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UnterhaltungselektronikKapitel 88Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Drohne: 8806.22.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Drohne (8806.22.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Drohne unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Drohne Produktbild

Für Drohne sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Drohne beschreiben: Starthöchstgewicht, Bauform, Kamera, Funktionen

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierungs- und TARIC-Systems ab:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 88 - LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  • Position: 8806 - Unbemannte Luftfahrzeuge
  • Unterposition: 8806 21 - andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug
  • Unterposition: 8806 22 - mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250|g bis 7|kg
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8806 2210 00 0 - Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525|89, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Drohne

Der HS-Code für Drohne lautet 8806.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8806.22.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8806.22.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8806.22.10.00.0.

Einreihung von Drohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) sind verbindlich. Für Drohnen greifen folgende Regeln:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Drohne

Kameradrohne 250 g – 7 kg, ausschließlich ferngesteuerter Flug (häufigster Typ)

8806.22.10.00.0 0 %

Multicopter mit fest eingebauter Kamera (250 g bis 7 kg), ausschließlich ferngesteuert

Kameradrohne bis 250 g (z. B. DJI Mini 2 SE), ausschließlich ferngesteuert

8806.21.10.00.0 0 %

Multicopter mit fest eingebauter Kamera, bis 250 g, ausschließlich ferngesteuert

Drohne ohne integrierte Kamera (Renndrohne, Agrardrohne) 250 g – 7 kg

8806.22.90.10.0 0 %

Andere zivile Drohne 250 g – 7 kg ohne fest eingebaute Kamera, ausschließlich ferngesteuert

Drohne mit autonomen Flugfunktionen (RTH, Hinderniserkennung, Tracking) — nicht ausschließlich ferngesteuert

8806.91.00.90.0 0 %

Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht für ausschließlich ferngesteuerten Flug (mit autonomen Funktionen)

Spielzeugdrohne für Kinder ohne professionellen Einsatz → Kapitel 95!

9503.00.75.90.0 0 %

Anderes Spielzeug und Modelle mit eingebautem Motor, aus Kunststoff

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Drohne (8806) ≠ Multicopter mit fest eingebauter Kamera, bis 250 g, ausschließlich ferngesteuert (8806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kameradrohne bis 250 g (z. B. DJI Mini 2 SE), ausschließlich ferngesteuert. Für Drohne bleibt die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Drohne (8806) ≠ Andere zivile Drohne 250 g – 7 kg ohne fest eingebaute Kamera, ausschließlich ferngesteuert (8806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Drohne ohne integrierte Kamera (Renndrohne, Agrardrohne) 250 g – 7 kg. Für Drohne bleibt die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Drohne (8806) ≠ Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht für ausschließlich ferngesteuerten Flug (mit autonomen Funktionen) (8806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Drohne mit autonomen Flugfunktionen (RTH, Hinderniserkennung, Tracking) — nicht ausschließlich ferngesteuert. Für Drohne bleibt die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Hauptalternativen kann eine Drohne ausnahmsweise in andere Kapitel fallen, wenn sie nicht die Merkmale eines Luftfahrzeugs erfüllt. Nachfolgend ein abweichender Kapitelcode:

Kameradrohne bis 250 g (z. B. DJI Mini 2 SE), ausschließlich ferngesteuert

8806.21.10.00.0 0 %

Multicopter mit fest eingebauter Kamera, bis 250 g, ausschließlich ferngesteuert

Drohne ohne integrierte Kamera (Renndrohne, Agrardrohne) 250 g – 7 kg

8806.22.90.10.0 0 %

Andere zivile Drohne 250 g – 7 kg ohne fest eingebaute Kamera, ausschließlich ferngesteuert

Drohne mit autonomen Flugfunktionen (RTH, Hinderniserkennung, Tracking) — nicht ausschließlich ferngesteuert

8806.91.00.90.0 0 %

Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht für ausschließlich ferngesteuerten Flug (mit autonomen Funktionen)

Spielzeugdrohne für Kinder ohne professionellen Einsatz → Kapitel 95!

9503.00.75.90.0 0 %

Anderes Spielzeug und Modelle mit eingebautem Motor, aus Kunststoff

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Drohne ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Drohne (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI18447/22-18806.22.10.00.0
Multicopter H520E mit E90x Kamera, >250g bis 7kg
DEBTI34279/22-18806.22.10.00.0
Multicopter H520E mit E90x Kamera
DEBTI40141/22-18806.22.10.00.0
Quadrokopter (DJI), 180mm, >250g-7kg, Kamera 8525 89
DEBTI34608/22-18806.22.10.00.0
Parrot Anafi USA, 4-Rotor-Drohne
DEBTI40151/22-18806.22.10.00.0
Quadrokopter mit FPV-Brille, >250g-7kg
DEBTI40154/22-18806.22.10.00.0
Quadrokopter mit FPV Goggles 2, >250g-7kg
DEBTI13472/23-18806.22.10.00.0
3-fach Kamera, RTK-Modul, >250g-7kg
DEBTI26925/22-18806.22.10.00.0
GPS Quadrokopter mit Kamera
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ozonabbauende Stoffe

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Einfuhrabgaben berechnen

Nutzen Sie unseren Einfuhrabgabenrechner, um die Gesamtkosten für Ihre Drohne zu ermitteln – inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Drohnen

Welche Zolltarifnummer hat Drohne?

Die Zolltarifnummer für eine handelsübliche Kameradrohne mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg lautet 8806.22.10.00.0. Diese elfstellige Nummer gilt für Multicopter mit fest eingebauter Kamera der Unterposition 8525 89, die ausschließlich ferngesteuert werden.

Welchen HS-Code hat Drohne?

Der HS-Code für Drohnen beträgt 880622. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 bilden den international harmonisierten Code. Sie bezeichnen unbemannte Luftfahrzeuge, die ausschließlich für ferngesteuerten Flug bestimmt sind und ein Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg aufweisen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Drohne?

Der Drittlandszollsatz für Drohnen der Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 beträgt 0 Prozent. Dies entspricht der WTO-Bindung für Kapitel 88 (Luftfahrzeuge). Zusätzlich fällt bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich Drohne zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär über das Starthöchstgewicht und die Bauform. Kameradrohnen über 250 g bis 7 kg fallen in 8806.22.10, leichte Mini-Drohnen unter 250 g in 8806.21.10. Eine Alternative für Drohnen ohne Kamera oder mit abweichender Bauform ist 8806.22.90. Bei automatisierten Funktionen wie Return-to-Home kann die Einreihung in 8806.91 erfolgen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Drohne verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nacherhebung von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Bei wiederholten Falschangaben droht zudem die Einstufung als unzuverlässiger Beteiligter.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Drohne?

Ja, für Drohnen gelten Ausfuhrbeschränkungen. Die Ausfuhr von Drohnen kann einer Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterliegen, insbesondere wenn die Drohne für militärische Zwecke geeignet ist. Zudem unterliegen ozonabbauende Stoffe in der Drohne einer Einfuhrkontrolle.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Drohne?

Die vollständige Zolltarifnummer für Drohnen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Notation 8806.22.10.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 880622, dem 8-stelligen KN-Code 88062210 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8806221000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Drohne?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Kapitel 88 ist jedoch relativ stabil. Die aktuelle Fassung für Drohnen gilt für 2025. Vor einer Zollanmeldung sollte stets die aktuelle Fassung der KN und des TARIC geprüft werden.

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