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VerpackungsmaterialKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Steuerbanderole: 4907.00.10.00.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Steuerbanderole (4907.00.10.00.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Steuerbanderole unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Steuerbanderole Produktbild

Für Steuerbanderolen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Steuerbanderole beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Steuerbanderole leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4907 - Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen in dem Land, in dem sie einen Frankaturwert verbriefen oder verbriefen werden; Papier mit Stempel; Banknoten; Scheckformulare; Aktien; Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 4907 0010 - Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4907 0010 00 1 - inländische amtliche Wertzeichen zum aufgedruckten Wert

Hinweis zur Einreihung

Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen im Zollverfahren führen. Nutzen Sie für eine sichere Einreihung unseren Klassifizierungsassistenten

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steuerbanderole

Der HS-Code für Steuerbanderole lautet 4907.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4907.00.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4907.00.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4907.00.10.00.1.

Einreihung von Steuerbanderole nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für das Harmonisierte System und die Kombinierte Nomenklatur legen die maßgeblichen Kriterien für die Einreihung von Waren fest. Für Steuerbanderolen ist insbesondere AV 1 (Wortlaut der Positionen) relevant, da Position 4907 ausdrücklich Steuerzeichen nennt. AV 6 bestimmt den Vergleich auf gleicher Unterpositionsebene.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steuerbanderole

Alternative Einreihung

4907.00.10.00.9 0 %

andere – Auffangposition für Steuerzeichen ohne aufgedruckten Wert oder ausländische Steuerbanderolen

Alternative Einreihung

4821.10.10.00.0 0 %

Etiketten, bedruckt, selbstklebend – für selbstklebende Steuerbanderolen aus Papier

Alternative Einreihung

4821.10.90.00.0 0 %

Etiketten, bedruckt, andere als selbstklebend – für nicht selbstklebende Steuerbanderolen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Steuerbanderole (4907) ≠ andere – Auffangposition für Steuerzeichen ohne aufgedruckten Wert oder ausländische Steuerbanderolen (4907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steuerbanderole bleibt die Zolltarifnummer 4907.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Steuerbanderole (4907) ≠ Etiketten, bedruckt, selbstklebend – für selbstklebende Steuerbanderolen aus Papier (4821)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steuerbanderole bleibt die Zolltarifnummer 4907.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Steuerbanderole (4907) ≠ Etiketten, bedruckt, andere als selbstklebend – für nicht selbstklebende Steuerbanderolen (4821)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steuerbanderole bleibt die Zolltarifnummer 4907.00.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen außerhalb der Position 4907 sind bei abweichender Beschaffenheit möglich:

Alternative Einreihung

4821.10.10.00.0 0 %

Etiketten, bedruckt, selbstklebend – für selbstklebende Steuerbanderolen aus Papier

Alternative Einreihung

4821.10.90.00.0 0 %

Etiketten, bedruckt, andere als selbstklebend – für nicht selbstklebende Steuerbanderolen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steuerbanderole ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Steuerbanderole (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/682/04-14821.10.10.00.0
bedruckte Papier-Barcode-Etiketten, selbstklebend
DEBTI5540/18-14821.10.10.00.0
Etiketten aus Papier mit Selbstklebeschicht
DEBTI61881/19-14821.10.90.00.0
Papierstreifen zum Banderolieren einer Schachtel
DEBTI33534/20-14811.49.00.00.0
Papier in Rollen, mit Papierbanderole verpackt, für Postwertzeichen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Steuerbanderole mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Steuerbanderolen

Welche Zolltarifnummer hat Steuerbanderole?

Die Zolltarifnummer für Steuerbanderole (inländische amtliche Wertzeichen mit aufgedrucktem Steuerwert) lautet 4907.00.10.00.1. Die elfstellige Nummer gliedert sich in HS-Code 490700, KN-Code 49070010, TARIC-Code 4907001000 und die nationale Unterposition 4907.00.10.00.1. Diese Einreihung gilt für gültige, nicht entwertete Steuerbanderolen, die als Steuernachweis auf verbrauchsteuerpflichtigen Waren angebracht werden. Bei abweichenden Merkmalen (z. B. selbstklebend oder ohne Wert) sind andere Codes möglich.

Welchen HS-Code hat Steuerbanderole?

Der HS-Code für Steuerbanderole ist 490700. Er umfasst Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, gültig oder zum Umlauf vorgesehen. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer bestimmen die internationale Warenklassifikation. Bei Steuerbanderolen mit amtlichem Wert ist dieser HS-Code maßgeblich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Steuerbanderole?

Der Drittlandszollsatz (Meistbegünstigung) für Steuerbanderole beträgt 0 %. Dies gilt für Einfuhren aus Nicht-EU-Staaten ohne Präferenzabkommen. Zusätzlich fällt beim Import in die EU die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an, berechnet auf den Zollwert zuzüglich der entstandenen Zölle. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan) kann der Zollsatz ebenfalls 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Steuerbanderole zolltechnisch?

Zolltechnisch ist die Abgrenzung der Steuerbanderole zu anderen Etiketten entscheidend. Die Hauptunterscheidung liegt im amtlichen Wertzeichencharakter: Steuerbanderolen mit aufgedrucktem Frankaturwert fallen unter 4907.00.10.00.1, während reine Produktkennzeichnungen ohne Steuerwert als Etiketten (z. B. selbstklebend unter 4821.10.10.00.0) eingereiht werden. Eine Alternative für ausländische oder wertlose Steuerzeichen ist die Auffangposition 4907.00.10.00.9.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Steuerbanderole verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Steuerbanderole drohen erhebliche Konsequenzen: Der Zoll kann nachträglich Abgaben fordern, falls der Code zu einem niedrigeren Zollsatz führte. Im Extremfall sind Strafzahlungen oder sogar ein Steuerstrafverfahren möglich. Zudem kann die Warenabfertigung verzögert werden. Bei Ausfuhren kann eine falsche Deklaration zu Embargoverstößen führen, da für Steuerbanderolen Ausfuhrgenehmigungen nötig sein können. Eine präzise Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Steuerbanderole?

Bei der Einfuhr von Steuerbanderolen gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings ist der Drittlandszollsatz von 0 % zu beachten. Bei der Ausfuhr bestehen jedoch Maßnahmen: Es ist eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA erforderlich (Maßnahme 473), zudem gelten Beschränkungen bei der Ausfuhr (Maßnahme 467) und eine Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (Maßnahme 735). Diese Maßnahmen ergeben sich aus dem amtlichen Charakter der Ware.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Steuerbanderole?

Die Zolltarifnummer für Steuerbanderole ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (490700), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (49070010), dem 10-stelligen TARIC-Code (4907001000) und der 11-stelligen nationalen Unterposition (4907.00.10.00.1) zusammen. Die formatierte Darstellung ist 4907.00.10.00.1. Die Stellenanzahl ist entscheidend für die korrekte Zollanmeldung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Steuerbanderole?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Veröffentlichung des neuen TARIC-Codes. Die Position 4907 (Steuerzeichen) bleibt in der Regel stabil, aber die nationale Unterposition 4907.00.10.00.1 kann durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur beeinflusst werden. Es ist empfehlenswert, regelmäßig die aktuellen Codes zu prüfen, insbesondere bei der Einfuhr- oder Ausfuhranmeldung. Unser Klassifizierungstool zeigt stets die gültige Fassung.

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