Hierarchie der Zolltarifnummer
Taschenlampen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8513 umfasst alle tragbaren elektrischen Leuchten mit eigener Stromquelle:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
- Position: 8513 - Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512
Zolltarifnummer: 8513 1000 00 0 - Leuchten
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Taschenlampe kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Taschenlampe
Der HS-Code für Taschenlampen ist 8513.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8513.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8513.10.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8513.10.00.00.0 .
Einreihung von Taschenlampe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Taschenlampen und verwandte Leuchten fallen je nach Bauart und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine tragbare Handleuchte, eine Fahrzeuglampe oder einen stationären Beleuchtungskörper handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Taschenlampe
Taschenlampen, Stirnlampen, Campingleuchten – tragbar und mit eingebautem Stromversorgung
Tragbare elektrische Leuchten mit eigener Stromquelle (Batterien, Akkus, Dynamo)
Ersatzteile für Taschenlampen (z. B. Reflektoren, Schalter, Gehäuseteile)
Teile von tragbaren elektrischen Leuchten
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Taschenlampe (8513) ≠ Fahrradlampe (8512)
Fahrrad- und Kraftfahrzeuglampen fallen unter Position 8512. Abgrenzung: 8513 = tragbare Handleuchte, 8512 = fahrzeugmontierte Lampe.
Taschenlampe (8513) ≠ Stehleuchte (9405)
Stationäre Beleuchtungskörper wie Stehlampen fallen unter Kapitel 94 (Position 9405). Sie sind nicht für den Handbetrieb konzipiert.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Leuchten fallen unter Position 8513. Fahrzeuglampen und stationäre Beleuchtungskörper werden unter anderen Positionen eingereiht:
Fahrrad-Lampen und Kfz-Lampen → eigene Position 8512!
Elektrische Beleuchtungsgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder
Stationäre Beleuchtungskörper, nicht für Handbetrieb bestimmt → Kapitel 94!
Deckenleuchten und Wandleuchten (nicht tragbar, fest montiert)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Taschenlampe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Bauart, Verwendungszweck und Stromquelle. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Taschenlampe (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Taschenlampen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Taschenlampe – tragbare elektrische Leuchte aus Kunststoff mit eingebauter LED mit Batteriefach und einer Batterie (CR123A), Druckschalter sowie Aussparung für die Aufnahme einer Schlaufe am unteren Ende und Ansteckclip an der Lampenseite, Abmessungen: ca. L 8,5 cm, Durchmesser 2 cm, dient als tragbare elektrische Leuchte (kann während ihrer Verwendung in der Hand gehalten werden).
AV 1, Pos. 8513.10
Taschenlampe, Art.-Nr. 2076992004133 – aus neun LEDs (Helligkeit: 30 Lumen) in einem stabförmigen Gehäuse aus Metall (Durchmesser: 26 mm, Länge: 85 mm) mit Ein-/Ausschalter, aufschraubbarem Batteriefach und Trageschlaufe, zur Verwendung als tragbare Leuchte.
AV 1, Pos. 8513.10
Taschenlampe – aus 3 weiß leuchtenden LED in einem Kunststoffgehäuse, mit Batteriefach mit zwei eingelegten Batterien, Druckschalter sowie Trageschlaufe, Abmessungen ca. 12,5 x 3,7 x 0,6 cm, zur Verwendung als von Hand geführte elektrische Leuchte.
AV 1, Pos. 8513.10
Taschenlampe – stabförmige Leuchte mit einem Leuchtkopf mit 9 LED, Batteriefach mit eingelegten Batterien, Ein-/Ausschalter und einer über einen Ring befestigten Trageschlaufe, zur Abgabe von weißem Dauerlicht zur Verwendung als tragbare Leuchte.
AV 1, Pos. 8513.10
Multifunktions-LED-Taschenlampe, Art. 36186 – stabförmige Leuchte aus Kunststoff mit einem ausziehbaren Leuchtkopf mit Linse und einer LED sowie seitlicher Lichtaustrittsöffnung, mit Batteriefach und Ein-/Ausschalter, Länge ca. 335 mm (ausgezogen).
AV 1, Pos. 8513.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
5,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China5,7 %Drittlandszoll
USA5,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei5,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand5,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen
Zollrechner
Ausfuhr (Export)
Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv









