Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Kunststoffhülle ist in der Nomenklatur wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
Zolltarifnummer: 3923 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der typischen Beschaffenheit einer Kunststoffhülle als einfaches Verpackungsmittel. Abweichende Merkmale (z. B. besondere Verschlusssysteme, Mehrfachverwendung) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Hülle
Der HS-Code für Kunststoff-Hülle lautet 3923.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.90.00.00.0.
Einreihung von Kunststoff-Hülle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Kunststoffhülle folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts‑ bzw. Kapitelvorschriften maßgeblich. Die Hülle fällt unter Position 3923, da sie als Transport‑ oder Verpackungsmittel aus Kunststoff dient. AV 3a (spezifischere Beschreibung) kommt nicht zur Anwendung, da die Ware eindeutig durch die Position 3923 erfasst wird. Die Unterposition 3923 90 erfasst alle anderen Transport‑ oder Verpackungsmittel, die nicht in den vorhergehenden Unterpositionen (3923 10 bis 3923 50) genannt sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Hülle
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen (Auffangposition) – für Schutzhüllen, die nicht primär Transport- oder Verpackungszwecken dienen, sondern mehrfach verwendbar oder mit besonderen Funktionen ausgestattet sind (z.B. wasserdichte Dokumentenhüllen mit Verschlusssystem)
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens – für beutelförmige Verpackungen, wenn die Ware als Sack oder Beutel und nicht als Hülle ausgestaltet ist
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Hülle (3923) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (Auffangposition) – für Schutzhüllen, die nicht primär Transport- oder Verpackungszwecken dienen, sondern mehrfach verwendbar oder mit besonderen Funktionen ausgestattet sind (z.B. wasserdichte Dokumentenhüllen mit Verschlusssystem) (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Hülle bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Hülle (3923) ≠ Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens – für beutelförmige Verpackungen, wenn die Ware als Sack oder Beutel und nicht als Hülle ausgestaltet ist (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Hülle bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 39 kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Hülle aus anderen Materialien besteht oder eine andere Hauptfunktion hat:
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen (Auffangposition) – für Schutzhüllen, die nicht primär Transport- oder Verpackungszwecken dienen, sondern mehrfach verwendbar oder mit besonderen Funktionen ausgestattet sind (z.B. wasserdichte Dokumentenhüllen mit Verschlusssystem)
Alternative Einreihung
Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens – für beutelförmige Verpackungen, wenn die Ware als Sack oder Beutel und nicht als Hülle ausgestaltet ist
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Hülle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Hülle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verpackungshülle, bestehend aus miteinander verschweißten Folien aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 16,2 x 6,9 cm große Ware ist am oberen Ende mit einer Eurolochung versehen und verfügt am unteren... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verpackungshülle, bestehend aus miteinander verschweißten Folien aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 16,2 x 6,9 cm große Ware ist am oberen Ende mit einer Eurolochung versehen und verfügt am unteren Rand über eine gelochte Fixierungslasche. Gemäß den Angaben der Antragstellerin dient das Erzeugnis dem Verpacken von Scheren und wird zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 3923 10 bis 3923 50 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Der durch ein Warenmuster veranschaulichte Artikel ist eine zylindrische Make-up-Hülle mit rundem Querschnitt, bestehend aus Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 6,3 cm lange und ca. 2,6 cm im Durchmesser messende Ware verfügt über einen inneren Schraubmechanismus zum Auf- und Abbewegen des Inhalts... Mehr anzeigenDer durch ein Warenmuster veranschaulichte Artikel ist eine zylindrische Make-up-Hülle mit rundem Querschnitt, bestehend aus Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 6,3 cm lange und ca. 2,6 cm im Durchmesser messende Ware verfügt über einen inneren Schraubmechanismus zum Auf- und Abbewegen des Inhalts sowie eine abnehmbare Verschlusskappe. Gemäß den Angaben der Antragstellerin dient die Hülle als Verpackungsmittel u. a. für Rouge, Foundations oder Balsam. Die zu 50 Stück in einem Polybeutel aufgemachten Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, nicht von den Codenummern 3923 1010 00 0 bis 3923 5090 00 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Schutzhülle für Gürtel". Das annähernd rechteckige und nach unten sich verjüngende Erzeugnis (max. ca. 8,1 x 14,4 cm) besteht aus transparenten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Schutzhülle für Gürtel". Das annähernd rechteckige und nach unten sich verjüngende Erzeugnis (max. ca. 8,1 x 14,4 cm) besteht aus transparenten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die an den Längsseiten miteinander verschweißt sind. An den Schmalseiten ist die Hülle offen gearbeitet und an der breiteren Schmalseite mit einer Lochung versehen. Das mit einem kleinen Firmenaufdruck versehene Erzeugnis dient dem Schutz von Gürteln(-schnallen) zu Transport- und Verpackungszwecken. