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Sport & FreizeitKapitel 95Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tennis-Schläger: 9506.51.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Tennis-Schläger (9506.51.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Tennis-Schläger unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Tennis-Schläger Produktbild

Tennis-Schläger sind Sportgeräte für den Tennissport. Sie bestehen aus einem Rahmen (Kohlefaser, Graphit, Aluminium), einer Bespannung aus Kunststoffsaiten und einem Griff. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt unabhängig von Bespannung, Größe oder Material. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Tennis-Schläger beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9506.51.00.00.0 ist im Abschnitt XX (Kapitel 94 bis 96) und Kapitel 95 (Spielzeug, Spiele, Sportgeräte) eingeordnet. Die genaue Position ist 9506 (Sportgeräte), Unterposition 9506.51 (Tennisschläger).

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
  • Unterposition: 9506 51 - Tennis-, Federball- oder ähnliche Schläger, auch ohne Bespannung
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9506 5100 00 0 - Tennisschläger, auch ohne Bespannung

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung von Tennisschlägern kann von Material und Bespannung abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tennis-Schläger

Der HS-Code für Tennis-Schläger lautet 9506.51 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.51.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.51.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.51.00.00.0.

Einreihung von Tennis-Schläger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und Unterpositionen. Tennisschläger sind in Position 9506 ausdrücklich genannt und in Unterposition 9506.51 spezifisch als Tennisschläger bezeichnet. Daher ist die Einreihung unter 9506.51.00.00.0 zwingend.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tennis-Schläger

Alternative Einreihung

9506.59.00.00.0 4,7 %

andere (Federball-, Badminton-, Squashschläger etc.)

Alternative Einreihung

9506.40.00.00.0 4,7 %

Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis (Tischtennisschläger)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tennis-Schläger (9506) ≠ andere (Federball-, Badminton-, Squashschläger etc.) (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennis-Schläger bleibt die Zolltarifnummer 9506.51.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tennis-Schläger (9506) ≠ Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis (Tischtennisschläger) (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennis-Schläger bleibt die Zolltarifnummer 9506.51.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Ihr Produkt nicht eindeutig als Tennisschläger einzuordnen sein, kommen möglicherweise andere Kapitel oder Positionen in Betracht.

Alternative Einreihung

9506.59.00.00.0 4,7 %

andere (Federball-, Badminton-, Squashschläger etc.)

Alternative Einreihung

9506.40.00.00.0 4,7 %

Geräte und Ausrüstungen für Tischtennis (Tischtennisschläger)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tennis-Schläger ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tennis-Schläger (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI21949/19-19506.51.00.00.0
Tennisschläger für Kinder (9-12 Jahre), Rahmen aus Kunststoff, bespannt, mit Griff
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

4,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,7 %

Drittlandszoll

USA4,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Tennis-Schläger

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Tennisschläger. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tennis-Schläger

Welche Zolltarifnummer hat Tennis-Schläger?

Die Zolltarifnummer für Tennis-Schläger lautet 9506.51.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollabwicklung in Deutschland verbindlich. Sie umfasst Tennisschläger, auch ohne Bespannung, aus Rahmen und Griff. Die ersten sechs Stellen (950651) bilden den HS-Code, die achte Stelle (95065100) die Kombinierte Nomenklatur und die zehnte Stelle (9506510000) den TARIC-Code.

Welchen HS-Code hat Tennis-Schläger?

Der HS-Code für Tennis-Schläger ist 950651. Er leitet sich aus dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation ab und ist international gültig. Die ersten beiden Ziffern (95) stehen für das Kapitel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte, die nächsten beiden (06) für die Position Sportgeräte und die letzten beiden (51) für die Unterposition Tennisschläger.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tennis-Schläger?

Der Drittlandszollsatz für Tennis-Schläger beträgt 4,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen mit der EU, wie China, USA oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Tennis-Schläger zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Tennisschlägern erfolgt zu anderen Schlägern der Unterposition 9506.59 (Federball, Badminton, Squash) und zu Tischtennisschlägern der Position 9506.40. Eine Alternative zur Einreihung unter 9506.51 besteht nicht, da Tennisschläger dort spezifisch benannt sind. Die Abgrenzung erfolgt nach AV 1 anhand der konkreten Produktbezeichnung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Tennis-Schläger verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell. Nutzen Sie unseren Klassifizierer oder eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zur Absicherung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tennis-Schläger?

Für die Einfuhr von Tennisschlägern in die EU gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es fallen der Drittlandszollsatz von 4,7 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Bei der Ausfuhr aus der EU können jedoch Beschränkungen gelten: Es besteht eine Ausfuhrgenehmigungspflicht (Code 473) und eine Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (Code 735), falls der Schläger als Kunstgegenstand gilt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Tennis-Schläger?

Die Zolltarifnummer für Tennis-Schläger ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.51.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (950651), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (95065100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9506510000) zusammen. Die elfte Stelle ist eine nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tennis-Schläger?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 9506.51 für Tennisschläger ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Zollsätze oder Maßnahmen kurzfristig ändern können. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Sicherheit.

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