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Bau & InstallationKapitel 32Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Mörtel: 3214.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Mörtel (3214.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Mörtel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Mörtel Produktbild

Mörtel (mineralischer Trockenmörtel, Putzmörtel, Mauermörtel) ist eine pulverförmige Mischung aus Zement, Sand und ggf. Zuschlagstoffen, die mit Wasser angerührt wird. Je nach Zusammensetzung und Verwendungszweck können unterschiedliche Zolltarifnummern in Betracht kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Mörtel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 ist in der EU-TARIC-Datenbank wie folgt hierarchisch gegliedert:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 32 - GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  • Position: 3214 - Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3214 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 ist der Standard-Code für mineralischen Mörtel. Bei speziellen Mörtelarten – wie chemisch gebundenen Edelputzen – kann eine abweichende Einreihung unter 3824.50.90.00.0 erforderlich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren spezifischen Mörtel prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Mörtel

Der HS-Code für Mörtel lautet 3214.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3214.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3214.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3214.90.00.00.0.

Einreihung von Mörtel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1 bis AV 6) bestimmen die Einreihung von Mörtel unter Position 3214. Maßgeblich sind die Beschaffenheit (mineralische Pulvermischung, nicht feuerfest) und der Verwendungszweck (Spachtel- und Verputzmassen für Bauzwecke).

AV 1: Die Einreihung richtet sich nach der Beschreibung der Position 3214 (Kitte, Spachtelmassen, nicht feuerfeste Verputzmassen). AV 3b: Bei Mischungen oder Waren, die aus verschiedenen Bestandteilen bestehen, erfolgt die Einreihung nach dem Stoff oder Bestandteil, der ihnen das wesentliche Gepräge gibt – hier das mineralische Bindemittel.

AV 6: Der Vergleich mit den Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur (KN) führt zur Unterposition 3214 90 (andere). Die Anwendung der AV ist durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Mörtel

Alternative Einreihung

3824.50.90.00.0 5,0 %

Mörtel und Beton, nicht feuerfest – anderer (chemische Zubereitung, Kapitel 38). Für spezielle chemisch gebundene Mörtel und Putze anwendbar, jedoch nicht für mineralischen Standard-Mauermörtel/Putzmörtel.

Alternative Einreihung

3824.50.10.00.0 5,0 %

Frischbeton (Kapitel 38). Für fließfähigen Beton, nicht für Mörtel.

Alternative Einreihung

3824.40.00.00.0 5,0 %

Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Dies sind Zusatzstoffe, nicht der Mörtel selbst.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Mörtel (3214) ≠ Mörtel und Beton, nicht feuerfest – anderer (chemische Zubereitung, Kapitel 38). Für spezielle chemisch gebundene Mörtel und Putze anwendbar, jedoch nicht für mineralischen Standard-Mauermörtel/Putzmörtel. (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mörtel bleibt die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mörtel (3214) ≠ Frischbeton (Kapitel 38). Für fließfähigen Beton, nicht für Mörtel. (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mörtel bleibt die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Mörtel (3214) ≠ Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Dies sind Zusatzstoffe, nicht der Mörtel selbst. (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Mörtel bleibt die Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Das Harmonisierte System enthält weitere Produktcodes für Bauchemie, die sich vom mineralischen Mörtel unterscheiden:

Alternative Einreihung

3824.50.90.00.0 5,0 %

Mörtel und Beton, nicht feuerfest – anderer (chemische Zubereitung, Kapitel 38). Für spezielle chemisch gebundene Mörtel und Putze anwendbar, jedoch nicht für mineralischen Standard-Mauermörtel/Putzmörtel.

Alternative Einreihung

3824.50.10.00.0 5,0 %

Frischbeton (Kapitel 38). Für fließfähigen Beton, nicht für Mörtel.

Alternative Einreihung

3824.40.00.00.0 5,0 %

Zubereitete Additive für Zement, Mörtel oder Beton. Dies sind Zusatzstoffe, nicht der Mörtel selbst.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Mörtel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Mörtel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI26942/23-13214.90.00.00.0
Mineralischer Trockenmörtel; naturgrau; Körnung: ca. 3 mm; mit Wasser anrührbar; zur Putzgrundvorbehandlung
DEBTI28627/23-13214.90.00.00.0
Kunststoffmodifizierter, feinkörniger Trockenmörtel; als Betonersatzmörtel und Feinspachtel
DEBTI8401/25-13214.90.00.00.0
Klebe- und Armiermörtel; zementgebunden, kunststoffvergütet, pulverförmig
DEBTI10121/25-13214.90.00.00.0
Klebe- und Armiermörtel, weiß; zementgebunden, kunststoffvergütet
DEBTI28616/23-13214.90.00.00.0
Mineralischer Klebe- und Armierungsmörtel für Wärmedämm-Verbundsysteme
DEBTI29202/21-13214.90.00.00.0
Aquapanel Klebe- und Armiermörtel
DEBTI25373/18-13214.90.00.00.0
GREUTOL Klosterputz außen; pastöser, organisch gebundener Deckputz
DEBTI8549/24-13824.50.90.00.0
Pulver zur Herstellung von mineralischem Edelputz (Spachtelmasse, Mörtel) – abweichend unter 3824.50.90.00.0 eingereiht
DEF/6082/07-13214.90.00.00.0
Zementgebundener, kunststoffvergüteter Armiermörtel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Mörtel

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Mörtel unter 3214.90.00.00.0 aus jedem Ursprungsland in Sekunden.

Zolldaten werden geladen…

Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Mörtelein

Welche Zolltarifnummer hat Mörtel?

Mineralischer Trockenmörtel, Putzmörtel und Mauermörtel auf Zementbasis werden unter der Zolltarifnummer 3214.90.00.00.0 eingereiht. Dies gilt für pulverförmige Mischungen aus Zement, Sand und Zuschlagstoffen, die mit Wasser angerührt werden. Für chemisch gebundene Edelputze kann die Nummer 3824.50.90.00.0 zutreffen.

Welchen HS-Code hat Mörtel?

Der HS-Code (6-stellig) für mineralischen Mörtel lautet 321490. Dieser Code umfasst andere nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen des Kapitels 32. Die Einreihung erfolgt auf dieser Ebene international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Mörtel?

Der Drittlandszollsatz für Mörtel unter 3214.90.00.00.0 beträgt 5 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Mörtel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Mörtel erfolgt gegenüber chemisch gebundenen Putzen (Alternative: 3824.50.90.00.0). Diese sind pastös oder flüssig und werden als chemische Zubereitung eingereiht. Standard-Mörtel auf Zementbasis fällt dagegen unter Position 3214 als nicht feuerfeste Spachtelmasse. Feuerfeste Mörtel (3821, 3816) enthalten spezielle Silikate und werden anders eingereiht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Mörtel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Grenzabfertigung zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Mörtel?

Für Mörtel unter 3214.90.00.00.0 gelten keine Importverbote oder -beschränkungen. Es besteht jedoch eine Zollaussetzung für Waren, die im Schiffsbau (Code 117) oder in der Luftfahrt (Code 119) verwendet werden. In diesen Fällen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Mörtel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Mörtel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3214.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (321490), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (32149000), dem 10-stelligen TARIC-Code (3214900000) und einer 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Mörtel?

Ja, die Zolltarifnummern können sich jährlich mit dem Inkrafttreten der neuen Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Die Position 3214 ist jedoch seit Jahren stabil. Es ist dennoch empfehlenswert, die aktuell gültige Nummer im TARIC-Portal der EU zu prüfen.

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