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VerpackungsmaterialKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunststoff-Hülle: 3923.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kunststoff-Hülle (3923.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Kunststoff-Hülle Produktbild

Für Kunststoff-Hülle sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kunststoff-Hülle beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Kunststoffhülle ist in der Nomenklatur wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3923 - Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3923 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer basiert auf der typischen Beschaffenheit einer Kunststoffhülle als einfaches Verpackungsmittel. Abweichende Merkmale (z. B. besondere Verschlusssysteme, Mehrfachverwendung) können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre konkrete Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Hülle

Der HS-Code für Kunststoff-Hülle lautet 3923.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3923.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3923.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.90.00.00.0.

Einreihung von Kunststoff-Hülle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Kunststoffhülle folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts‑ bzw. Kapitelvorschriften maßgeblich. Die Hülle fällt unter Position 3923, da sie als Transport‑ oder Verpackungsmittel aus Kunststoff dient. AV 3a (spezifischere Beschreibung) kommt nicht zur Anwendung, da die Ware eindeutig durch die Position 3923 erfasst wird. Die Unterposition 3923 90 erfasst alle anderen Transport‑ oder Verpackungsmittel, die nicht in den vorhergehenden Unterpositionen (3923 10 bis 3923 50) genannt sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Hülle

Alternative Einreihung

3926.90.97.90.0 6,5 %

Andere Waren aus Kunststoffen (Auffangposition) – für Schutzhüllen, die nicht primär Transport- oder Verpackungszwecken dienen, sondern mehrfach verwendbar oder mit besonderen Funktionen ausgestattet sind (z.B. wasserdichte Dokumentenhüllen mit Verschlusssystem)

Alternative Einreihung

3923.21.00.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens – für beutelförmige Verpackungen, wenn die Ware als Sack oder Beutel und nicht als Hülle ausgestaltet ist

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunststoff-Hülle (3923) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (Auffangposition) – für Schutzhüllen, die nicht primär Transport- oder Verpackungszwecken dienen, sondern mehrfach verwendbar oder mit besonderen Funktionen ausgestattet sind (z.B. wasserdichte Dokumentenhüllen mit Verschlusssystem) (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Hülle bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunststoff-Hülle (3923) ≠ Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens – für beutelförmige Verpackungen, wenn die Ware als Sack oder Beutel und nicht als Hülle ausgestaltet ist (3923)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Hülle bleibt die Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 39 kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Hülle aus anderen Materialien besteht oder eine andere Hauptfunktion hat:

Alternative Einreihung

3926.90.97.90.0 6,5 %

Andere Waren aus Kunststoffen (Auffangposition) – für Schutzhüllen, die nicht primär Transport- oder Verpackungszwecken dienen, sondern mehrfach verwendbar oder mit besonderen Funktionen ausgestattet sind (z.B. wasserdichte Dokumentenhüllen mit Verschlusssystem)

Alternative Einreihung

3923.21.00.00.0 6,5 %

Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens – für beutelförmige Verpackungen, wenn die Ware als Sack oder Beutel und nicht als Hülle ausgestaltet ist

