Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie der Zolltarifnummer für Teppichboden zeigt den Weg vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelTEPPICHE UND ANDERE FUSSBODENBELÄGE, AUS SPINNSTOFFEN57
- PositionTeppiche und andere Fußbodenbeläge, aus Spinnstoffen (einschließlich Kunstrasen), getuftet (Nadelflor), auch konfektioniert5703
- Unterpositionaus anderen synthetischen Spinnstoffen oder aus künstlichen Spinnstoffen570331
- Unterpositionandere570339
- Kombinierte Nomenklaturaus Polypropylen57033910
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Teppichboden
Der HS-Code für Teppichboden lautet 5703.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5703.39.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5703.39.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5703.39.19.00.0.
Einreihung von Teppichboden nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Teppichboden folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Teppichboden
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGetufteter Teppichboden aus Nylon/Polyamid (nicht bedruckt, keine Fliesen) | 5703.29.99.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebter Teppichboden mit Flor, nicht konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen | 5702.32.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebter Teppichboden mit Flor, konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen | 5702.42.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGetufteter Teppichboden aus Wolle oder feinen Tierhaaren | 5703.10.00.00.0 | 8 % |
| Alternative EinreihungGewebter Teppichboden ohne Flor, konfektioniert, aus Wolle | 5702.91.00.00.0 | 8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Teppichboden (5703) ≠ Getufteter Teppichboden aus Nylon/Polyamid (nicht bedruckt, keine Fliesen) (5703) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teppichboden bleibt die Zolltarifnummer 5703.39.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Teppichboden (5703) ≠ Gewebter Teppichboden mit Flor, nicht konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teppichboden bleibt die Zolltarifnummer 5703.39.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Teppichboden (5703) ≠ Gewebter Teppichboden mit Flor, konfektioniert, aus synthetischen Spinnstoffen (5702) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Teppichboden bleibt die Zolltarifnummer 5703.39.19.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Teppichboden (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI9600/25-1 | Fußmatte, getufteter Teppich, Polypropylen, kein Kunstrasen, keine Fliese | 5703.39.19.00.0 |
| DEBTI11711/22-1 | Fußmatte, getufteter Teppich, Polypropylen, kein Kunstrasen, keine Fliese | 5703.39.19.00.0 |
| DEF/4184/05-1 | Auslegeware, getuftet, Wolle | 5703.10.00.00.0 |
| DEF/4240/05-1 | Auslegeware aus Polypropylen, getuftet | 5703.10.00.00.0 |
| DEF/4178/05-1 | Auslegeware aus Polypropylen, gewebt, ohne Flor, konfektioniert | 5702.92.10.00.0 |
| DEBTI2041/22-1 | Fußbodenbelag, gewebt, mit Flor, konfektioniert, synthetisch | 5702.42.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
8 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8 % | Drittlandszoll |
| USA | 8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Teppichboden
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Teppichboden. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese verwandten Produkte haben eine vergleichbare Zolltarifnummer oder stammen aus demselben Kapitel.