Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4418.99.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- Position: 4418 - Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Parketttafeln, Schindeln ("shingles" und "shakes"), aus Holz
- Unterposition: 4418 91 - andere
Zolltarifnummer: 4418 9900 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Treppe
Der HS-Code für Treppe lautet 4418.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4418.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4418.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4418.99.00.00.0.
Einreihung von Treppe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Treppen erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Position 4418, da Holztreppen als Bautischler- und Zimmermannsarbeiten ausdrücklich genannt sind. AV 3a gilt, wenn die Treppe aus mehreren Materialien besteht – das wesentliche Material bestimmt die Einreihung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Treppe
Alternative Einreihung
Stahltreppe als Konstruktionsteil aus Stahl
Alternative Einreihung
Betontreppe als vorgefertigtes Bauelement aus Beton
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Treppe (4418) ≠ Stahltreppe als Konstruktionsteil aus Stahl (7308)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Treppe bleibt die Zolltarifnummer 4418.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Treppe (4418) ≠ Betontreppe als vorgefertigtes Bauelement aus Beton (6810)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Treppe bleibt die Zolltarifnummer 4418.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere mögliche Einreihung außerhalb von Kapitel 44 ist 3925.90.10.00.0 für Treppenbeschläge und Zubehör aus Kunststoff. Dieser Code gilt jedoch nur für einzelne Bauteile, nicht für die komplette Treppe.
Alternative Einreihung
Stahltreppe als Konstruktionsteil aus Stahl
Alternative Einreihung
Betontreppe als vorgefertigtes Bauelement aus Beton
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Treppe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Treppe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Treppe
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Treppe. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Treppen eingeführt oder sind zolltariflich verwandt.