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Hülle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Hülle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12570/16-13923.90.00.00.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine Verpackungshülle, bestehend aus miteinander verschweißten Folien aus PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 16,2 x 6,9 cm große Ware ist am oberen Ende mit einer Eurolochung versehen und verfügt am unteren... Mehr anzeigen
DEBTI58598/24-13923.90.00.00.0
Der durch ein Warenmuster veranschaulichte Artikel ist eine zylindrische Make-up-Hülle mit rundem Querschnitt, bestehend aus Kunststoff gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 6,3 cm lange und ca. 2,6 cm im Durchmesser messende Ware verfügt über einen inneren Schraubmechanismus zum Auf- und Abbewegen des Inhalts... Mehr anzeigen
DEBTI14032/18-13923.90.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Schutzhülle für Gürtel". Das annähernd rechteckige und nach unten sich verjüngende Erzeugnis (max. ca. 8,1 x 14,4 cm) besteht aus transparenten Folien aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die... Mehr anzeigen
DEBTI30460/20-13923.90.00.00.0
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem als "Koffertragebeutel" bezeichneten Erzeugnis um eine Schutzhülle aus an der Oberseite miteinander verschweißten Folien aus HDPE (Polyethylen), einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 54 x 29 x 85 cm große... Mehr anzeigen
DE23568/15-13923.90.00.00.0
Es handelt sich um eine Luftpolsterverpackung, so genannter Airbag, aus doppellagig miteinander verschweißten Folien aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die hüllenartige Ware (ca. 32 x 14 x 8 cm) ist mit befüllten Luftkammern, einer Einschuböffnung und einem inneren Hohlraum zur Aufnahme von... Mehr anzeigen
DE14524/11-13923.90.00.00.0
Bei der als "Kleiderschutzhülle" bezeichneten Ware handelt es sich um eine schlauchförmige Schutzverpackung aus an den Längsseiten verschweißten Folien aus - lt. Angaben der Antragstellerin - Polymeren des Ethylens mit einer Materialstärke von etwa 77 Mikrometer. Das flachliegend etwa 78 x 40 cm große, einseitig mit... Mehr anzeigen
DE9654/10-13923.90.00.00.0
"Shrink sleeve". Verpackungsmittel in Form einer ca. 15 mm breiten, schlauchförmigen Folie aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die so genannte Schutzfolie ist mit einem perforierten Öffnungsstreifen versehen und wird bedruckt oder unbedruckt und mit bzw. ohne Aufreißfaden gefertigt. Das Erzeugnis... Mehr anzeigen
DE18810/17-13923.90.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte 2-lagige Luftpolsterfolie. Das Erzeugnis besteht aus zwei miteinander verschweißten Folien aus Polyethylen (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Die flächig mit Luft gefüllten "Noppen" versehene Ware... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kunststoffhülle mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunststoffhüllen

Welche Zolltarifnummer hat eine Kunststoffhülle?

Eine typische Kunststoffhülle, die als Transport- oder Verpackungsmittel dient, wird unter der Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Hüllen aus Kunststofffolie, die primär zum Schutz und zur Umhüllung von Gegenständen während Transport, Lagerung oder Verkauf bestimmt sind. Die Einreihung basiert auf Position 3923 des Harmonisierten Systems.

Welchen HS-Code hat eine Kunststoffhülle?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Kunststoffhülle als Transport- oder Verpackungsmittel lautet 392390. Er umfasst alle anderen Transport- oder Verpackungsmittel aus Kunststoffen, die nicht in den vorhergehenden Unterpositionen (3923 10 bis 3923 50) genannt sind. Die ersten vier Ziffern (3923) kennzeichnen die Position, die fünfte und sechste Ziffer (90) die Unterposition.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunststoffhüllen?

Der Drittlandszollsatz für Kunststoffhüllen der Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens (z. B. mit der Schweiz, Südkorea oder Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Kunststoffhülle zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung einer Kunststoffhülle erfolgt anhand ihrer Hauptfunktion und Ausgestaltung. Eine einfache Hülle zu Transportzwecken fällt unter 3923 90 00 00 0. Eine Alternative ist die Einreihung als andere Kunststoffware (3926 90 97 90 0), wenn die Hülle mehrfach verwendbar oder mit besonderen Funktionen ausgestattet ist. Eine weitere Abgrenzung besteht zu Säcken und Beuteln aus Polyethylen (3923 21 00 00 0), die allseitig geschlossen sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Kunststoffhülle verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Der Zoll kann die Einreihung im Rahmen einer Betriebsprüfung korrigieren. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschangabe drohen Bußgelder. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunststoffhüllen?

Für Kunststoffhüllen der Zolltarifnummer 3923.90.00.00.0 bestehen keine generellen Einfuhrbeschränkungen. Es gibt jedoch Zollaussetzungen für Waren, die für den Bau oder die Reparatur von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung) oder für bestimmte Wasserfahrzeuge bestimmt sind. Zudem kann für den Export eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein, wenn die Hülle als Dual-Use-Gut eingestuft wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Kunststoffhülle?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Kunststoffhülle ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3923.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (392390), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39239000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3923900000) sowie einer elften Kontrollziffer. Für die Zollanmeldung in Deutschland ist die 11-stellige Nummer verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunststoffhüllen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 3923 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen (z. B. Zollaussetzungen) ändern können. Die hier genannte Nummer 3923.90.00.00.0 gilt für 2025.

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