Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Titan-Pulver leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS81
- PositionTitan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott8108
- UnterpositionTitan in Rohform; Pulver810820
- ZolltarifnummerTitan in Form von Pulver mit einem Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 0,224 mm von 90 GHT oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Titan-Pulver
Der HS-Code für Titan-Pulver lautet 8108.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8108.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8108.20.00.30. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8108.20.00.30.0.
Einreihung von Titan-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Titan-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Ware ist in Position 8108 (Titan und Waren daraus) und Unterposition 8108 20 (Titan in Rohform; Pulver) namentlich genannt. Die nationale Zolltarifnummer bestimmt sich nach der Korngröße (TARIC-Unterposition).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Titan-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTitanschwamm | 8108.20.00.10.0 | 5 % |
| Alternative Einreihungandere (Titan in Rohform; Pulver) | 8108.20.00.90.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungTitandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7) | 2823.00.00.01.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungTitandioxid zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben | 2823.00.00.08.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Titan-Pulver (8108) ≠ Titanschwamm (8108) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Titan-Pulver (8108) ≠ andere (Titan in Rohform; Pulver) (8108) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Titan-Pulver (8108) ≠ Titandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7) (2823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihr Titan-Pulver die spezifischen Kriterien nicht erfüllen, kommen ggf. folgende Alternativen aus anderen Kapiteln in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTitandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7) | 2823.00.00.01.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungTitandioxid zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben | 2823.00.00.08.0 | 5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Titan-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI12361/17-1 | Titanpulver, kugelförmig, Korngröße < 45 µm, ca. 91% Titan, für 3D-Druck (DMP) | 8108.20.00.30.0 |
| DEBTI12363/17-1 | Titanpulver (Ti-Al-V-Legierung), < 45 µm, für 3D-Druck | 8108.20.00.30.0 |
| DEBTI12362/17-1 | Titanpulver (Ti-Al-V-Legierung), < 45 µm, für 3D-Druck | 8108.20.00.30.0 |
| DE8370/16-1 | Titanpulver, Reinheit ≥ 99,5%, < 0,16 mm, für PVD-Targets | 8108.20.00.30.0 |
| DEBTI14323/19-1 | Titanpulver, Reinheit ≥ 99,5%, < 0,16 mm, für PVD-Targets | 8108.20.00.30.0 |
| DE8368/16-1 | Titanpulver, Reinheit ≥ 99,4%, < 0,08 mm, für PVD-Targets | 8108.20.00.30.0 |
| DEBTI14324/19-1 | Titanpulver, Reinheit ≥ 99,4%, < 0,08 mm, für PVD-Targets | 8108.20.00.30.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Autonome Zollaussetzung | Der Zoll für diese Ware ist vorübergehend ausgesetzt (meist 0%), oft weil die Ware in der EU nicht ausreichend hergestellt wird. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Titan-Pulver mit unserem Klassifizierungstool. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu erhalten.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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