Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Tortenständer aus mechanisch gefertigtem Glas.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionGlaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)7013
- UnterpositionGlaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701341
- Unterpositionandere701349
- Kombinierte Nomenklaturandere70134991
- Zolltarifnummermechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tortenständer
Der HS-Code für Tortenständer lautet 7013.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.49.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.49.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.49.99.00.0.
Einreihung von Tortenständer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei einem Tortenständer aus einer Glasplatte und einem Gestell aus unedlem Metall (Edelstahl) handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware. Nach der Allgemeinen Vorschrift 3b (AV 3b) bestimmt bei solchen Waren der wesentliche Charakter die Einreihung. Die Glasplatte als Hauptfunktionsteil (Präsentationsfläche) verleiht den wesentlichen Charakter. Der Metallfuß dient lediglich dem Stand und ist untergeordnet. Daher erfolgt die Einreihung in Position 7013 (Glaswaren) und nicht in Position 7323 (Haushaltswaren aus Eisen oder Stahl).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tortenständer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere | 6911.10.00.90.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden | 6912.00.25.10.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere | 3924.10.00.90.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungHolzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere | 4419.90.00.00.0 | 11 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere (6911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte ein Tortenständer durch eine weiterverarbeitende Funktion (z. B. integrierte Drehmechanik mit Elektromotor) den Charakter einer elektromechanischen Maschine erhalten, wäre eine Einreihung in Kapitel 84 denkbar. Dies ist bei handelsüblichen Tortenständern die absolute Ausnahme.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere | 6911.10.00.90.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden | 6912.00.25.10.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere | 3924.10.00.90.0 | 11 % |
| Alternative EinreihungHolzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere | 4419.90.00.00.0 | 11 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tortenständer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/5203/08-1 | Tortenplatte, drehbar, aus gewöhnlichem mechanisch gefertigtem Glas mit Edelstahlfuß | 7013.49.99.00.0 |
| DEBTI29510/21-1 | Tortenplatte mit Standfuß, Glasplatte mit Edelstahlfuß, drehbar | 7013.49.99.00.0 |
| DEBTI17089/19-1 | Etagere aus zwei Glasplatten mit Metallhalterung | 7013.49.99.00.0 |
| DE22468/11-1 | Kuchenplatte mit Deckel und Sockel aus gewöhnlichem mechanisch gefertigtem Glas | 7013.49.99.00.0 |
| DE18237/13-1 | Tortenplatte mit Fuß in Hasenform aus Porzellan | 6911.10.00.90.0 |
| DEBTI18550/19-1 | Tortenplatte aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DE21831/16-1 | Tortenständer aus Kunststoffen | 3924.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
11 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 11 % | Drittlandszoll |
| USA | 11 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 11 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner für Tortenständer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Tortenständer: Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Tortenständern gesucht oder sind aus zolltariflicher Sicht vergleichbar.