Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionGeschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen3924
- UnterpositionGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch392410
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trinkbecher
Der HS-Code für Trinkbecher lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.
Einreihung von Trinkbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trinkbecher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPolyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel — nicht zutreffend, da Trinkbecher in der Regel nicht aus diesen Materialien bestehen | 3924.10.00.11.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSäuglingsflaschen aus Polycarbonat — nicht zutreffend, da Trinkbecher keine Säuglingsflaschen sind | 3924.10.00.20.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Haushaltsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände — nicht zutreffend, da Trinkbecher eindeutig dem Tisch- oder Küchengebrauch dienen | 3924.90.00.09.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFlaschen aus Glas — nicht zutreffend bei Kunststoff-Trinkbechern | 7010.90.51.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Trinkbecher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel — nicht zutreffend, da Trinkbecher in der Regel nicht aus diesen Materialien bestehen (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trinkbecher (3924) ≠ Säuglingsflaschen aus Polycarbonat — nicht zutreffend, da Trinkbecher keine Säuglingsflaschen sind (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Trinkbecher (3924) ≠ andere Haushaltsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände — nicht zutreffend, da Trinkbecher eindeutig dem Tisch- oder Küchengebrauch dienen (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trinkbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFlaschen aus Glas — nicht zutreffend bei Kunststoff-Trinkbechern | 7010.90.51.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trinkbecher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI10762/23-1 | Trinkbecher aus Polystyrol, ca. 12,1 cm hoch, Fassungsvermögen ca. 500 ml, zur mehrfachen Verwendung | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI12081/24-1 | Doppelwandiger Trinkbecher aus Polypropylen, ca. 300 ml, mit schraubbarem Kunststoffdeckel und Dichtring | 3924.10.00.90.0 |
| DE3054/12-1 | Thermo-Trinkbecher mit Edelstahl-Ummantelung, Kunststoffe bestimmend | 3924.10.00.90.0 |
| DE872/13-1 | Thermo-Trinkbecher mit Griff, Polypropylen, Kunststoffe bestimmend | 3924.10.00.90.0 |
| DE22724/16-1 | Trinkbecher mit Deckel, Kunststoff, mit holographischem Aufdruck | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI16739/18-1 | Isolierbecher, doppelwandig, Kunststoff-Innenwand, Stahl-Außenseite | 3924.10.00.90.0 |
| DE19325/14-1 | Water Tumbler, doppelwandiger Kunststoffbecher mit Deckel | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI40424/19-1 | Doppelwandiger Trinkbecher (470 ml) aus Polypropylen mit Schraubdeckel und TPE-Manschette | 3924.10.00.90.0 |
| DE5359/12-1 | Konischer Trinkbecher aus Kunststoff, 100 mm, mit holographischem Aufdruck | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI11264/23-1 | Trinkbecher mit Loopingstrohhalm, Kunststoff, ca. 420 ml | 3924.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Trinkbecher
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Trinkbecher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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