Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgenden Hierarchieebenen des Harmonisierungs- und TARIC-Systems ab:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 88 - LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
- Position: 8806 - Unbemannte Luftfahrzeuge
- Unterposition: 8806 21 - andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug
- Unterposition: 8806 22 - mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250|g bis 7|kg
Zolltarifnummer: 8806 2210 00 0 - Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525|89, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Drohne
Der HS-Code für Drohne lautet 8806.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8806.22.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8806.22.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8806.22.10.00.0.
Einreihung von Drohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) sind verbindlich. Für Drohnen greifen folgende Regeln:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Drohne
Kameradrohne 250 g – 7 kg, ausschließlich ferngesteuerter Flug (häufigster Typ)
Multicopter mit fest eingebauter Kamera (250 g bis 7 kg), ausschließlich ferngesteuert
Kameradrohne bis 250 g (z. B. DJI Mini 2 SE), ausschließlich ferngesteuert
Multicopter mit fest eingebauter Kamera, bis 250 g, ausschließlich ferngesteuert
Drohne ohne integrierte Kamera (Renndrohne, Agrardrohne) 250 g – 7 kg
Andere zivile Drohne 250 g – 7 kg ohne fest eingebaute Kamera, ausschließlich ferngesteuert
Drohne mit autonomen Flugfunktionen (RTH, Hinderniserkennung, Tracking) — nicht ausschließlich ferngesteuert
Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht für ausschließlich ferngesteuerten Flug (mit autonomen Funktionen)
Spielzeugdrohne für Kinder ohne professionellen Einsatz → Kapitel 95!
Anderes Spielzeug und Modelle mit eingebautem Motor, aus Kunststoff
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Drohne (8806) ≠ Multicopter mit fest eingebauter Kamera, bis 250 g, ausschließlich ferngesteuert (8806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kameradrohne bis 250 g (z. B. DJI Mini 2 SE), ausschließlich ferngesteuert. Für Drohne bleibt die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Drohne (8806) ≠ Andere zivile Drohne 250 g – 7 kg ohne fest eingebaute Kamera, ausschließlich ferngesteuert (8806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Drohne ohne integrierte Kamera (Renndrohne, Agrardrohne) 250 g – 7 kg. Für Drohne bleibt die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Drohne (8806) ≠ Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht für ausschließlich ferngesteuerten Flug (mit autonomen Funktionen) (8806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Drohne mit autonomen Flugfunktionen (RTH, Hinderniserkennung, Tracking) — nicht ausschließlich ferngesteuert. Für Drohne bleibt die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Hauptalternativen kann eine Drohne ausnahmsweise in andere Kapitel fallen, wenn sie nicht die Merkmale eines Luftfahrzeugs erfüllt. Nachfolgend ein abweichender Kapitelcode:
Kameradrohne bis 250 g (z. B. DJI Mini 2 SE), ausschließlich ferngesteuert
Multicopter mit fest eingebauter Kamera, bis 250 g, ausschließlich ferngesteuert
Drohne ohne integrierte Kamera (Renndrohne, Agrardrohne) 250 g – 7 kg
Andere zivile Drohne 250 g – 7 kg ohne fest eingebaute Kamera, ausschließlich ferngesteuert
Drohne mit autonomen Flugfunktionen (RTH, Hinderniserkennung, Tracking) — nicht ausschließlich ferngesteuert
Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht für ausschließlich ferngesteuerten Flug (mit autonomen Funktionen)
Spielzeugdrohne für Kinder ohne professionellen Einsatz → Kapitel 95!
Anderes Spielzeug und Modelle mit eingebautem Motor, aus Kunststoff
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Drohne ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Drohne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie unseren Einfuhrabgabenrechner, um die Gesamtkosten für Ihre Drohne zu ermitteln – inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Für den Export dieser Ware kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Weitere Produkte aus Unterhaltungselektronik
Diese Produkte nutzen ähnliche Zolltarifnummern oder stammen aus demselben Zollkapitel wie Drohnen.
