Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Tennisschuhe ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
- Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
- Position: 6404 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen
- Unterposition: 6404 11 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff
Zolltarifnummer: 6404 1100 00 0 - Sportschuhe; Tennisschuhe, Basketballschuhe, Turnschuhe, Trainingsschuhe und ähnliche Schuhe
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tennisschuh
Der HS-Code für Tennisschuh lautet 6404.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6404.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6404.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6404.11.00.00.0.
Einreihung von Tennisschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tennisschuh
Alternative Einreihung
6404.19.90.00.0 - andere Schuhe (keine Sportschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen
Alternative Einreihung
6403.91.13.10.0 - Sportschuhe; Tennisschuhe mit Oberteil aus Leder, den Knöchel bedeckend
Alternative Einreihung
6402.19.00.00.0 - Sportschuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tennisschuh (6404) ≠ 6404.19.90.00.0 - andere Schuhe (keine Sportschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen (6404)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennisschuh bleibt die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tennisschuh (6404) ≠ 6403.91.13.10.0 - Sportschuhe; Tennisschuhe mit Oberteil aus Leder, den Knöchel bedeckend (6403)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennisschuh bleibt die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tennisschuh (6404) ≠ 6402.19.00.00.0 - Sportschuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff (6402)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tennisschuh bleibt die Zolltarifnummer 6404.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
6404.19.90.00.0 - andere Schuhe (keine Sportschuhe) mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen
Alternative Einreihung
6403.91.13.10.0 - Sportschuhe; Tennisschuhe mit Oberteil aus Leder, den Knöchel bedeckend
Alternative Einreihung
6402.19.00.00.0 - Sportschuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tennisschuh ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tennisschuh (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
16,9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Tennisschuhe
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Tennisschuh mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
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