Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9404.29.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9404 - Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z.|B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
- Unterposition: 9404 21 - Auflegematratzen
- Unterposition: 9404 29 - aus anderen Stoffen
Zolltarifnummer: 9404 2990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung kann je nach konkreter Ausführung abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Topper
Der HS-Code für Topper lautet 9404.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9404.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9404.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9404.29.90.00.0.
Einreihung von Topper nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Toppern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 9404 (Bettausstattungen). AV 6 legt die Unterpositionen fest: Auflegematratzen (9404.21/9404.29) gegenüber sonstigen Bettausstattungen (9404.90). Maßgeblich ist die objektive Beschaffenheit der Ware (Höhe, Polsterung, Bezug).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Topper
Alternative Einreihung
Bettausstattungen, andere, andere – für dünnere Matratzenauflagen/Matratzenschoner (unter ca. 3-4 cm Höhe)
Alternative Einreihung
Auflegematratzen, aus Zellkunststoff – wenn der Topper ausschließlich aus Zellkunststoff (Schaumstoff) ohne textilen Bezug besteht
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Topper (9404) ≠ Bettausstattungen, andere, andere – für dünnere Matratzenauflagen/Matratzenschoner (unter ca. 3-4 cm Höhe) (9404)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Topper bleibt die Zolltarifnummer 9404.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Topper (9404) ≠ Auflegematratzen, aus Zellkunststoff – wenn der Topper ausschließlich aus Zellkunststoff (Schaumstoff) ohne textilen Bezug besteht (9404)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Topper bleibt die Zolltarifnummer 9404.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Topper kann auch in andere Kapitel oder Positionen fallen, wenn die Beschaffenheit abweicht:
Alternative Einreihung
Bettausstattungen, andere, andere – für dünnere Matratzenauflagen/Matratzenschoner (unter ca. 3-4 cm Höhe)
Alternative Einreihung
Auflegematratzen, aus Zellkunststoff – wenn der Topper ausschließlich aus Zellkunststoff (Schaumstoff) ohne textilen Bezug besteht
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Topper ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Topper (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Topper
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Topper aus einem Drittland.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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