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UnterhaltungselektronikKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Taschenlampe: 8513.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Taschenlampe (8513.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Taschenlampe unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Taschenlampe Produktbild

Taschenlampen sind tragbare elektrische Leuchten mit eigener Stromquelle. Die genaue Einreihung hängt von Bauart und Funktion ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Taschenlampe beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Taschenlampe leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8513 - Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z.|B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position|8512
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8513 1000 00 0 - Leuchten

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Taschenlampe

Der HS-Code für Taschenlampe lautet 8513.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8513.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8513.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8513.10.00.00.0.

Einreihung von Taschenlampe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Taschenlampe

Taschenlampen, Stirnlampen, Campingleuchten – tragbar und mit eingebautem Stromversorgung

8513.10.00.00.0 5,7 %

Tragbare elektrische Leuchten mit eigener Stromquelle (Batterien, Akkus, Dynamo)

Ersatzteile für Taschenlampen (z. B. Reflektoren, Schalter, Gehäuseteile)

8513.90.00.00.0 5,7 %

Teile von tragbaren elektrischen Leuchten

Fahrrad-Lampen und Kfz-Lampen → eigene Position 8512!

8512.20.00.00.0 2,7 %

Elektrische Beleuchtungsgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder

Stationäre Beleuchtungskörper, nicht für Handbetrieb bestimmt → Kapitel 94!

9405.10.00.00.0 4,7 %

Deckenleuchten und Wandleuchten (nicht tragbar, fest montiert)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Taschenlampe (8513) ≠ Teile von tragbaren elektrischen Leuchten (8513)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Ersatzteile für Taschenlampen (z. B. Reflektoren, Schalter, Gehäuseteile). Für Taschenlampe bleibt die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Taschenlampe (8513) ≠ Elektrische Beleuchtungsgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder (8512)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Fahrrad-Lampen und Kfz-Lampen → eigene Position 8512!. Für Taschenlampe bleibt die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Taschenlampe (8513) ≠ Deckenleuchten und Wandleuchten (nicht tragbar, fest montiert) (9405)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Stationäre Beleuchtungskörper, nicht für Handbetrieb bestimmt → Kapitel 94!. Für Taschenlampe bleibt die Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ersatzteile für Taschenlampen (z. B. Reflektoren, Schalter, Gehäuseteile)

8513.90.00.00.0 5,7 %

Teile von tragbaren elektrischen Leuchten

Fahrrad-Lampen und Kfz-Lampen → eigene Position 8512!

8512.20.00.00.0 2,7 %

Elektrische Beleuchtungsgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder

Stationäre Beleuchtungskörper, nicht für Handbetrieb bestimmt → Kapitel 94!

9405.10.00.00.0 4,7 %

Deckenleuchten und Wandleuchten (nicht tragbar, fest montiert)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Taschenlampe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Taschenlampe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4714/17-18513.10.00.00.0
Taschenlampe mit mehreren LEDs, Kunststoffgehäuse, Batteriefach
DE4713/17-18513.10.00.00.0
Taschenlampe mit neun LEDs, stabförmiges Metallgehäuse
DE17393/11-18513.10.00.00.0
Taschenlampe mit LED, Kunststoff, CR123A-Batterie
DE11776/14-18513.10.00.00.0
Taschenlampe mit 10 Leuchtdioden, gummierter Kunststoff, Magnetfuß
DE1240/13-18513.10.00.00.0
Taschenlampe mit 3 weißen LED, Kunststoffgehäuse
DE8589/15-18513.10.00.00.0
Multifunktions-LED-Taschenlampe, ausziehbarer Leuchtkopf
DE18705/15-18513.10.00.00.0
Taschenlampe/Campinglampe 2in1, ausziehbar
DEBTI16682/18-18513.10.00.00.0
Taschenlampe in Warenzusammenstellung mit Beipack
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,7 %

Drittlandszoll

USA5,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrt-Zollaussetzung

Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Taschenlampe mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Taschenlampen

Welche Zolltarifnummer hat Taschenlampe?

Die Zolltarifnummer für Taschenlampe lautet 8513.10.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle, wie Batterien oder Akkus. Sie umfasst alle handelsüblichen Taschenlampen, unabhängig von Leuchtmittel (LED, Glühlampe) oder Gehäusematerial.

Welchen HS-Code hat Taschenlampe?

Der HS-Code für Taschenlampe ist 851310. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von tragbaren Leuchten verwendet. Die ersten vier Ziffern (8513) stehen für die Position 'Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle'.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Taschenlampe?

Der Drittlandszollsatz für Taschenlampe (8513.10.00.00.0) beträgt 5,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z.B. China, USA oder Indien. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Taschenlampe zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zur Taschenlampe (8513) ist die KFZ-Beleuchtung (8512) für Kraftfahrzeuge. Während Taschenlampen tragbar sind und eine eigene Stromquelle haben, sind KFZ-Leuchten fest installiert und werden über das Fahrzeugbordnetz betrieben. Auch andere Leuchten (9405) wie Tischlampen sind abzugrenzen, da sie nicht tragbar sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Taschenlampe verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware vom Zoll beschlagnahmt werden. Zudem kann eine falsche Einreihung zu Problemen bei der Einfuhr oder Ausfuhr führen. Daher ist eine korrekte Klassifizierung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Taschenlampe?

Für Taschenlampen (8513.10.00.00.0) gibt es keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es gelten die allgemeinen Zollvorschriften. Eine besondere Maßnahme ist die Luftfahrt-Zollaussetzung (Code 119), die für Teile zur Instandsetzung von Luftfahrzeugen eine Zollbefreiung vorsieht. Dies betrifft jedoch nur spezielle Verwendungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Taschenlampe?

Die Zolltarifnummer für Taschenlampe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8513.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (851310), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (85131000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8513100000) zusammen. Die vollständige Nummer wird für die Zollanmeldung benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Taschenlampe?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen im Harmonisierten System (HS) oder in der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Taschenlampe (8513.10.00.00.0) gab es in den letzten Jahren keine Änderungen. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Tarifdaten prüfen, um sicherzustellen, dass die richtige Nummer verwendet wird.

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