Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Glasbecher ist in folgende Hierarchie eingeordnet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
- Unterposition: 7013 33 - andere Trinkgläser, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
- Unterposition: 7013 37 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 3751 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 3791 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Zolltarifnummer: 7013 3799 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung in die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 gilt nur für Trinkgläser aus gewöhnlichem Glas, die maschinell gefertigt und weder geschliffen noch anders bearbeitet sind. Sonderausführungen (Bleikristall, vorgespannt, handgefertigt, mit Stiel) fallen unter andere Codenummern. Nutzen Sie zur Absicherung den Klassifikationsassistenten
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasbecher
Der HS-Code für Glasbecher lautet 7013.37 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.37.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.37.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.37.99.00.0.
Einreihung von Glasbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Glasbechers folgt den Allgemeinen Vorschriften für das Harmonisierte System:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasbecher
Alternative Einreihung
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Alternative Einreihung
aus vorgespanntem Glas
Alternative Einreihung
mechanisch gefertigt, geschliffen oder anders bearbeitet
Alternative Einreihung
Trinkgläser mit Stiel
Alternative Einreihung
aus Glaskeramik
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Glasbecher (7013) ≠ handgefertigt (manuelle Glasentnahme) (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasbecher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glasbecher (7013) ≠ aus vorgespanntem Glas (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasbecher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glasbecher (7013) ≠ mechanisch gefertigt, geschliffen oder anders bearbeitet (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasbecher bleibt die Zolltarifnummer 7013.37.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch außerhalb von Kapitel 70 sind Glasbecher grundsätzlich nicht einreibbar, da der Glascharakter bestimmend ist. Glaswaren mit spezifischer Zweckbestimmung können jedoch anderen Positionen zugeordnet werden.
Alternative Einreihung
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Alternative Einreihung
aus vorgespanntem Glas
Alternative Einreihung
mechanisch gefertigt, geschliffen oder anders bearbeitet
Alternative Einreihung
Trinkgläser mit Stiel
Alternative Einreihung
aus Glaskeramik
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glasbecher ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasbecher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Wichtige Zollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
11,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollkosten berechnen
Mit unserem Zollrechner ermitteln Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Glasbecher aus jedem Land. Geben Sie Warenwert und Herkunftsland ein, um die Gesamtbelastung zu sehen.
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrbeschränkungen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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