Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Schaumstoff-Klebeband gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionTafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen3919
- Unterpositionin Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger391910
- Kombinierte Nomenklaturandere39191080
- TARICandere3919108025
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schaumstoff-Klebeband
Der HS-Code für Schaumstoff-Klebeband lautet 3919.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3919.10.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3919.10.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3919.10.80.90.0.
Einreihung von Schaumstoff-Klebeband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schaumstoff-Klebeband
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen | 3919.10.12.00.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungverstärktes Band aus Polyethylen-Schaumstoff, beidseitig mit druckempfindlichem und mit Mikrokanälen versehenem Acrylatklebstoff, Anwendungsdicke 0,38-1,53 mm | 3919.10.80.45.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungBänder aus Acrylschaum, Schälkraft >25 N/cm (ASTM D 3330) | 3919.10.80.55.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungaus Poly(vinylchlorid) oder aus Polyethylen (Child von 39191012) | 3919.10.12.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schaumstoff-Klebeband (3919) ≠ Bänder (Streifen), mit nicht vulkanisiertem Naturkautschuk oder nicht vulkanisiertem synthetischen Kautschuk bestrichen (3919) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schaumstoff-Klebeband bleibt die Zolltarifnummer 3919.10.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schaumstoff-Klebeband (3919) ≠ verstärktes Band aus Polyethylen-Schaumstoff, beidseitig mit druckempfindlichem und mit Mikrokanälen versehenem Acrylatklebstoff, Anwendungsdicke 0,38-1,53 mm (3919) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schaumstoff-Klebeband bleibt die Zolltarifnummer 3919.10.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schaumstoff-Klebeband (3919) ≠ Bänder aus Acrylschaum, Schälkraft >25 N/cm (ASTM D 3330) (3919) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schaumstoff-Klebeband bleibt die Zolltarifnummer 3919.10.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schaumstoff-Klebeband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI57142/18-1 | doppelseitiges Klebeband aus PE-Schaumstoffträger, beidseitig Acrylatklebstoff, Schutzfolie, Rollenbreite 9-25 mm | 3919.10.80.90.0 |
| DEBTI46021/21-1 | doppelseitiges Schaumstoffklebeband, PE-Schaumträger, Acrylatklebstoff, Rollenbreite 9-25 mm | 3919.10.80.90.0 |
| DEBTI374/25-1 | doppelseitiges Schaumstoffklebeband aus HDPE, Acrylatklebstoff, Rollenbreite 9-25 mm | 3919.10.80.90.0 |
| DEBTI6075/22-1 | doppelseitiges Polyethylen-Schaumklebeband für LED-Streifen | 3919.10.80.90.0 |
| DE18796/11-1 | doppelseitiges Schaumstoffklebeband zum Montieren, Zellkunststoff, Acrylatkleber | 3919.10.80.90.0 |
| DEBTI33194/19-1 | Schaumstoff-Dauer-Dichtung, PVC-Schaum, Acrylat-Kleber | 3919.10.80.90.0 |
| DE22046/16-1 | doppelseitiges Acrylatschaum-Klebeband | 3919.10.80.90.0 |
| DE6597/10-1 | PE-Dichtungsband, einseitig, Kautschukkleber (Alternativfall) | 3919.10.12.00.0 |
| DEBTI1914/18-1 | PE-Butyl-Klebeband (Alternativfall mit Kautschukkleber) | 3919.10.12.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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