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 3923 1010 bis 3923 5090 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem als "Koffertragebeutel" bezeichneten Erzeugnis um eine Schutzhülle aus an der Oberseite miteinander verschweißten Folien aus HDPE (Polyethylen), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 54 x 29 x 85 cm große... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem als "Koffertragebeutel" bezeichneten Erzeugnis um eine Schutzhülle aus an der Oberseite miteinander verschweißten Folien aus HDPE (Polyethylen), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 54 x 29 x 85 cm große Erzeugnis ist an der Unterseite offen gearbeitet und verfügt an der Oberseite mittig über eine ca. 21 x 3 cm große Öffnung zum Durchführen des Koffertragegriffs. Die mit einem Firmenlogo bedruckte Ware soll zu Transport- und Verpackungszwecken über Koffer gestülpt werden und ist nicht für eine dauerhafte Verwendung vorgesehen. Je 100 Hüllen sind in einem Karton verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3923 1010 00 bis 3923 5090 00 erfasst". Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Luftpolsterverpackung, so genannter Airbag, aus doppellagig miteinander verschweißten Folien aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die hüllenartige Ware (ca. 32 x 14 x 8 cm) ist mit befüllten Luftkammern, einer Einschuböffnung und einem inneren Hohlraum zur Aufnahme von... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Luftpolsterverpackung, so genannter Airbag, aus doppellagig miteinander verschweißten Folien aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die hüllenartige Ware (ca. 32 x 14 x 8 cm) ist mit befüllten Luftkammern, einer Einschuböffnung und einem inneren Hohlraum zur Aufnahme von z. B. stoßempfindlichen Gegenständen versehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als von den Codenummern 3923 1000 10 0 bis 3923 5090 00 0 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der als "Kleiderschutzhülle" bezeichneten Ware handelt es sich um eine schlauchförmige Schutzverpackung aus an den Längsseiten verschweißten Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polymeren des Ethylens mit einer Materialstärke von etwa 77 Mikrometer. Das flachliegend etwa 78 x 40 cm große, einseitig mit... Mehr anzeigenBei der als "Kleiderschutzhülle" bezeichneten Ware handelt es sich um eine schlauchförmige Schutzverpackung aus an den Längsseiten verschweißten Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polymeren des Ethylens mit einer Materialstärke von etwa 77 Mikrometer. Das flachliegend etwa 78 x 40 cm große, einseitig mit Werbung bedruckte Erzeugnis ist an den Schmalseiten mit je einem Tragegriff und einer Knopfdruckleiste aus Kunststoffen ausgestattet, so dass im gefalteten Zustand (ca. 39 x 20 cm) eine Art Tragebeutel entsteht, der einfach verschlossen werden kann. Nach Materialbeschaffenheit, Verarbeitung und Verwendungszweck ist das Erzeugnis nicht für eine längere Verwendung vorgesehen ist (damit keine Ware der Position 3926). Die Ware kennzeichnet sich nicht als "Sack oder Beutel (einschließlich Tüten)" im Sinne der Unterposition 3923 21 (HS). Zolltariflich handelt es sich um ein "Transport- und Verpackungsmittel, aus Kunststoffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 3923 10 bis 3923 50 erfasst" Weniger anzeigen
"Shrink sleeve". Verpackungsmittel in Form einer ca. 15 mm breiten, schlauchförmigen Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die so genannte Schutzfolie ist mit einem perforierten Öffnungsstreifen versehen und wird bedruckt oder unbedruckt und mit bzw. ohne Aufreißfaden gefertigt. Das Erzeugnis... Mehr anzeigen"Shrink sleeve". Verpackungsmittel in Form einer ca. 15 mm breiten, schlauchförmigen Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die so genannte Schutzfolie ist mit einem perforierten Öffnungsstreifen versehen und wird bedruckt oder unbedruckt und mit bzw. ohne Aufreißfaden gefertigt. Das Erzeugnis ist als Meterware auf Rollen aufgemacht und dient nach Angaben der Antragstellerin als Schutzfolie für Kosmetikstifte. Wegen der Perforierung liegt kein Schlauch im Sinne der Position 3917 vor. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3923 1000 00 0 bis 3923 5090 00 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte 2-lagige Luftpolsterfolie. Das Erzeugnis besteht aus zwei miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die flächig mit Luft gefüllten "Noppen" versehene Ware... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte 2-lagige Luftpolsterfolie. Das Erzeugnis besteht aus zwei miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die flächig mit Luft gefüllten "Noppen" versehene Ware ist als Rolle (Folienbreite 50 cm / Folienlänge 5 m) in eine transparente Kunststoffolie eingeschweißt und mit einem Papiereinleger für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse dienen als Transportverpackung dem Ausfüllen von Hohlräumen in Kisten zur Sicherung darin befindlicher Waren oder als Verpackungsmaterial der Umhüllung von Waren während des Transportes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, andere als von den Unterpositionen 3923 10 bis 3923 50" erfasst. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kunststoffhülle mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Nachfolgend finden Sie weitere Verpackungsmaterialien mit ihren Zolltarifnummern:
Palette
4415.20.20.00.0 · 3
Schaumstoff-Muster
3921.19.00.99.0 · 6,5 %
Pappe
4805.93.80.00.0 · 0 %
Kunststoffpalette
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Kunststoff-Kanister
3923.30.90.00.0 · 6,5 %
Box
4819.50.00.00.0 · 0 %
Transfer Etikett
4908.90.00.00.0 · 0,0 %
IBC-Container
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Papiertragetasche
4819.40.00.00.0 · 0 %
