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Mess- und RegeltechnikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Temperatur-rekorder: 8471.90.00.00.0

Ermitteln Sie die zolltarifliche Einreihung für Temperaturrekorder (Datenlogger) – inklusive Zollsätzen, vZTA-Entscheidungen und Abgrenzung zu Thermometern.

Temperatur-rekorder Produktbild

Temperaturrekorder sind elektronische Geräte zur kontinuierlichen Messung und Aufzeichnung von Temperaturwerten. Sie werden zolltarifrechtlich als Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form nach Position 8471 eingereiht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von der konkreten Ausführung ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Temperatur-rekorder

Der HS-Code für Temperatur-rekorder lautet 8471.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0.

Einreihung von Temperatur-rekorder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 3b. Die Aufzeichnungsfunktion (Logging) bestimmt die Hauptfunktion, sodass Position 8471 (Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form) Vorrang vor den Messpositionen 9025 und 9026 hat.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Temperatur-rekorder

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungelektronische (Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen)9026.80.20.00.0 0 %
Alternative Einreihungandere Instrumente - elektronische - andere (Thermometer, Pyrometer)9025.80.40.89.0 0 %
Alternative Einreihungandere unmittelbar ablesbare, flüssigkeitsgefüllte Thermometer9025.11.80.90.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Temperatur-rekorder (8471) ≠ elektronische (Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen) (9026)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Temperatur-rekorder bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Temperatur-rekorder (8471) ≠ andere Instrumente - elektronische - andere (Thermometer, Pyrometer) (9025)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Temperatur-rekorder bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Temperatur-rekorder (8471) ≠ andere unmittelbar ablesbare, flüssigkeitsgefüllte Thermometer (9025)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Temperatur-rekorder bleibt die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein weiterer möglicher Code aus einem anderen Kapitel:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungelektronische (Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen)9026.80.20.00.0 0 %
Alternative Einreihungandere Instrumente - elektronische - andere (Thermometer, Pyrometer)9025.80.40.89.0 0 %
Alternative Einreihungandere unmittelbar ablesbare, flüssigkeitsgefüllte Thermometer9025.11.80.90.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Temperatur-rekorder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Temperatur-rekorder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI16459/23-1Aufzeichnungsgerät für codierte Daten, Datenlogger für Temperaturwerte mit bis zu 40 externen Messfühlern, für thermische Validierungsprozesse8471.90.00.00.0
DEBTI56323/24-1Datenlogger mit Mikroprozessor, Speicher, LC-Display, digitalen/analogen Ein-/Ausgängen8471.90.00.00.0
DE2675/13-1Datenlogger Hioki 5000-Serie zur Langzeitmessung und Speicherung von Temperatur- und anderen Daten8471.90.00.00.0
DE20609/10-1Datenlogger zum fortlaufenden Erfassen und Verarbeiten von Messdaten eines Temperaturmessgerätes8471.90.00.00.0
DE25159/16-1Datenlogger zur fortlaufenden Aufzeichnung, Verarbeitung und Übertragung von Messwerten8471.90.00.00.0
DEBTI26886/20-1Datenlogger zur fortlaufenden Aufzeichnung von Sensordaten8471.90.00.00.0
DE16214/17-1Datenlogger zur fortlaufenden Aufzeichnung von Sensordaten8471.90.00.00.0
DE8586/12-1Datenlogger zur Aufzeichnung, Verarbeitung und Darstellung von Messwerten8471.90.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Temperaturrekorder

Welche Zolltarifnummer hat ein Temperaturrekorder?

Ein Temperaturrekorder (Datenlogger) wird unter der Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form, anderweit weder genannt noch inbegriffen. Die Einreihung wird durch aktuelle vZTA-Entscheidungen aus den Jahren 2023 und 2024 bestätigt.

Welchen HS-Code hat ein Temperaturrekorder?

Der HS-Code (6-stellig) für Temperaturrekorder lautet 847190. Er gehört zum Kapitel 84 (Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte) und zur Position 8471 (Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Temperaturrekorder?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 8471.90.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Dies gilt für Einfuhren aus allen Drittländern, sofern keine Präferenzabkommen oder Zollaussetzungen greifen. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich ein Temperaturrekorder zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zur Position 9025 (Thermometer, Pyrometer). Ein Temperaturrekorder hat als Hauptfunktion die Aufzeichnung von Daten in codierter Form, nicht die reine Temperaturmessung. Eine Alternative zur Einreihung unter 8471 wäre die Position 9026, wenn das Gerät spezifisch für Gase oder Flüssigkeiten ausgelegt ist. Die aktuelle vZTA-Praxis bevorzugt jedoch 8471.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Temperaturrekorder verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem kann eine unrichtige Einreihung die Geltendmachung von Präferenzzöllen oder Zollaussetzungen verhindern. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Temperaturrekorder?

Für die Einfuhr von Temperaturrekordern unter 8471.90.00.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Bei der Ausfuhr ist jedoch eine Genehmigung nach der EU-Dual-Use-Verordnung erforderlich, da Datenlogger potenziell für militärische oder proliferationsrelevante Zwecke genutzt werden können. Dies betrifft insbesondere Geräte mit hoher Messgenauigkeit.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Temperaturrekorder?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Temperaturrekorder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.90.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (847190), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (84719000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8471900000) sowie einer elften Kontrollziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Temperaturrekorder?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Die Position 8471 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn sich die technische Ausführung des Geräts ändert. Eine vZTA bleibt in der Regel drei Jahre gültig.

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