Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus der folgenden hierarchischen Gliederung des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 11 - MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- Position: 1106 - Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position||0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position||0714; Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8
Zolltarifnummer: 1106 1000 00 0 - Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten der Position||0713
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann von der genauen Beschaffenheit der Ware abweichen. Prüfen Sie daher jede Sendung anhand der tatsächlichen Merkmale. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für Ihre individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kichererbsenmehl
Der HS-Code für Kichererbsenmehl lautet 1106.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1106.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1106.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1106.10.00.00.0.
Einreihung von Kichererbsenmehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Kichererbsenmehl sind folgende Allgemeine Vorschriften sowie ergänzende Anmerkungen maßgeblich:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kichererbsenmehl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGetrocknete Kichererbsen (ganze Kerne, nicht gemahlen) | 0713.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPulver auf Kichererbsenmehl-Basis mit Zusätzen (Zucker, Stärke, Gewürze) | 2005.99.80.91.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBackmischungen und Teige | 1901.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 | 1106.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln/Knollen der Position 0714 | 1106.20.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kichererbsenmehl (1106) ≠ Getrocknete Kichererbsen (ganze Kerne, nicht gemahlen) (0713) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kichererbsenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kichererbsenmehl (1106) ≠ Pulver auf Kichererbsenmehl-Basis mit Zusätzen (Zucker, Stärke, Gewürze) (2005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kichererbsenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kichererbsenmehl (1106) ≠ Backmischungen und Teige (1901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kichererbsenmehl bleibt die Zolltarifnummer 1106.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen besteht theoretisch die Möglichkeit einer Einreihung in ein anderes Kapitel. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zutreffend.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGetrocknete Kichererbsen (ganze Kerne, nicht gemahlen) | 0713.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPulver auf Kichererbsenmehl-Basis mit Zusätzen (Zucker, Stärke, Gewürze) | 2005.99.80.91.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBackmischungen und Teige | 1901.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8 | 1106.30.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMehl und Grieß von Sagomark und von Wurzeln/Knollen der Position 0714 | 1106.20.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kichererbsenmehl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kichererbsenmehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9481/13-1 | Erbsenpulver – Mehl und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 – Analogfall für Hülsenfruchtmehl | 1106.10.00.00.0 |
| DEB/1086/06-1 | Erbsenpulver – Mehl und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 – Analogfall bestätigt Einreihungspraxis | 1106.10.00.00.0 |
| DEBTI19798/19-1 | Erbsenpulver – Mehl und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 – Analogfall bestätigt Einreihungspraxis | 1106.10.00.00.0 |
| DE5293/12-1 | Zubereitung auf Kichererbsenmehl-Basis mit Gewürzen/Zusätzen – Abgrenzungsfall: Mit Zusätzen → 2005. Reines Mehl ohne Zusätze → 1106 | 2005.99.80.91.0 |
| DEBTI34680/22-1 | Kichererbsenmehl-Mischung mit Zusätzen (Khaman Dhokla) – Bestätigt Abgrenzung: Mit Zusätzen → 2005, reines Kichererbsenmehl → 1106 | 2005.99.80.91.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
Einfuhrabgaben berechnen
[[{"type":"text","text":"Der Zollsatz für Kichererbsenmehl beträgt im Drittland 0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 %. Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Gesamtkosten Ihrer Einfuhr zu ermitteln."}]]
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
[[{"type":"text","text":"Diese Produkte werden häufig zusammen mit Kichererbsenmehl eingeführt oder sind in der Zolltarifpraxis vergleichbar."}]]
Rbd-Kokosöl
1513.19.99.00.1 · 9,6 %
Getrocknete Aprikose
0813.10.00.00.0 · 5,6 %
Getrockneter Flusskrebs
0306.99.10.00.0 · 7,5 %
Cider
2206.00.31.00.0 · 19,2 %
Passionsfrucht-Konzentrat
2009.89.73.90.0 · 10,5 %
Weißzucker
1701.99.10.00.0 · 41,9 %
Samenöl
1515.90.99.99.1 · 0 %
Mungbohnenkuchen
1905.90.70.00.0 · 9 %
Schokoriegel
1806.31.00.00.0 · 8,3 %
