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UnterhaltungselektronikKapitel 85Stand April 2026

Zolltarifnummer für Taschenlampe

Die Zolltarifnummer für Taschenlampen ist 8513.10.00.00.0 (Tragbare elektrische Leuchten) – der Drittlandszollsatz beträgt 5,7 %. Die genaue Einreihung hängt vom Verwendungszweck und der Bauart ab.

Tragbare Leuchten (8513.10) umfassen LED-Taschenlampen, Stirnlampen und Campingleuchten. Fahrradlampen fallen unter Position 8512, stationäre Leuchten unter Kapitel 94. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. LED-Taschenlampe mit Zoom, Stirnlampe wiederaufladbar, Stablampe 500 Lumen ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Taschenlampen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 85 eingereiht. Die Position 8513 umfasst alle tragbaren elektrischen Leuchten mit eigener Stromquelle:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8513 - Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8513 1000 00 0 - Leuchten

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Taschenlampe kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Taschenlampe

Der HS-Code für Taschenlampen ist 8513.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8513.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8513.10.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8513.10.00.00.0 .

Einreihung von Taschenlampe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Taschenlampen und verwandte Leuchten fallen je nach Bauart und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine tragbare Handleuchte, eine Fahrzeuglampe oder einen stationären Beleuchtungskörper handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Taschenlampe

Taschenlampen, Stirnlampen, Campingleuchten – tragbar und mit eingebautem Stromversorgung

8513.10.00.00.0 5,7 %

Tragbare elektrische Leuchten mit eigener Stromquelle (Batterien, Akkus, Dynamo)

Ersatzteile für Taschenlampen (z. B. Reflektoren, Schalter, Gehäuseteile)

8513.90.00.00.0 5,7 %

Teile von tragbaren elektrischen Leuchten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Taschenlampe (8513) ≠ Fahrradlampe (8512)

Fahrrad- und Kraftfahrzeuglampen fallen unter Position 8512. Abgrenzung: 8513 = tragbare Handleuchte, 8512 = fahrzeugmontierte Lampe.

Taschenlampe (8513) ≠ Stehleuchte (9405)

Stationäre Beleuchtungskörper wie Stehlampen fallen unter Kapitel 94 (Position 9405). Sie sind nicht für den Handbetrieb konzipiert.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Leuchten fallen unter Position 8513. Fahrzeuglampen und stationäre Beleuchtungskörper werden unter anderen Positionen eingereiht:

Fahrrad-Lampen und Kfz-Lampen → eigene Position 8512!

8512.20.00.00.0 2,7 %

Elektrische Beleuchtungsgeräte für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder

Stationäre Beleuchtungskörper, nicht für Handbetrieb bestimmt → Kapitel 94!

9405.10.00.00.0 4,7 %

Deckenleuchten und Wandleuchten (nicht tragbar, fest montiert)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Taschenlampe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Bauart, Verwendungszweck und Stromquelle. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Taschenlampe (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Taschenlampen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DE17393/11-18513.10.00.00

Taschenlampe – tragbare elektrische Leuchte aus Kunststoff mit eingebauter LED mit Batteriefach und einer Batterie (CR123A), Druckschalter sowie Aussparung für die Aufnahme einer Schlaufe am unteren Ende und Ansteckclip an der Lampenseite, Abmessungen: ca. L 8,5 cm, Durchmesser 2 cm, dient als tragbare elektrische Leuchte (kann während ihrer Verwendung in der Hand gehalten werden).

AV 1, Pos. 8513.10

DE4713/17-18513.10.00.00

Taschenlampe, Art.-Nr. 2076992004133 – aus neun LEDs (Helligkeit: 30 Lumen) in einem stabförmigen Gehäuse aus Metall (Durchmesser: 26 mm, Länge: 85 mm) mit Ein-/Ausschalter, aufschraubbarem Batteriefach und Trageschlaufe, zur Verwendung als tragbare Leuchte.

AV 1, Pos. 8513.10

DE1240/13-18513.10.00.00

Taschenlampe – aus 3 weiß leuchtenden LED in einem Kunststoffgehäuse, mit Batteriefach mit zwei eingelegten Batterien, Druckschalter sowie Trageschlaufe, Abmessungen ca. 12,5 x 3,7 x 0,6 cm, zur Verwendung als von Hand geführte elektrische Leuchte.

AV 1, Pos. 8513.10

DEBTI46354/23-18513.10.00.00

Taschenlampe – stabförmige Leuchte mit einem Leuchtkopf mit 9 LED, Batteriefach mit eingelegten Batterien, Ein-/Ausschalter und einer über einen Ring befestigten Trageschlaufe, zur Abgabe von weißem Dauerlicht zur Verwendung als tragbare Leuchte.

AV 1, Pos. 8513.10

DE8589/15-18513.10.00.00

Multifunktions-LED-Taschenlampe, Art. 36186 – stabförmige Leuchte aus Kunststoff mit einem ausziehbaren Leuchtkopf mit Linse und einer LED sowie seitlicher Lichtaustrittsöffnung, mit Batteriefach und Ein-/Ausschalter, Länge ca. 335 mm (ausgezogen).

AV 1, Pos. 8513.10

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

5,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina5,7 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA5,7 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei5,7 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien5,7 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand5,7 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Zollaussetzung

Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen

Luftfahrt-Zollaussetzung

Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen

Zollrechner

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv

Quelle: EU TARIC · Stand April 2026

Häufig gestellte Fragen zur Zolltarifnummer für Taschenlampe

Welche Zolltarifnummer hat eine Taschenlampe?

Die Zolltarifnummer für Taschenlampen ist 8513.10.00.00.0 – gültig für alle tragbaren elektrischen Leuchten, die mit eigener Stromquelle (Batterien, Akkumulatoren) betrieben werden. Dazu zählen LED-Taschenlampen, Stirnlampen und Campingleuchten. Teile von Taschenlampen werden unter 8513.90.00.00.0 eingereiht.

Welchen HS-Code hat eine Taschenlampe?

Der HS-Code für Taschenlampen ist 8513.10 (6-stellig, weltweit gültig). Da Position 8513 keine weiteren Unterteilungen in der Kombinierten Nomenklatur oder im TARIC hat, gilt derselbe Code auf allen Ebenen: Kombinierte Nomenklatur (8-stellig): 8513.10.00, TARIC-Code (10-stellig): 8513.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die 11-stellige Zolltarifnummer 8513.10.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Taschenlampen?

Der Drittlandszollsatz für Taschenlampen (Position 8513.10) beträgt 5,7 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Taschenlampen zollfrei importierbar. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich eine Taschenlampe von einer Fahrradlampe zolltechnisch?

Taschenlampen (8513.10) sind tragbar und mit eigener Stromquelle ausgestattet. Fahrrad- und Kraftfahrzeuglampen fallen unter Position 8512, da sie speziell für die Montage an Fahrzeugen vorgesehen sind. Der entscheidende Unterschied liegt im Verwendungszweck: 8513 = tragbare Handheldleuchte, 8512 = Fahrzeugbeleuchtung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Taschenlampe verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Da Taschenlampen einen Zollsatz von 5,7 % haben (und Fahrradlampen nur 2,7 %), kann eine falsche Einreihung zu erheblichen Nachforderungen führen. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Taschenlampen?

Für Taschenlampen der Position 8513.10 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Es bestehen lediglich Zollaussetzungen für spezielle Anwendungen (Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge). Keine Ausfuhrgenehmigungspflicht nach Dual-Use-Recht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Taschenlampe?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (8513.10) – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen: 8513.10.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Taschenlampen?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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