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Bau-InstallationKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Terrakotta: 6914.90.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Terrakotta (6914.90.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Terrakotta unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Terrakotta Produktbild

Terrakotta umfasst eine Vielzahl von Gegenständen aus gebranntem Ton, die zolltariflich nach ihrer Funktion unterschieden werden. Die entscheidende Abgrenzung erfolgt zwischen Gebrauchsgegenständen (Position 6914) und Ziergegenständen (Position 6913). Für eine korrekte Einreihung sind daher die genaue Beschaffenheit, die Hauptfunktion und die Art der Herstellung (handgearbeitet oder nicht) maßgeblich. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Terrakotta beschreiben: Material (gewöhnlicher Ton, unglasiert), Funktion (Pflanztopf, Dekoration), Herstellungsart (handgearbeitet?)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Terrakotta leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union ab. Nachfolgend ist die vollständige Codepfad-Hierarchie dargestellt.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6914 - Andere keramische Waren
  • Unterposition: 6914 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 6914 9000 20 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6914 9000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine korrekte Einreihung von Terrakotta hängt maßgeblich vom Verwendungszweck ab. Pflanztöpfe mit Ablaufloch sind Gebrauchsgegenstände der Position 6914, während dekorative Kugeln oder Übertöpfe ohne Pflanzenfunktion als Ziergegenstände in Position 6913 fallen können. Nutzen Sie den Tarifierungs-Assistenten, um Ihr Produkt sicher einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Terrakotta

Der HS-Code für Terrakotta lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.

Einreihung von Terrakotta nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Terrakottawaren richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen), AV 3a (Ware mit mehreren möglichen Einreihungen: spezifischere Position geht vor) und AV 3b (Ware, die aus mehreren Bestandteilen besteht: Einreihung nach der Hauptfunktion).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Terrakotta

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6913.90.10.90.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6912.00.21.91.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6907.40.00.00.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6907.30.00.00.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6914.90.00.10.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern Terrakotta nicht als keramische Ware eingestuft werden kann, sondern z. B. als Naturstein oder Kunststein, kommt eine andere Codeebene in Betracht.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6913.90.10.90.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6912.00.21.91.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6907.40.00.00.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6907.30.00.00.0 3,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Terrakotta ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Terrakotta (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE23728/14-16914.90.00.90.0
Pflanztöpfe Terracotta, unglasiert, rot-braun, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet
DE23732/14-16914.90.00.90.0
Trog Terracotta, Pflanztopf, unglasiert, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet
DE834/14-16914.90.00.90.0
Topf Bavaria natur, Pflanztopf aus Terracotta, unglasiert, aus gewöhnlichem Ton
DE23729/14-16913.90.10.90.0
Kugel und Pinienzapfen aus Terracotta, Ziergegenstände, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet
DE6196/14-16913.90.10.90.0
Fuß pot mini Terracotta, brückenähnliche Stellvorrichtung, Ziergegenstand
DE6174/14-16913.90.10.90.0
Untersetzer Terracotta, Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet
DE6195/14-16913.90.10.90.0
Untersetzer Terracotta rund, Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet
DE22255/13-16913.90.10.90.0
Topf (Übertopf), Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Terrakotta

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Drittlandszoll) für Ihre Terrakottawaren mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Terrakottawaren

Welche Zolltarifnummer hat Terrakotta?

Die zolltarifliche Einreihung von Terrakotta (gebrannter, unglasierter Ton) als Gebrauchsgegenstand erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0. Für dekorative Ziergegenstände kann die Nummer 6913.90.10.90.0 maßgeblich sein. Die korrekte Nummer hängt von Funktion und Beschaffenheit ab.

Welchen HS-Code hat Terrakotta?

Der HS-Code (6-stellig) für Terrakotta als andere keramische Ware lautet 6914.90. Auf dieser Ebene werden Waren aus gewöhnlichem Ton erfasst, die nicht in spezifischeren Positionen wie Geschirr (6912) oder Ziergegenstände (6913) fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Terrakotta?

Der Drittlandszollsatz für Terrakotta unter der Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 beträgt 3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Türkei, Südkorea, Vietnam) kann zollfrei eingeführt werden.

Wie unterscheidet sich Terrakotta zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Terrakotta als Gebrauchsgegenstand (6914) ist der keramische Ziergegenstand (6913) mit gleichem Drittlandszollsatz von 3 %. Entscheidend ist, ob die Ware einen eigenständigen Zierwert oder einen praktischen Nutzen (z. B. als Pflanztopf) hat. Übertöpfe ohne Ablaufloch fallen oft unter 6913.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Terrakotta verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Zollhinterziehung führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt oder ein Zollberater konsultiert werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Terrakotta?

Für Terrakotta unter der Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 gelten neben dem Drittlandszoll von 3 % eine Einfuhrkontrolle von Abfällen (Code 755) sowie ein pauschales Verbot von Katzen- und Hundefellen (Code 745). Bei der Ausfuhr sind Genehmigungen bei Kulturgütern (Code 735) und Dual-Use-Gütern (Code 478) möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Terrakotta?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Terrakotta lautet 6914.90.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 6914.90, der 8-stelligen KN 6914.90.00, dem 10-stelligen TARIC 6914.90.00.90 und der nationalen 11. Stelle .0 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Terrakotta?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU oder des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation ändern. Für Terrakotta ist die Position 6914 jedoch seit vielen Jahren stabil. Dennoch sollte vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der TARIC-Datenbank der EU-Kommission geprüft werden.

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