30 00 und der TARIC-Code 0902 30 00 00 ergänzt, woraus die elbstellige deutsche Zolltarifnummer 0902.30.00.00.0 resultiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Oolong-Tee?

Der Drittlandszollsatz für Oolong-Tee der Position 0902.30.00.00.0 beträgt 0,0 %. Tee ist zollfrei. Zusätzlich fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz) an, berechnet auf den Zollwert zuzüglich der anfallenden Kosten. Bei Bio-Oolong-Tee sind zudem Kontrollbescheinigungen erforderlich.

Wie unterscheidet sich Oolong-Tee zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Oolong-Tee erfolgt vor allem zum grünen Tee (Position 0902.10/0902.20), der nicht fermentiert ist. Eine Alternative für Oolong in Großgebinden über 3 kg ist die Position 0902.40.00.00.0. Der Fermentationsgrad und die Verpackungsgröße sind die entscheidenden Kriterien für die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Oolong-Tee verwende?

Bei Angabe einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im Wiederholungsfall Bußgelder. Wird Oolong-Tee beispielsweise fälschlich als grüner Tee angemeldet, kann die Zollbehörde die Sendung zurückhalten oder ein Strafverfahren einleiten. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Oolong-Tee?

Für Oolong-Tee gelten die allgemeinen Einfuhrkontrollen (Code 731) sowie bei Bio-Ware die Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) erhoben werden. Die Maßnahmen sind im TARIC-System hinterlegt und abhängig vom Ursprungsland. Für die meisten Länder gilt jedoch der Drittlandszollsatz von 0 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Oolong-Tee?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Oolong-Tee lautet 0902.30.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (0902 30), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (0902 30 00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0902 30 00 00) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung für die deutsche Einfuhrstatistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Oolong-Tee?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch das Harmonisierte System (HS) und die Kombinierte Nomenklatur (KN). Die Position 0902.30.00.00.0 für teilweise fermentierten Tee ist jedoch langjährig stabil. Dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle TARIC-Datenbank zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen, um Änderungen auszuschließen.

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