Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Steuerbanderole leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4907 - Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere
Kombinierte Nomenklatur: 4907 0010 - Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen
Zolltarifnummer: 4907 0010 00 1 - inländische amtliche Wertzeichen zum aufgedruckten Wert
Hinweis zur Einreihung
Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen im Zollverfahren führen. Nutzen Sie für eine sichere Einreihung unseren Klassifizierungsassistenten
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steuerbanderole
Der HS-Code für Steuerbanderole lautet 4907.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4907.00.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4907.00.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4907.00.10.00.1.
Einreihung von Steuerbanderole nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für das Harmonisierte System und die Kombinierte Nomenklatur legen die maßgeblichen Kriterien für die Einreihung von Waren fest. Für Steuerbanderolen ist insbesondere AV 1 (Wortlaut der Positionen) relevant, da Position 4907 ausdrücklich Steuerzeichen nennt. AV 6 bestimmt den Vergleich auf gleicher Unterpositionsebene.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steuerbanderole
Alternative Einreihung
andere – Auffangposition für Steuerzeichen ohne aufgedruckten Wert oder ausländische Steuerbanderolen
Alternative Einreihung
Etiketten, bedruckt, selbstklebend – für selbstklebende Steuerbanderolen aus Papier
Alternative Einreihung
Etiketten, bedruckt, andere als selbstklebend – für nicht selbstklebende Steuerbanderolen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Steuerbanderole (4907) ≠ andere – Auffangposition für Steuerzeichen ohne aufgedruckten Wert oder ausländische Steuerbanderolen (4907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steuerbanderole bleibt die Zolltarifnummer 4907.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Steuerbanderole (4907) ≠ Etiketten, bedruckt, selbstklebend – für selbstklebende Steuerbanderolen aus Papier (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steuerbanderole bleibt die Zolltarifnummer 4907.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Steuerbanderole (4907) ≠ Etiketten, bedruckt, andere als selbstklebend – für nicht selbstklebende Steuerbanderolen (4821)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steuerbanderole bleibt die Zolltarifnummer 4907.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen außerhalb der Position 4907 sind bei abweichender Beschaffenheit möglich:
Alternative Einreihung
Etiketten, bedruckt, selbstklebend – für selbstklebende Steuerbanderolen aus Papier
Alternative Einreihung
Etiketten, bedruckt, andere als selbstklebend – für nicht selbstklebende Steuerbanderolen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steuerbanderole ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Steuerbanderole (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Steuerbanderole mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
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