Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Hierarchie der Zementplatte von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- Position: 6810 - Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
- Unterposition: 6810 91 - andere
Zolltarifnummer: 6810 9100 00 0 - vorgefertigte Bauelemente
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung in 6810.91.00.00.0 setzt voraus, dass die Zementplatte aus Portlandzement und Zuschlagstoffen besteht (nicht aus Asbestzement oder Cellulosezement). Bei abweichender Zusammensetzung oder wenn die Platte nicht als vorgefertigtes Bauelement anzusehen ist, kann eine andere Zolltarifnummer in Betracht kommen. Nutzen Sie die automatische Einreihungsprüfung, um Ihre Ware korrekt zu klassifizieren.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zementplatte
Der HS-Code für Zementplatte lautet 6810.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6810.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6810.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6810.91.00.00.0.
Einreihung von Zementplatte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die maßgeblichen Anmerkungen für die Einreihung von Zementplatten: Nach Kapitel 68, Anmerkung 1, fallen Waren aus Zement, Beton oder Kunststein in Position 6810, sofern sie nicht als keramische Waren nach Kapitel 69 oder als Glaswaren nach Kapitel 70 eingereiht werden. Zementplatten mit Portlandzement-Kern sind keine keramischen Erzeugnisse (Kapitel 69) und keine Glasfasergewebe (Position 7019). Die Position 6810 erfasst auch bewehrte Waren, sodass die Armierung mit Glasgittergewebe die Einreihung nicht ändert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zementplatte
Alternative Einreihung
Wellplatten aus Faserzement (keinen Asbest enthaltend) – Position 6811
Alternative Einreihung
andere Platten, Tafeln, Fliesen aus Cellulosezement
Alternative Einreihung
Platten aus Pflanzenfasern oder Holzspänen mit mineralischen Bindemitteln
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Zementplatte (6810) ≠ Wellplatten aus Faserzement (keinen Asbest enthaltend) – Position 6811 (6811)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementplatte bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zementplatte (6810) ≠ andere Platten, Tafeln, Fliesen aus Cellulosezement (6811)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementplatte bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Zementplatte (6810) ≠ Platten aus Pflanzenfasern oder Holzspänen mit mineralischen Bindemitteln (6808)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementplatte bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Produkte, die äußerlich einer Zementplatte ähneln, aber aus anderen Materialien bestehen oder eine andere Hauptfunktion haben:
Alternative Einreihung
Wellplatten aus Faserzement (keinen Asbest enthaltend) – Position 6811
Alternative Einreihung
andere Platten, Tafeln, Fliesen aus Cellulosezement
Alternative Einreihung
Platten aus Pflanzenfasern oder Holzspänen mit mineralischen Bindemitteln
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zementplatte ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zementplatte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben für Zementplatte berechnen
Berechnen Sie die Zollkosten für Ihre Zementplatte auf Basis des Warenwerts, des Zollsatzes und der Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese Produkte ähneln der Zementplatte in Material, Funktion oder Verwendung:
Rolladenführungsschiene
8302.41.50.00.0 · 2,7 %
Glasgewebe
7019.66.00.50.0 · 7 %
Bodenbelag
3918.10.90.90.0 · 6,5 %
Kunststein
6810.99.00.00.0 · 1,7 %
Kunststoff-Rohrklemme
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Mosaik
6907.30.00.00.0 · 5 %
Teppichfliese
5705.00.30.90.0 · 8,0 %
Stein
2516.90.00.00.0 · 0 %
Glastür
7007.19.80.95.0 · 3 %
