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Haushalt & KücheKapitel 70Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Glasbecher: 7013.37.99.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Glasbecher (7013.37.99.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Glasbecher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Glasbecher Produktbild

Glasbecher sind Trinkgläser ohne Stiel und ohne Henkel. Sie bestehen aus gewöhnlichem Glas (kein Bleikristall, keine Glaskeramik) und werden industriell mechanisch gefertigt. Der abgerundete Rand gilt zolltariflich nicht als Bearbeitung. Informieren Sie sich über die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Glasbecher beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Glasbecher ist in folgende Hierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
  • Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
  • Unterposition: 7013 33 - andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
  • Unterposition: 7013 37 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7013 3751 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7013 3791 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7013 3799 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung in die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 gilt nur für Trinkgläser aus gewöhnlichem Glas, die maschinell gefertigt und weder geschliffen noch anders bearbeitet sind. Sonderausführungen (Bleikristall, vorgespannt, handgefertigt, mit Stiel) fallen unter andere Codenummern. Nutzen Sie zur Absicherung den Klassifikationsassistenten

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasbecher

Der HS-Code für Glasbecher lautet 7013.37 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.37.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.37.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.37.99.00.0.

Einreihung von Glasbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung eines Glasbechers folgt den Allgemeinen Vorschriften für das Harmonisierte System:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasbecher

Alternative Einreihung

7013.37.51.00.0 11,0 %

handgefertigt (manuelle Glasentnahme)

Alternative Einreihung

7013.37.10.00.0 11,0 %

aus vorgespanntem Glas

Alternative Einreihung

7013.37.91.00.0 11,0 %

mechanisch gefertigt, geschliffen oder anders bearbeitet

Alternative Einreihung

7013.32.00.00.0 11,0 %

Trinkgläser mit Stiel

Alternative Einreihung

7013.10.00.00.0 11,0 %

aus Glaskeramik

Alternative Einreihung

7013.41.00.00.0 11,0 %

Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Glasbecher (7013) ≠ handgefertigt (manuelle Glasentnahme) (7013)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasbecher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glasbecher (7013) ≠ aus vorgespanntem Glas (7013)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasbecher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glasbecher (7013) ≠ mechanisch gefertigt, geschliffen oder anders bearbeitet (7013)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasbecher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch außerhalb von Kapitel 70 sind Glasbecher grundsätzlich nicht einreibbar, da der Glascharakter bestimmend ist. Glaswaren mit spezifischer Zweckbestimmung können jedoch anderen Positionen zugeordnet werden.

Alternative Einreihung

7013.37.51.00.0 11,0 %

handgefertigt (manuelle Glasentnahme)

Alternative Einreihung

7013.37.10.00.0 11,0 %

aus vorgespanntem Glas

Alternative Einreihung

7013.37.91.00.0 11,0 %

mechanisch gefertigt, geschliffen oder anders bearbeitet

Alternative Einreihung

7013.32.00.00.0 11,0 %

Trinkgläser mit Stiel

Alternative Einreihung

7013.10.00.00.0 11,0 %

aus Glaskeramik

Alternative Einreihung

7013.41.00.00.0 11,0 %

Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glasbecher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasbecher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE19884/12-17013.37.99.00.0
Glasbecher CLEAR AQUA, konisch geformtes Trinkglas, gewöhnliches mechanisch gefertigtes Glas, weder geschliffen noch anders bearbeitet
DEBTI12323/23-37013.37.99.00.0
Trinkglas/Becher aus Borosilikatglas, mechanisch gefertigt, becherförmig, ohne Stiel und Henkel
DE5198/12-17013.37.99.00.0
becherförmiges Trinkglas mit Henkel (Glastasse), gewöhnliches mechanisch gefertigtes Glas
DEBTI16771/21-17013.37.99.00.0
becherförmige Trinkgläser ohne Stiel, 4er Set, mechanisch gefertigt
DEBTI16772/21-17013.37.99.00.0
becherförmige Trinkgläser ohne Stiel, 4er Set, mechanisch gefertigt
DEBTI16773/21-17013.37.99.00.0
becherförmige Trinkgläser ohne Stiel, 4er Set, mechanisch gefertigt
DEBTI6068/20-17013.37.99.00.0
Trinkglas (Glaskaffeebecher) mit Deckel und Filzmuff, Glas charaktersbestimmend
DEF/1705/07-17013.37.99.00.0
Trinkglas (Bowleglas) aus gewöhnlichem Glas, mechanisch gefertigt, ohne Stiel
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Wichtige Zollsätze nach Herkunftsland

Drittlandszollsatz

11,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China11,0 %

Drittlandszoll

USA11,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien11,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand11,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Zollkosten berechnen

Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Glasbecher aus jedem Land. Geben Sie Warenwert und Herkunftsland ein, um die Gesamtbelastung zu sehen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrbeschränkungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Glasbecher

Welche Zolltarifnummer hat Glasbecher?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Glasbecher lautet 7013.37.99.00.0. Diese Nummer gilt für Trinkgläser aus gewöhnlichem Glas, die mechanisch gefertigt und weder geschliffen noch anders bearbeitet sind. Glasbecher ohne Stiel, Henkel oder spezielle Veredelung fallen unter diese 11-stellige Codenummer des deutschen Zolltarifs.

Welchen HS-Code hat Glasbecher?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Glasbecher ist 7013.37. Dieser 6-stellige Code umfasst die Gruppe der anderen Trinkgläser (ausgenommen Glaskeramik). Innerhalb dieser Unterposition werden die Waren nach Herstellungsverfahren und Bearbeitungsgrad weiter untergliedert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Glasbecher?

Der Drittlandszollsatz für Glasbecher der Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 beträgt 11 Prozent. Dieser Satz gilt bei der Einfuhr aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz 0 Prozent betragen.

Wie unterscheidet sich Glasbecher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Glasbechern (7013.37.99.00.0) zu anderen Gläsern erfolgt über die Herstellungsmethode, die Materialbeschaffenheit und die Form. Eine Alternative ist das handgefertigte Trinkglas (7013.37.51.00.0) – hier wird das Glas manuell entnommen. Trinkgläser mit Stiel (7013.32.00.00.0) sind ebenfalls abzugrenzen, ebenso wie vorgespannte oder geschliffene Gläser.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Glasbecher verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Bußgeldern führen. Im Rahmen einer Zollprüfung drohen zudem Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Glasbecher?

Für Glasbecher der Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 bestehen keine produktspezifischen Einfuhrverbote. Es gilt die allgemeine Einfuhrkontrolle für Katzen- und Hundefelle (Code 745), die jedoch für Glasbecher irrelevant ist. Wichtig ist die Beachtung der Ursprungsregeln bei der Inanspruchnahme von Zollpräferenzen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Glasbecher?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Glasbecher hat 11 Stellen und lautet 7013.37.99.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (701337), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (70133799) und dem 10-stelligen TARIC-Code (7013379900) sowie einer 11. Stelle, die für nationale Zwecke dient.

Ändern sich Zolltarifnummern für Glasbecher?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Der TARIC-Code kann sich jährlich zum 1. Januar oder zu anderen Stichtagen durch Verordnungen der EU-Kommission ändern. Es empfiehlt sich, die aktuellen Veröffentlichungen regelmäßig zu prüfen.

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