Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Titan-Pulver leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 81 - ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
- Position: 8108 - Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
- Unterposition: 8108 20 - Titan in Rohform; Pulver
Zolltarifnummer: 8108 2000 30 0 - Titan in Form von Pulver mit einem Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 0,224|mm von 90|GHT oder mehr
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer für Titan-Pulver hängt entscheidend von der Korngröße ab. Nur Pulver mit einem Siebdurchgang von mindestens 90 GHT bei einer Maschenweite von 0,224 mm wird unter 8108.20.00.30.0 eingereiht. Liegt die Korngröße darüber, ist die Auffangposition 8108.20.00.90.0 zu prüfen. Lassen Sie Ihr Produkt zur Sicherheit mit unserem Klassifizierungstool prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Titan-Pulver
Der HS-Code für Titan-Pulver lautet 8108.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8108.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8108.20.00.30. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8108.20.00.30.0.
Einreihung von Titan-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Titan-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Ware ist in Position 8108 (Titan und Waren daraus) und Unterposition 8108 20 (Titan in Rohform; Pulver) namentlich genannt. Die nationale Zolltarifnummer bestimmt sich nach der Korngröße (TARIC-Unterposition).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Titan-Pulver
Alternative Einreihung
Titanschwamm
Alternative Einreihung
andere (Titan in Rohform; Pulver)
Alternative Einreihung
Titandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7)
Alternative Einreihung
Titandioxid zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Titan-Pulver (8108) ≠ Titanschwamm (8108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Titan-Pulver (8108) ≠ andere (Titan in Rohform; Pulver) (8108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Titan-Pulver (8108) ≠ Titandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7) (2823)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihr Titan-Pulver die spezifischen Kriterien nicht erfüllen, kommen ggf. folgende Alternativen aus anderen Kapiteln in Betracht:
Alternative Einreihung
Titandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7)
Alternative Einreihung
Titandioxid zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Titan-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Titan-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Der Zoll für diese Ware ist vorübergehend ausgesetzt (meist 0%), oft weil die Ware in der EU nicht ausreichend hergestellt wird.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Titan-Pulver mit unserem Klassifizierungstool. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu erhalten.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Weitere Industriechemikalien und Rohstoffe mit Zolltarifnummer:
Phenol
2907.11.00.00.0 · 3,0 %
Polysorbat 80
3402.42.00.90.0 · 4 %
Cyclohexan
2902.11.00.00.0 · 0 %
Thioharnstoff
2930.90.95.55.0 · 6,5 %
Toluoldiisocyanat
2929.10.00.90.0 · nicht ermittelt
Magnesiumcitrat
2918.15.00.90.0 · 6,5 %
Eisen-Iii-Chlorid
2827.39.20.00.0 · 2,1 %
Isophoron
2914.29.00.90.0 · 5,5 %
Bentonit
2508.10.00.00.0 · 0 %
