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Bau & InstallationKapitel 68Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Zementplatte: 6810.91.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Zementplatte (6810.91.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Zementplatte unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Zementplatte Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Zementplatten hängt von der Materialzusammensetzung, der Funktion als vorgefertigtes Bauelement und der Abgrenzung zu anderen Positionen ab. Für weitere Einreihungsmöglichkeiten finden Sie hier Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zementplatte beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige zolltarifliche Hierarchie der Zementplatte von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  • Position: 6810 - Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt
  • Unterposition: 6810 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6810 9100 00 0 - vorgefertigte Bauelemente

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung in 6810.91.00.00.0 setzt voraus, dass die Zementplatte aus Portlandzement und Zuschlagstoffen besteht (nicht aus Asbestzement oder Cellulosezement). Bei abweichender Zusammensetzung oder wenn die Platte nicht als vorgefertigtes Bauelement anzusehen ist, kann eine andere Zolltarifnummer in Betracht kommen. Nutzen Sie die automatische Einreihungsprüfung, um Ihre Ware korrekt zu klassifizieren.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zementplatte

Der HS-Code für Zementplatte lautet 6810.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6810.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6810.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6810.91.00.00.0.

Einreihung von Zementplatte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die maßgeblichen Anmerkungen für die Einreihung von Zementplatten: Nach Kapitel 68, Anmerkung 1, fallen Waren aus Zement, Beton oder Kunststein in Position 6810, sofern sie nicht als keramische Waren nach Kapitel 69 oder als Glaswaren nach Kapitel 70 eingereiht werden. Zementplatten mit Portlandzement-Kern sind keine keramischen Erzeugnisse (Kapitel 69) und keine Glasfasergewebe (Position 7019). Die Position 6810 erfasst auch bewehrte Waren, sodass die Armierung mit Glasgittergewebe die Einreihung nicht ändert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zementplatte

Alternative Einreihung

6811.81.00.00.0 1,7 %

Wellplatten aus Faserzement (keinen Asbest enthaltend) – Position 6811

Alternative Einreihung

6811.82.00.00.0 1,7 %

andere Platten, Tafeln, Fliesen aus Cellulosezement

Alternative Einreihung

6808.00.00.00.0 1,7 %

Platten aus Pflanzenfasern oder Holzspänen mit mineralischen Bindemitteln

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Zementplatte (6810) ≠ Wellplatten aus Faserzement (keinen Asbest enthaltend) – Position 6811 (6811)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementplatte bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zementplatte (6810) ≠ andere Platten, Tafeln, Fliesen aus Cellulosezement (6811)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementplatte bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Zementplatte (6810) ≠ Platten aus Pflanzenfasern oder Holzspänen mit mineralischen Bindemitteln (6808)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zementplatte bleibt die Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Produkte, die äußerlich einer Zementplatte ähneln, aber aus anderen Materialien bestehen oder eine andere Hauptfunktion haben:

Alternative Einreihung

6811.81.00.00.0 1,7 %

Wellplatten aus Faserzement (keinen Asbest enthaltend) – Position 6811

Alternative Einreihung

6811.82.00.00.0 1,7 %

andere Platten, Tafeln, Fliesen aus Cellulosezement

Alternative Einreihung

6808.00.00.00.0 1,7 %

Platten aus Pflanzenfasern oder Holzspänen mit mineralischen Bindemitteln

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Zementplatte ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Zementplatte (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI5515/20-16810.91.00.00.0
AQUAPANEL Universal 8 mm - Zementplatte; Kern aus Portlandzement und Zuschlagstoffen, beidseitig mit Glasgittergewebe armiert
DEBTI10269/18-16810.91.00.00.0
Platten aus Faserzement, beidseitig mit Gewebe verstärkt, als Untergrund zum Verputzen
DE14270/14-16810.91.00.00.0
Aquapanel Zementplatte Outdoor, Putzträgerplatte aus Portlandzement und Zuschlagstoffen
DEBTI29852/21-16810.91.00.00.0
Aquapanel Zementplatte Outdoor; Putzträgerplatte mit Glasgittergewebe
DEBTI5510/20-16810.91.00.00.0
AQUAPANEL Cement Board SkyLite; Portlandzement mit Glasgittergewebe
DEBTI123/24-16810.91.00.00.0
AQUAPANEL Cement Board SkyLite; Portlandzement mit Glasgittergewebe
DEBTI60/24-16810.91.00.00.0
AQUAPANEL Universal 8 mm; Portlandzement mit Glasgittergewebe
DE14277/14-16810.91.00.00.0
Aquapanel Zementplatte Indoor; Untergrund für Innenausbau
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben für Zementplatte berechnen

Berechnen Sie die Zollkosten für Ihre Zementplatte auf Basis des Warenwerts, des Zollsatzes und der Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Zementplatten

Welche Zolltarifnummer hat Zementplatte?

Die Zolltarifnummer für eine Zementplatte (z. B. Aquapanel) lautet 6810.91.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für vorgefertigte Bauelemente aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt. Die Einreihung basiert auf dem Hauptbestandteil Portlandzement und der Funktion als Bauplatte.

Welchen HS-Code hat Zementplatte?

Der HS-Code (Harmonized System) für Zementplatten ist 681091. Er umfasst Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, die als vorgefertigte Bauelemente klassifiziert sind. Die ersten 6 Ziffern sind international einheitlich.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Zementplatte?

Der Drittlandszollsatz für Zementplatten der Zolltarifnummer 6810.91.00.00.0 beträgt 1,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Zementplatte zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu anderen Zolltarifnummern erfolgt über das Material und die Bauart. Zementplatten aus Portlandzement (Position 6810) unterscheiden sich von Wellplatten oder Platten aus Cellulosezement (Position 6811). Die Alternative einer Einreihung in Position 6808 besteht nur bei zementgebundenen Holzspanplatten. Die Abgrenzung ist entscheidend für die korrekte Klassifizierung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Zementplatte verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen. Im schlimmsten Fall kann die Zollverwaltung ein Bußgeld verhängen oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Zementplatte?

Für Zementplatten (6810.91.00.00.0) besteht eine Zollaussetzung (Maßnahme 117) bei Verwendung für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen. Ansonsten gelten die üblichen Einfuhrbestimmungen des EU-Zollkodex. Die Platten unterliegen keinen Antidumpingzöllen oder Embargomßnahmen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Zementplatte?

Die vollständige Zolltarifnummer für Zementplatten hat 11 Stellen: 6810.91.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (681091), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (68109100) und der 10-stelligen TARIC (6810910000) sowie einer nationalen 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Zementplatte?

Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Position 6810 für Waren aus Zement ist seit Jahren stabil. Änderungen betreffen meist die Unterpositionen auf TARIC-Ebene. Die gültige Nummer für das laufende Jahr entnehmen Sie dem aktuellen Zolltarif.

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