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Haushalt & KücheKapitel 70Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tortenständer: 7013.49.99.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Tortenständer (7013.49.99.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Tortenständer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Tortenständer Produktbild

Tortenständer dienen in der Gastronomie und im Privathaushalt zur Präsentation von Torten und Gebäck. Die korrekte Einreihung hängt vom Material der Platte ab. Reine Holz- oder Kunststoffausführungen sowie Porzellan- und Steingutvarianten führen zu anderen Zolltarifnummern. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Tortenständer aus mechanisch gefertigtem Glas.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
  • Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
  • Unterposition: 7013 41 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
  • Unterposition: 7013 49 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7013 4991 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7013 4999 00 0 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)

Hinweis zur Einreihung

Die Materialzusammensetzung des Tortenständers ist entscheidend. Ein Tortenständer aus Porzellan, Steingut, Kunststoff oder Holz fällt in eine andere Zolltarifnummer. Überprüfen Sie die genaue Ausführung oder nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tortenständer

Der HS-Code für Tortenständer lautet 7013.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.49.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.49.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.49.99.00.0.

Einreihung von Tortenständer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Bei einem Tortenständer aus einer Glasplatte und einem Gestell aus unedlem Metall (Edelstahl) handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware. Nach der Allgemeinen Vorschrift 3b (AV 3b) bestimmt bei solchen Waren der wesentliche Charakter die Einreihung. Die Glasplatte als Hauptfunktionsteil (Präsentationsfläche) verleiht den wesentlichen Charakter. Der Metallfuß dient lediglich dem Stand und ist untergeordnet. Daher erfolgt die Einreihung in Position 7013 (Glaswaren) und nicht in Position 7323 (Haushaltswaren aus Eisen oder Stahl).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tortenständer

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere6911.10.00.90.0 11,0 %
Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden6912.00.25.10.0 11,0 %
Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere3924.10.00.90.0 11,0 %
Alternative EinreihungHolzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere4419.90.00.00.0 11,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere (6911)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere (3924)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte ein Tortenständer durch eine weiterverarbeitende Funktion (z. B. integrierte Drehmechanik mit Elektromotor) den Charakter einer elektromechanischen Maschine erhalten, wäre eine Einreihung in Kapitel 84 denkbar. Dies ist bei handelsüblichen Tortenständern die absolute Ausnahme.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere6911.10.00.90.0 11,0 %
Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden6912.00.25.10.0 11,0 %
Alternative EinreihungGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere3924.10.00.90.0 11,0 %
Alternative EinreihungHolzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere4419.90.00.00.0 11,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tortenständer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tortenständer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEF/5203/08-1Tortenplatte, drehbar, aus gewöhnlichem mechanisch gefertigtem Glas mit Edelstahlfuß7013.49.99.00.0
DEBTI29510/21-1Tortenplatte mit Standfuß, Glasplatte mit Edelstahlfuß, drehbar7013.49.99.00.0
DEBTI17089/19-1Etagere aus zwei Glasplatten mit Metallhalterung7013.49.99.00.0
DE22468/11-1Kuchenplatte mit Deckel und Sockel aus gewöhnlichem mechanisch gefertigtem Glas7013.49.99.00.0
DE18237/13-1Tortenplatte mit Fuß in Hasenform aus Porzellan6911.10.00.90.0
DEBTI18550/19-1Tortenplatte aus Steingut6912.00.25.10.0
DE21831/16-1Tortenständer aus Kunststoffen3924.10.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

11,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China11,0 %Drittlandszoll
USA11,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien11,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand11,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Zollrechner für Tortenständer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Tortenständer: Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tortenständer

Welche Zolltarifnummer hat ein Tortenständer?

Ein handelsüblicher Tortenständer aus einer Glasplatte mit Edelstahlfuß wird in die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst mechanisch gefertigte Glaswaren zur Verwendung bei Tisch. Bei anderen Materialien wie Porzellan, Steingut, Kunststoff oder Holz gelten abweichende Zolltarifnummern.

Welchen HS-Code hat ein Tortenständer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für einen Tortenständer aus mechanisch gefertigtem Glas lautet 7013.49. Der sechsstellige Code ist international einheitlich und wird auf EU-Ebene durch die Kombinierte Nomenklatur (KN 7013.49.99) und den TARIC (7013.49.99.00) weiter präzisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tortenständer?

Der Drittlandszollsatz für Tortenständer der Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 beträgt 11 % des Zollwerts. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Tortenständer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Tortenständers erfolgt in erster Linie über das Material. Ein Tortenständer aus Porzellan (6911.10.00.90.0) oder Steingut (6912.00.25.10.0) ist eine keramische Ware, während ein Tortenständer aus Kunststoff (3924.10.00.90.0) in das Kapitel 39 fällt. Eine Alternative ohne Glas ist der reine Holztortenständer.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Tortenständer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer falschen Berechnung der Zölle und Abgaben führen. Im schlimmsten Fall droht eine Nacherhebung von Zöllen durch die Zollverwaltung, verbunden mit Verzugszinsen und möglichen Bußgeldern bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Zudem können Lieferungen durch den Zoll zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tortenständer?

Aus zolltariflicher Sicht unterliegt die Einfuhr von Tortenständern der Position 7013.49.99.00.0 keiner Warenverkehrsbeschränkung. Es besteht eine reine Kontrollmaßnahme (Code 745) für Katzen- und Hundefelle, die für Tortenständer aus Glas praktisch nicht relevant ist. Bei der Ausfuhr können für Kulturgüter oder bestimmte Waren Genehmigungspflichten bestehen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Tortenständer?

Die vollständige Zolltarifnummer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.49.99.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (7013.49), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (7013.49.99) und der 10-stelligen TARIC-Nummer (7013.49.99.00) zusammen, ergänzt um eine elfte nationale Kontrollziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tortenständer?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation. Die Position 7013.49.99.00.0 ist seit Jahren stabil. Es empfiehlt sich dennoch, die Aktualität der genutzten Zolltarifnummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei der Erstellung von Zollanmeldungen.

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