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Textilien & BekleidungKapitel 63Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Stuhlbezug: 6304.91.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Stuhlbezug (6304.91.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Stuhlbezug unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Stuhlbezug Produktbild

Ein Stuhlbezug (Stuhlhusse) ist eine konfektionierte, dreidimensional gearbeitete textile Abdeckung, die lose über einen Stuhl gezogen wird. Maßgeblich für die Einreihung sind Materialkonstruktion und Verwendungszweck. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Stuhlbezug beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer ist in der hierarchischen Gliederung des Harmonisierten Systems wie folgt aufgebaut:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  • Position: 6304 - Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404
  • Unterposition: 6304 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6304 9100 00 0 - aus Gewirken oder Gestricken

Hinweis zur Einreihung

Die angegebene Zolltarifnummer gilt für den Regelfall eines Stuhlbezugs aus Gewirken oder Gestricken. Abweichende Materialien oder Konstruktionen können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stuhlbezug

Der HS-Code für Stuhlbezug lautet 6304.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6304.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6304.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6304.91.00.00.0.

Einreihung von Stuhlbezug nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung in Position 6304 ist durch die Anmerkungen zu Kapitel 63 und die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) gedeckt. Maßgeblich ist die textile Konstruktion als Ware zur Innenausstattung, die nicht fest mit einem Möbelstück verbunden ist.

AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der dazugehörigen Anmerkungen erfolgt. Die weitere Unterteilung in die 8-stellige KN-Unterposition folgt dem Materialmerkmal (Gewirke/Gestricke vs. Gewebe).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stuhlbezug

Alternative Einreihung

6304.93.00.90.0 12,0 %

Andere Waren zur Innenausstattung, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken/Gestricken) – andere

Alternative Einreihung

6304.92.00.90.0 12,0 %

Andere Waren zur Innenausstattung, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken/Gestricken) – andere

Alternative Einreihung

6304.99.00.91.0 12,0 %

Andere Waren zur Innenausstattung, aus anderen Spinnstoffen – andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Stuhlbezug (6304) ≠ Andere Waren zur Innenausstattung, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken/Gestricken) – andere (6304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stuhlbezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stuhlbezug (6304) ≠ Andere Waren zur Innenausstattung, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken/Gestricken) – andere (6304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stuhlbezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Stuhlbezug (6304) ≠ Andere Waren zur Innenausstattung, aus anderen Spinnstoffen – andere (6304)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stuhlbezug bleibt die Zolltarifnummer 6304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für nicht-textile Stuhlbezüge oder spezielle Konstruktionen kommen außerdem folgende Codes in Frage:

Alternative Einreihung

6304.93.00.90.0 12,0 %

Andere Waren zur Innenausstattung, aus synthetischen Chemiefasern (ausgenommen aus Gewirken/Gestricken) – andere

Alternative Einreihung

6304.92.00.90.0 12,0 %

Andere Waren zur Innenausstattung, aus Baumwolle (ausgenommen aus Gewirken/Gestricken) – andere

Alternative Einreihung

6304.99.00.91.0 12,0 %

Andere Waren zur Innenausstattung, aus anderen Spinnstoffen – andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Stuhlbezug ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Stuhlbezug (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI18171/23-16304.91.00.00.0
Stuhlbezug (Stuhlhusse) aus Gewirken, 90% Polyester/10% Elasthan
DEBTI21827/17-16304.91.00.00.0
Stuhlbezug (Stuhlhusse) aus Gewirken, 90% Polyester/10% Elasthan
DE23561/12-16304.91.00.00.0
Stuhlbezug (Hussen) aus Gewirken, 100% Polyester
DE16702/12-16304.91.00.00.0
Stuhlbezug (Hussen) aus Gewirken, 100% Polyester
DE5372/11-16304.91.00.00.0
Stuhlbezug (Kinderschonbezug für Hochstuhl) aus Gewirken
DE6638/12-16304.91.00.00.0
Stuhlbezug (Schonbezug für Babyhochstuhl) aus Gewirken
DEF/499/07-16304.91.00.00.0
Stuhlhusse zum Überziehen auf Stuhllehnen aus Gewirken
DE5934/11-16304.91.00.00.0
Stuhlbezug (Stuhlhusse mit Schleppe) aus Geweben, 100% Polyester
DE15184/11-16304.91.00.00.0
Stuhlbezug (Stuhlhusse Mock-Suede) aus Geweben, 100% Polyester
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr nach Deutschland

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Stuhlbezüge

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Stuhlbezug aus China mit dem integrierten Zollrechner.

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Ausfuhr aus Deutschland

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Stuhlbezüge

Welche Zolltarifnummer hat ein Stuhlbezug?

Die Zolltarifnummer für einen Stuhlbezug (Stuhlhusse) aus Gewirken oder Gestricken lautet 6304.91.00.00.0. Diese Nummer ergibt sich aus mehreren verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) der EU-Kommission und gilt für konfektionierte textile Überzüge, die locker über Stühle gezogen werden und zur Innenausstattung dienen.

Welchen HS-Code hat ein Stuhlbezug?

Der HS-Code (6-stellig) für einen Stuhlbezug aus Gewirken oder Gestricken lautet 630491. Die Position 6304 umfasst andere Waren zur Innenausstattung aus Spinnstoffen, ausgenommen Bettausstattungen der Position 9404. Die Unterposition 630491 erfasst Waren aus Gewirken oder Gestricken.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Stuhlbezüge?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Stuhlbezügen der Zolltarifnummer 6304.91.00.00.0 beträgt 12 %. Dieser Satz gilt für Ursprungsländer ohne präferenzielles Handelsabkommen, wie China, die USA oder Thailand. Für viele Länder mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich ein Stuhlbezug zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Stuhlbezugs erfolgt zunächst zur Position 9401 (Sitzmöbel und Teile), da der Bezug kein fest verbautes Teil des Stuhls ist. Die Alternative zur Hauptcode-Einreihung in 6304.91.00.00.0 (Gewirke/Gestricke) ist die 6304.93.00.90.0 für Stuhlbezüge aus Geweben (Webwaren) aus Chemiefasern.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Stuhlbezüge verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen, die Nachzahlungen, Verzugszinsen oder Bußgelder zur Folge haben kann. Bei Einfuhren mit einem zu niedrigen Zollsatz droht eine rückwirkende Nacherhebung. Zudem können falsche Angaben als Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung gewertet werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Stuhlbezüge?

Für die Zolltarifnummer 6304.91.00.00.0 besteht eine Aussetzung des Zolls für Waren, die für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen bestimmt sind (Maßnahmencode 117). Darüber hinaus gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen für Spinnstoffwaren. Es sind keine mengenmäßigen Beschränkungen oder Antidumping-Maßnahmen bekannt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Stuhlbezüge?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Stuhlbezug ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die sich aus dem HS-Code (630491), dem KN-Code (63049100), dem TARIC-Code (6304910000) und der abschließenden länderspezifischen Unterscheidung (0) zusammensetzt. Die lesbare Darstellung lautet 6304.91.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Stuhlbezüge?

Änderungen der Zolltarifnummern erfolgen in der Regel jährlich zum 1. Januar durch Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU. Für die Position 6304 (Waren zur Innenausstattung) sind jedoch in den letzten Jahren keine signifikanten Änderungen eingetreten. Die gültige Fassung für das laufende Jahr ist maßgeblich.

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