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Haushalt & KücheKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Trinkbecher: 3924.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Trinkbecher (3924.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Trinkbecher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Trinkbecher Produktbild

Trinkbecher aus Kunststoff – ob Mehrwegbecher, stapelbare Becher oder Becher mit Deckel – werden in Kapitel 39 des Harmonisierten Systems eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt von Material, Funktion und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Trinkbecher beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3924 - Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3924 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3924 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trinkbecher

Der HS-Code für Trinkbecher lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.

Einreihung von Trinkbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trinkbecher

Alternative Einreihung

3924.10.00.11.0 6,5 %

Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel — nicht zutreffend, da Trinkbecher in der Regel nicht aus diesen Materialien bestehen

Alternative Einreihung

3924.10.00.20.0 6,5 %

Säuglingsflaschen aus Polycarbonat — nicht zutreffend, da Trinkbecher keine Säuglingsflaschen sind

Alternative Einreihung

3924.90.00.09.0 6,5 %

andere Haushaltsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände — nicht zutreffend, da Trinkbecher eindeutig dem Tisch- oder Küchengebrauch dienen

Alternative Einreihung

7010.90.51.00.0 6,5 %

Flaschen aus Glas — nicht zutreffend bei Kunststoff-Trinkbechern

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Trinkbecher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel — nicht zutreffend, da Trinkbecher in der Regel nicht aus diesen Materialien bestehen (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Trinkbecher (3924) ≠ Säuglingsflaschen aus Polycarbonat — nicht zutreffend, da Trinkbecher keine Säuglingsflaschen sind (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Trinkbecher (3924) ≠ andere Haushaltsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände — nicht zutreffend, da Trinkbecher eindeutig dem Tisch- oder Küchengebrauch dienen (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

3924.90.00.09.0 6,5 %

andere Haushaltsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände — nicht zutreffend, da Trinkbecher eindeutig dem Tisch- oder Küchengebrauch dienen

Alternative Einreihung

7010.90.51.00.0 6,5 %

Flaschen aus Glas — nicht zutreffend bei Kunststoff-Trinkbechern

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trinkbecher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Trinkbecher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI10762/23-13924.10.00.90.0
Trinkbecher aus Polystyrol, ca. 12,1 cm hoch, Fassungsvermögen ca. 500 ml, zur mehrfachen Verwendung
DEBTI12081/24-13924.10.00.90.0
Doppelwandiger Trinkbecher aus Polypropylen, ca. 300 ml, mit schraubbarem Kunststoffdeckel und Dichtring
DE3054/12-13924.10.00.90.0
Thermo-Trinkbecher mit Edelstahl-Ummantelung, Kunststoffe bestimmend
DE872/13-13924.10.00.90.0
Thermo-Trinkbecher mit Griff, Polypropylen, Kunststoffe bestimmend
DE22724/16-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Deckel, Kunststoff, mit holographischem Aufdruck
DEBTI16739/18-13924.10.00.90.0
Isolierbecher, doppelwandig, Kunststoff-Innenwand, Stahl-Außenseite
DE19325/14-13924.10.00.90.0
Water Tumbler, doppelwandiger Kunststoffbecher mit Deckel
DEBTI40424/19-13924.10.00.90.0
Doppelwandiger Trinkbecher (470 ml) aus Polypropylen mit Schraubdeckel und TPE-Manschette
DE5359/12-13924.10.00.90.0
Konischer Trinkbecher aus Kunststoff, 100 mm, mit holographischem Aufdruck
DEBTI11264/23-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Loopingstrohhalm, Kunststoff, ca. 420 ml
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Trinkbecher

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Trinkbecher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Trinkbecher

Welche Zolltarifnummer hat Trinkbecher?

Trinkbecher aus Kunststoff werden unter der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Kunststoffen, die nicht unter spezifischere Unterpositionen wie Polyamid- oder Melaminartikel fallen.

Welchen HS-Code hat Trinkbecher?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Trinkbecher lautet 392410. Dieser 6-stellige Code ist international gültig und bezeichnet Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Kunststoffen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Trinkbecher?

Der Drittlandszollsatz für Trinkbecher der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Trinkbecher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Trinkbechern erfolgt zu benachbarten Positionen: Küchenartikel aus Polyamid oder Melamin (3924.10.00.11.0) sind nur bei entsprechendem Material einschlägig. Säuglingsflaschen (3924.10.00.20.0) haben einen abweichenden Verwendungszweck. Eine Alternative ist die Einreihung als anderer Haushaltsartikel (3924.90.00.90.9), die jedoch nicht für Tisch- oder Küchengebrauch gilt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Trinkbecher verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Trinkbecher?

Für Trinkbecher der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Es besteht jedoch eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die eine Zollbefreiung für Teile vorsieht, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind – dies ist für Trinkbecher in der Praxis nicht relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Trinkbecher?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Trinkbecher lautet 3924.10.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (392410), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39241000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3924100090) sowie der 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Trinkbecher?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 3924.10.00.90.0 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen werden im TARIS-System der EU veröffentlicht.

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