Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 ist im Abschnitt XVII (Beförderungsmittel), Kapitel 87 (Kraftwagen) eingeordnet – unter Position 8705 (Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken).
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8705 - Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
Zolltarifnummer: 8705 1000 00 0 - Kranwagen (Autokrane)
Hinweis zur Einreihung
Die Abgrenzung zwischen Kranwagen der Position 8705 und Fahrzeug-Selbstladekranen der Position 8426 ist entscheidend. Nur wenn der Kranbetrieb der Hauptzweck des Fahrzeugs ist, kommt die 8705.10.00.00.0 in Betracht. Nutzen Sie unseren Klassifizierer zur Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kranwagen
Der HS-Code für Kranwagen lautet 8705.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8705.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8705.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8705.10.00.00.0.
Einreihung von Kranwagen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Kranwagen sind als Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken konstruiert. Sie verfügen über ein Fahrgestell mit luftbereiften Rädern, ein Fahrerhaus und einen fest montierten Kran (in der Regel Teleskopkran). Die Straßenzulassung (Fahrgeschwindigkeit über 25 km/h) ist ein wesentliches Merkmal. Die Ware wird nach der AV 1 der Kombinierten Nomenklatur in die Position 8705 eingereiht, da die Beschaffenheit (Kraftwagenfahrgestell mit Kran) eindeutig dem Wortsinn dieser Position entspricht. Die Unterposition 8705.10 ist spezifisch für Kranwagen (Autokrane).
Ein Fahrzeug, das primär dem Gütertransport dient und mit einem Kran als Ladehilfe ausgestattet ist, fällt als Fahrzeug-Selbstladekran unter 8426.91. Maßgeblich ist also der Hauptzweck des Fahrzeugs.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kranwagen
Alternative Einreihung
hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane
Alternative Einreihung
andere selbstfahrende Krane (Raupenkrane)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kranwagen (8705) ≠ hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane (8426)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kranwagen bleibt die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kranwagen (8705) ≠ andere selbstfahrende Krane (Raupenkrane) (8426)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kranwagen bleibt die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane
Alternative Einreihung
andere selbstfahrende Krane (Raupenkrane)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kranwagen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kranwagen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr nach Deutschland / EU
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Kranwagen
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Kranwagen. Geben Sie den Zollwert und das Ursprungsland ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer (19 %) und Gesamtbelastung zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Fördertechnik & Logistik
Nachfolgende Produkte aus dem gleichen Hub haben eine verwandte Zolltarifeinreihung.
Raupenkran
8426.49.00.00.0 · 0 %
Sackkarre
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Hebebühne
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Rundschlinge
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Anschlagmittel
5609.00.00.00.0 · 5,8 %
Asphaltfertiger
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Manüller Gabelstapler
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D-Schäkel
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Förderband
4010.19.00.00.0 · 6,5 %
