Hierarchie der Zolltarifnummer
Die nachfolgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Sportkarten.
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
Zolltarifnummer: 4911 9900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung einer Sportkarte hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Prüfen Sie Ihre Ware mit dem Klassifizierungstool, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sportkarte
Der HS-Code für Sportkarte lautet 4911.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.99.00.00.0.
Einreihung von Sportkarte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Sportkarte unter die Codenummer 4911.99.00.00.0 stützt sich auf die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). AV 1 bestimmt die Position 4911 "Andere Drucke". Die Unterposition 4911.99 erfasst als Auffangposition alle anderen Drucke, die nicht unter die Unterposition 4911.91 (Bilder, Bilddrucke und Fotografien) fallen. Da die Sportkarte strukturierte Text- und Bildinformationen vereint und als Teil einer Serie konzipiert ist, ist sie kein reiner Bilddruck.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sportkarte
Alternative Einreihung
Spielkarten (Kapitel 95)
Alternative Einreihung
Sammlungsstücke (Kapitel 97)
Alternative Einreihung
Bilder, Bilddrucke und Fotografien (KN 4911.91)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sportkarte (4911) ≠ Spielkarten (Kapitel 95) (9504)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sportkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sportkarte (4911) ≠ Sammlungsstücke (Kapitel 97) (9704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sportkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sportkarte (4911) ≠ Bilder, Bilddrucke und Fotografien (KN 4911.91) (4911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sportkarte bleibt die Zolltarifnummer 4911.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere denkbare Einreihungen außerhalb der Codenummer 4911.99.00.00.0 finden Sie nachfolgend:
Alternative Einreihung
Spielkarten (Kapitel 95)
Alternative Einreihung
Sammlungsstücke (Kapitel 97)
Alternative Einreihung
Bilder, Bilddrucke und Fotografien (KN 4911.91)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sportkarte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sportkarte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sportkarte mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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