Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Terrakotta leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union ab. Nachfolgend ist die vollständige Codepfad-Hierarchie dargestellt.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionAndere keramische Waren6914
- Unterpositionandere691490
- TARICandere6914900020
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Terrakotta
Der HS-Code für Terrakotta lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.
Einreihung von Terrakotta nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Terrakottawaren richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen), AV 3a (Ware mit mehreren möglichen Einreihungen: spezifischere Position geht vor) und AV 3b (Ware, die aus mehreren Bestandteilen besteht: Einreihung nach der Hauptfunktion).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Terrakotta
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 6913.90.10.90.0 | 3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 6912.00.21.91.0 | 3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 6907.40.00.00.0 | 3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 6907.30.00.00.0 | 3 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 6914.90.00.10.0 | 3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6913) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Terrakotta (6914) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (6907) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Terrakotta bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Terrakotta (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE23728/14-1 | Pflanztöpfe Terracotta, unglasiert, rot-braun, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet | 6914.90.00.90.0 |
| DE23732/14-1 | Trog Terracotta, Pflanztopf, unglasiert, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet | 6914.90.00.90.0 |
| DE834/14-1 | Topf Bavaria natur, Pflanztopf aus Terracotta, unglasiert, aus gewöhnlichem Ton | 6914.90.00.90.0 |
| DE23729/14-1 | Kugel und Pinienzapfen aus Terracotta, Ziergegenstände, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet | 6913.90.10.90.0 |
| DE6196/14-1 | Fuß pot mini Terracotta, brückenähnliche Stellvorrichtung, Ziergegenstand | 6913.90.10.90.0 |
| DE6174/14-1 | Untersetzer Terracotta, Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet | 6913.90.10.90.0 |
| DE6195/14-1 | Untersetzer Terracotta rund, Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet | 6913.90.10.90.0 |
| DE22255/13-1 | Topf (Übertopf), Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet | 6913.90.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3 % | Drittlandszoll |
| USA | 3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Terrakotta
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Drittlandszoll) für Ihre Terrakottawaren mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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