Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9506.51.00.00.0 ist im Abschnitt XX (Kapitel 94 bis 96) und Kapitel 95 (Spielzeug, Spiele, Sportgeräte) eingeordnet. Die genaue Position ist 9506 (Sportgeräte), Unterposition 9506.51 (Tennisschläger).
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 51 - Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung
Zolltarifnummer: 9506 5100 00 0 - Tennisschläger, auch ohne Bespannung
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung von Tennisschlägern kann von Material und Bespannung abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tennis-Schläger
Der HS-Code für Tennis-Schläger lautet 9506.51 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.51.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.51.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.51.00.00.0.
Einreihung von Tennis-Schläger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und Unterpositionen. Tennisschläger sind in Position 9506 ausdrücklich genannt und in Unterposition 9506.51 spezifisch als Tennisschläger bezeichnet. Daher ist die Einreihung unter 9506.51.00.00.0 zwingend.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tennis-Schläger
Alternative Einreihung
andere (Federball-, Badminton-, Squashschläger etc.)
Alternative Einreihung
Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis (Tischtennisschläger)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tennis-Schläger (9506) ≠ andere (Federball-, Badminton-, Squashschläger etc.) (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennis-Schläger bleibt die Zolltarifnummer 9506.51.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tennis-Schläger (9506) ≠ Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis (Tischtennisschläger) (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennis-Schläger bleibt die Zolltarifnummer 9506.51.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihr Produkt nicht eindeutig als Tennisschläger einzuordnen sein, kommen möglicherweise andere Kapitel oder Positionen in Betracht.
Alternative Einreihung
andere (Federball-, Badminton-, Squashschläger etc.)
Alternative Einreihung
Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis (Tischtennisschläger)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tennis-Schläger ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tennis-Schläger (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Tennis-Schläger
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Tennisschläger. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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