Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Tortenständer aus mechanisch gefertigtem Glas.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
- Unterposition: 7013 41 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
- Unterposition: 7013 49 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 4991 - andere
Zolltarifnummer: 7013 4999 00 0 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Hinweis zur Einreihung
Die Materialzusammensetzung des Tortenständers ist entscheidend. Ein Tortenständer aus Porzellan, Steingut, Kunststoff oder Holz fällt in eine andere Zolltarifnummer. Überprüfen Sie die genaue Ausführung oder nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Nummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tortenständer
Der HS-Code für Tortenständer lautet 7013.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.49.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.49.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.49.99.00.0.
Einreihung von Tortenständer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei einem Tortenständer aus einer Glasplatte und einem Gestell aus unedlem Metall (Edelstahl) handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware. Nach der Allgemeinen Vorschrift 3b (AV 3b) bestimmt bei solchen Waren der wesentliche Charakter die Einreihung. Die Glasplatte als Hauptfunktionsteil (Präsentationsfläche) verleiht den wesentlichen Charakter. Der Metallfuß dient lediglich dem Stand und ist untergeordnet. Daher erfolgt die Einreihung in Position 7013 (Glaswaren) und nicht in Position 7323 (Haushaltswaren aus Eisen oder Stahl).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tortenständer
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere
Alternative Einreihung
Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere (6911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tortenständer (7013) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere (3924)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tortenständer bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte ein Tortenständer durch eine weiterverarbeitende Funktion (z. B. integrierte Drehmechanik mit Elektromotor) den Charakter einer elektromechanischen Maschine erhalten, wäre eine Einreihung in Kapitel 84 denkbar. Dies ist bei handelsüblichen Tortenständern die absolute Ausnahme.
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan, andere
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Steingut oder feinen Erden
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Kunststoffen, andere
Alternative Einreihung
Holzwaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tortenständer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tortenständer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
11,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner für Tortenständer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Tortenständer: Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Tortenständern gesucht oder sind aus zolltariflicher Sicht vergleichbar.
Kuchendekoration
1704.90.61.00.0 · 9 %
Gefrierschrank
8418.40.20.99.0 · 2,2 %
Metallbett
9403.20.20.00.0 · 0 %
Kleiderständer
9403.20.80.00.0 · 0 %
Kerze
3406.00.00.00.0 · 0 %
Elektro-Mühle
8509.40.00.00.0 · 2,2 %
Mikrowelle
8516.50.00.00.0 · 5 %
Kaffeemühle
8509.40.00.00.0 · 2,2 %
Weihnachtsschmuck
9505.10.90.00.0 · 2,7 %
