Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 ist in der EU-TARIC-Datenbank wie folgt hierarchisch gegliedert:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 32 - GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- Position: 3214 - Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen
Zolltarifnummer: 3214 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 ist der Standard-Code für mineralischen Mörtel. Bei speziellen Mörtelarten – wie chemisch gebundenen Edelputzen – kann eine abweichende Einreihung unter 3824.50.90.00.0 erforderlich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren spezifischen Mörtel prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mörtel
Der HS-Code für Mörtel lautet 3214.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3214.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3214.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3214.90.00.00.0.
Einreihung von Mörtel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1 bis AV 6) bestimmen die Einreihung von Mörtel unter Position 3214. Maßgeblich sind die Beschaffenheit (mineralische Pulvermischung, nicht feuerfest) und der Verwendungszweck (Spachtel- und Verputzmassen für Bauzwecke).
AV 1: Die Einreihung richtet sich nach der Beschreibung der Position 3214 (Kitte, Spachtelmassen, nicht feuerfeste Verputzmassen). AV 3b: Bei Mischungen oder Waren, die aus verschiedenen Bestandteilen bestehen, erfolgt die Einreihung nach dem Stoff oder Bestandteil, der ihnen das wesentliche Gepräge gibt – hier das mineralische Bindemittel.
AV 6: Der Vergleich mit den Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) führt zur Unterposition 3214 90 (andere). Die Anwendung der AV ist durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mörtel
Alternative Einreihung
Mörtel und Beton, nicht feuerfest – anderer (chemische Zubereitung, Kapitel 38). Für spezielle chemisch gebundene Mörtel und Putze anwendbar, jedoch nicht für mineralischen Standard-Mauermörtel/Putzmörtel.
Alternative Einreihung
Frischbeton (Kapitel 38). Für fließfähigen Beton, nicht für Mörtel.
Alternative Einreihung
Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Dies sind Zusatzstoffe, nicht der Mörtel selbst.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Mörtel (3214) ≠ Mörtel und Beton, nicht feuerfest – anderer (chemische Zubereitung, Kapitel 38). Für spezielle chemisch gebundene Mörtel und Putze anwendbar, jedoch nicht für mineralischen Standard-Mauermörtel/Putzmörtel. (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mörtel bleibt die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mörtel (3214) ≠ Frischbeton (Kapitel 38). Für fließfähigen Beton, nicht für Mörtel. (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mörtel bleibt die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Mörtel (3214) ≠ Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Dies sind Zusatzstoffe, nicht der Mörtel selbst. (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mörtel bleibt die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Das Harmonisierte System enthält weitere Produktcodes für Bauchemie, die sich vom mineralischen Mörtel unterscheiden:
Alternative Einreihung
Mörtel und Beton, nicht feuerfest – anderer (chemische Zubereitung, Kapitel 38). Für spezielle chemisch gebundene Mörtel und Putze anwendbar, jedoch nicht für mineralischen Standard-Mauermörtel/Putzmörtel.
Alternative Einreihung
Frischbeton (Kapitel 38). Für fließfähigen Beton, nicht für Mörtel.
Alternative Einreihung
Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Dies sind Zusatzstoffe, nicht der Mörtel selbst.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mörtel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Mörtel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Mörtel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Mörtel unter 3214.90.00.00.0 aus jedem Ursprungsland in Sekunden.
Export
Exportmaßnahmen
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