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Zolltarifnummer für Terrakotta: 6914.90.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Terrakotta (6914.90.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Terrakotta unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

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Terrakotta umfasst eine Vielzahl von Gegenständen aus gebranntem Ton, die zolltariflich nach ihrer Funktion unterschieden werden. Die entscheidende Abgrenzung erfolgt zwischen Gebrauchsgegenständen (Position 6914) und Ziergegenständen (Position 6913). Für eine korrekte Einreihung sind daher die genaue Beschaffenheit, die Hauptfunktion und die Art der Herstellung (handgearbeitet oder nicht) maßgeblich. Alle Möglichkeiten im Überblick →

01 · Hierarchie

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Terrakotta leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union ab. Nachfolgend ist die vollständige Codepfad-Hierarchie dargestellt.

Abb. 1 · Einreihungspfad
Kapitel 69
KN / TARIC
  • AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
    XIII
  • KapitelKERAMISCHE WAREN
    69
  • PositionAndere keramische Waren
    6914
  • Unterpositionandere
    691490
  • TARICandere
    6914900020
  • Zolltarifnummerandere
02 · Begründung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Terrakotta

Der HS-Code für Terrakotta lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.

03 · Alternativen

Einreihung von Terrakotta nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Terrakottawaren richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen), AV 3a (Ware mit mehreren möglichen Einreihungen: spezifischere Position geht vor) und AV 3b (Ware, die aus mehreren Bestandteilen besteht: Einreihung nach der Hauptfunktion).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Terrakotta

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit6913.90.10.90.03 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit6912.00.21.91.03 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit6907.40.00.00.03 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit6907.30.00.00.03 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit6914.90.00.10.03 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6913)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6907)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zolltarifnummer finden

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04 · Referenzen

Zollentscheidungen zur Einreihung von Terrakotta (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE23728/14-1Pflanztöpfe Terracotta, unglasiert, rot-braun, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet6914.90.00.90.0
DE23732/14-1Trog Terracotta, Pflanztopf, unglasiert, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet6914.90.00.90.0
DE834/14-1Topf Bavaria natur, Pflanztopf aus Terracotta, unglasiert, aus gewöhnlichem Ton6914.90.00.90.0
DE23729/14-1Kugel und Pinienzapfen aus Terracotta, Ziergegenstände, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet6913.90.10.90.0
DE6196/14-1Fuß pot mini Terracotta, brückenähnliche Stellvorrichtung, Ziergegenstand6913.90.10.90.0
DE6174/14-1Untersetzer Terracotta, Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet6913.90.10.90.0
DE6195/14-1Untersetzer Terracotta rund, Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet6913.90.10.90.0
DE22255/13-1Topf (Übertopf), Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet6913.90.10.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU
05 · Zollsätze

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China3 %Drittlandszoll
USA3 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3 %Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Besondere Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Terrakotta

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Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Besondere Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlichDieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung →
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Terrakottawaren

Welche Zolltarifnummer hat Terrakotta?

Die zolltarifliche Einreihung von Terrakotta (gebrannter, unglasierter Ton) als Gebrauchsgegenstand erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0. Für dekorative Ziergegenstände kann die Nummer 6913.90.10.90.0 maßgeblich sein. Die korrekte Nummer hängt von Funktion und Beschaffenheit ab.

Welchen HS-Code hat Terrakotta?

Der HS-Code (6-stellig) für Terrakotta als andere keramische Ware lautet 6914.90. Auf dieser Ebene werden Waren aus gewöhnlichem Ton erfasst, die nicht in spezifischeren Positionen wie Geschirr (6912) oder Ziergegenstände (6913) fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Terrakotta?

Der Drittlandszollsatz für Terrakotta unter der Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 beträgt 3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Türkei, Südkorea, Vietnam) kann zollfrei eingeführt werden.

Wie unterscheidet sich Terrakotta zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Terrakotta als Gebrauchsgegenstand (6914) ist der keramische Ziergegenstand (6913) mit gleichem Drittlandszollsatz von 3 %. Entscheidend ist, ob die Ware einen eigenständigen Zierwert oder einen praktischen Nutzen (z. B. als Pflanztopf) hat. Übertöpfe ohne Ablaufloch fallen oft unter 6913.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Terrakotta verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Zollhinterziehung führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt oder ein Zollberater konsultiert werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Terrakotta?

Für Terrakotta unter der Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 gelten neben dem Drittlandszoll von 3 % eine Einfuhrkontrolle von Abfällen (Code 755) sowie ein pauschales Verbot von Katzen- und Hundefellen (Code 745). Bei der Ausfuhr sind Genehmigungen bei Kulturgütern (Code 735) und Dual-Use-Gütern (Code 478) möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Terrakotta?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Terrakotta lautet 6914.90.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 6914.90, der 8-stelligen KN 6914.90.00, dem 10-stelligen TARIC 6914.90.00.90 und der nationalen 11. Stelle .0 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Terrakotta?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU oder des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation ändern. Für Terrakotta ist die Position 6914 jedoch seit vielen Jahren stabil. Dennoch sollte vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der TARIC-Datenbank der EU-Kommission geprüft werden.
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