Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Traverse durchläuft auf dem Weg zur Zolltarifnummer folgende hierarchische Gliederung des Zolltarifs:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
- Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
- Unterposition: 7326 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9092 - andere Waren aus Eisen oder Stahl
Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Ihre Traverse Bestandteil einer eigenständigen Hebevorrichtung mit Antrieb ist, kann eine Einreihung in die Position 8428 (andere Hebemaschinen) in Betracht kommen. Die passive Traverse ohne Antrieb gehört jedoch in die 7326. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einstufung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Traverse
Der HS-Code für Traverse lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.
Einreihung von Traverse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung in die Position 7326 (andere Waren aus Eisen oder Stahl) folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (Wortlaut der Positionsüberschriften) und der Anmerkung 1 zu Kapitel 73. Position 8431 (Teile für Hebemaschinen) ist ausgeschlossen, da die Traverse kein integraler Bestandteil des Krans ist, sondern nur eingehängt wird – bestätigt durch vZTA DEBTI30604/19-1.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Traverse
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere - HAUPTCODE: Passive Lastaufnahmemittel aus Stahl (Traversen, Hebetraversen) | 7326.90.98.90.0 | 2,7 % |
| Alternative Einreihungandere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben – nicht anwendbar, da Traverse keine eigenständige Maschine | 8428.90.90.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile für Hebemaschinen – nicht anwendbar, da Traverse kein Teil im Sinne von Abschnitt XVI Anm. 2 | 8431.39.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungKlemm- und Rohrschellen für Luftfahrzeuge – nicht zutreffend | 7326.90.98.91.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungVorrichtungen zum Verstauen/Befestigen der Fracht für Luftfahrzeuge | 7326.90.98.92.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungGewichte aus Eisen und Stahl | 7326.90.98.94.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungSchaufelkranz für Turbolader | 7326.90.98.96.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungScheibe für Turbolader | 7326.90.98.97.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Traverse (7326) ≠ andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben – nicht anwendbar, da Traverse keine eigenständige Maschine (8428) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traverse bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Traverse (7326) ≠ Teile für Hebemaschinen – nicht anwendbar, da Traverse kein Teil im Sinne von Abschnitt XVI Anm. 2 (8431) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traverse bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Traverse (7326) ≠ Klemm- und Rohrschellen für Luftfahrzeuge – nicht zutreffend (7326) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traverse bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreihungen außerhalb der Position 7326 kommen für Traversen nicht in Betracht. Als passive Stahlware ohne Maschineneigenschaft ist das Kapitel 73 zwingend.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben – nicht anwendbar, da Traverse keine eigenständige Maschine | 8428.90.90.90.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungTeile für Hebemaschinen – nicht anwendbar, da Traverse kein Teil im Sinne von Abschnitt XVI Anm. 2 | 8431.39.00.00.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Traverse ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Traverse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI9612/23-1 | Lastaufnahmemittel in Gestalt einer aus Stahl gefertigten, nahezu rechteckigen Traverse (Länge etwa 240 cm) mit Lochungen, Ösen, Anbauteilen, Schäkeln und Drahtseilen | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI160/23-1 | Erzeugnisse aus Stahl mit höhenverstellbaren Trägern und Gabelzinken, zum Anhängen an Kranhaken, Lastaufnahmemittel | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI30605/19-1 | Erzeugnisse aus Stahl, T-förmige Träger, höhenverstellbar, als Lastaufnahmemittel | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI22810/23-1 | Erzeugnisse aus Stahl, T-förmiger Träger, höhenverstellbar, als Lastaufnahmemittel | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI17187/22-1 | Krangabel, aus Stahl, zum Heben und Transportieren von Gitterboxen, Paletten | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI30238/20-1 | Lastaufnahmemittel aus Stahl für Gabelstapler | 7326.90.98.90.0 |
| DEBTI30604/19-1 | Lastaufnahmemittel aus Stahl mit Klemmenkörper und Aufhängeöse – schließt Einreihung in 8431 explizit aus | 7326.90.98.90.0 |
| DE3483/14-1 | Hebezwingen aus Stahl zum vertikalen Transportieren von Stahlplatten | 7326.90.98.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner für Traversen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Traverse aus China. Geben Sie den Warenwert in Euro ein, um Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Export & Ausfuhrabgaben
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Fördertechnik & Logistik
Diese Lastaufnahmemittel, Hebezeuge und Fördermittel ergänzen das Sortiment – mit jeweils eigener Zolltarifnummer.
Kranteil
8431.39.00.90.0 · 0 % (Drittlandszoll, autonom ausgesetzt)
Kranwagen
8705.10.00.00.0 · 3,7 %
Lifter
8427.90.00.80.0 · 4 %
Elektro-Hubwagen
8427.10.90.00.0 · 4,5 %
Elektrowinde
8425.31.00.00.0 · 0,00 %
Ausfahrwinde
8425.39.00.00.0 · 0 %
Hebezeug
8425.19.00.00.0 · 0 %
Straßenwalze
8429.40.10.00.0 · 0 %
Elektro-Hebezug
8425.31.00.00.0 · 0 %
