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IndustriechemieKapitel 81Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Titan-Pulver: 8108.20.00.30.0

Hier finden Sie die zolltarifliche Einreihung für Titan-Pulver: 11-stellige Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0. Titan-Pulver ist ein feinteiliges Metallpulver aus Titan (Ti) und wird in der additiven Fertigung (3D-Druck), für Sputter-Targets sowie in der Pulvermetallurgie eingesetzt.

Titan-Pulver Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Titan-Pulver richtet sich nach der stofflichen Beschaffenheit als unedles Metall in Pulverform. Maßgeblich ist die Korngröße: Nur Pulver mit einem Siebdurchgang bei 0,224 mm von 90 GHT oder mehr fällt unter die spezifische Warennummer. Sie können die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Titan-Pulver beschreiben: Korngröße, Reinheit, Verwendungszweck (3D-Druck, PVD, Pulvermetallurgie)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Titan-Pulver leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 81 - ANDERE UNEDLE METALLE; CERMETS; WAREN DARAUS
  • Position: 8108 - Titan und Waren daraus, einschließlich Abfälle und Schrott
  • Unterposition: 8108 20 - Titan in Rohform; Pulver
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8108 2000 30 0 - Titan in Form von Pulver mit einem Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 0,224|mm von 90|GHT oder mehr

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer für Titan-Pulver hängt entscheidend von der Korngröße ab. Nur Pulver mit einem Siebdurchgang von mindestens 90 GHT bei einer Maschenweite von 0,224 mm wird unter 8108.20.00.30.0 eingereiht. Liegt die Korngröße darüber, ist die Auffangposition 8108.20.00.90.0 zu prüfen. Lassen Sie Ihr Produkt zur Sicherheit mit unserem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Titan-Pulver

Der HS-Code für Titan-Pulver lautet 8108.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8108.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8108.20.00.30. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8108.20.00.30.0.

Einreihung von Titan-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Titan-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 6) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Ware ist in Position 8108 (Titan und Waren daraus) und Unterposition 8108 20 (Titan in Rohform; Pulver) namentlich genannt. Die nationale Zolltarifnummer bestimmt sich nach der Korngröße (TARIC-Unterposition).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Titan-Pulver

Alternative Einreihung

8108.20.00.10.0 5,0 %

Titanschwamm

Alternative Einreihung

8108.20.00.90.0 5,0 %

andere (Titan in Rohform; Pulver)

Alternative Einreihung

2823.00.00.01.0 5,0 %

Titandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7)

Alternative Einreihung

2823.00.00.08.0 5,0 %

Titandioxid zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Titan-Pulver (8108) ≠ Titanschwamm (8108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Titan-Pulver (8108) ≠ andere (Titan in Rohform; Pulver) (8108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Titan-Pulver (8108) ≠ Titandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7) (2823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Titan-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Ihr Titan-Pulver die spezifischen Kriterien nicht erfüllen, kommen ggf. folgende Alternativen aus anderen Kapiteln in Betracht:

Alternative Einreihung

2823.00.00.01.0 5,0 %

Titandioxid mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr (CAS RN 13463-67-7)

Alternative Einreihung

2823.00.00.08.0 5,0 %

Titandioxid zur Verwendung bei der Herstellung weißer Druckfarben

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Titan-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Titan-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI12361/17-18108.20.00.30.0
Titanpulver, kugelförmig, Korngröße < 45 µm, ca. 91% Titan, für 3D-Druck (DMP)
DEBTI12363/17-18108.20.00.30.0
Titanpulver (Ti-Al-V-Legierung), < 45 µm, für 3D-Druck
DEBTI12362/17-18108.20.00.30.0
Titanpulver (Ti-Al-V-Legierung), < 45 µm, für 3D-Druck
DE8370/16-18108.20.00.30.0
Titanpulver, Reinheit ≥ 99,5%, < 0,16 mm, für PVD-Targets
DEBTI14323/19-18108.20.00.30.0
Titanpulver, Reinheit ≥ 99,5%, < 0,16 mm, für PVD-Targets
DE8368/16-18108.20.00.30.0
Titanpulver, Reinheit ≥ 99,4%, < 0,08 mm, für PVD-Targets
DEBTI14324/19-18108.20.00.30.0
Titanpulver, Reinheit ≥ 99,4%, < 0,08 mm, für PVD-Targets
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Autonome Zollaussetzung

Der Zoll für diese Ware ist vorübergehend ausgesetzt (meist 0%), oft weil die Ware in der EU nicht ausreichend hergestellt wird.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Titan-Pulver mit unserem Klassifizierungstool. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 ein, um Zollsatz und Einfuhrumsatzsteuer zu erhalten.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Titan-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Titan-Pulver?

Titan-Pulver wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für Titan in Form von Pulver mit einem Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 0,224 mm von 90 GHT oder mehr. Die Einreihung erfolgt in Kapitel 81 des Zolltarifs.

Welchen HS-Code hat Titan-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Titan-Pulver lautet 8108.20. Auf internationaler Ebene wird Titan unter Position 8108 und dort als Pulver unter Unterposition 8108.20 eingereiht.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Titan-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Titan-Pulver der Zolltarifnummer 8108.20.00.30.0 beträgt 5,0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Ursprung in einem Präferenzland (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Titan-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Titan-Pulver erfolgt nach Korngröße und Material. Eine Alternative zur spezifischen Position 8108.20.00.30.0 ist die Auffangposition 8108.20.00.90.0 für gröbere Pulver. Die Abgrenzung zu Titanschwamm (8108.20.00.10) und zu Titandioxid (Kapitel 28) ist ebenfalls relevant.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Titan-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Bei Prüfungen durch den Zoll drohen Verspätungszuschläge und Bußgelder. Zudem kann die falsche Nummer die beanstandungsfreie Abwicklung von Ausfuhren (Dual-Use) gefährden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Titan-Pulver?

Ja, für Titan-Pulver (8108.20.00.30.0) gelten besondere Maßnahmen: eine autonome Zollaussetzung (Zollsatz 0 %), die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung sowie die Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755). Bei Ausfuhr ist eine Dual-Use-Genehmigung (Code 478) erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Titan-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Titan-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8108.20.00.30.0. Sie besteht aus 4-stelliger Position (8108), 2-stelligem KN-Code (20), 2-stelligem TARIC-Code (00) und 3-stelliger nationaler Unterteilung (30.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Titan-Pulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Nummer 8108.20.00.30.0 ist aktuell gültig. Bei dauerhafter Änderung kann auch die 4-stellige Position angepasst werden. Prüfen Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten.

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Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die zutreffende Zolltarifnummer für Ihr Titan-Pulver zu ermitteln – inklusive Zollsätzen, Einfuhrumsatzsteuer und Maßnahmen.

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