Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Trompete ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 92 - MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
- Position: 9205 - Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
Zolltarifnummer: 9205 1000 00 0 - Blechblasinstrumente
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Lassen Sie Ihre Trompete mit unserem Klassifizierungstool prüfen, um Fehler bei der Anmeldung zu vermeiden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trompete
Der HS-Code für Trompete lautet 9205.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9205.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9205.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9205.10.00.00.0.
Einreihung von Trompete nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Trompete erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Die Position 9205 erfasst Blasinstrumente, die Unterposition 9205.10 spezifisch Blechblasinstrumente. Die Trompete erfüllt die Merkmale eines Blechblasinstruments: Tonerzeugung durch Lippenschwingung, drei Ventile, Schalltrichter.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trompete
Alternative Einreihung
Andere Blasinstrumente (nicht Blechblas) – umfasst Holzblasinstrumente, nicht anwendbar
Alternative Einreihung
Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken – für Fanfaren, Tröten
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Trompete (9205) ≠ Andere Blasinstrumente (nicht Blechblas) – umfasst Holzblasinstrumente, nicht anwendbar (9205)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trompete bleibt die Zolltarifnummer 9205.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Trompete (9205) ≠ Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken – für Fanfaren, Tröten (9208)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trompete bleibt die Zolltarifnummer 9205.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nicht in Betracht, da die Trompete eindeutig als Musikinstrument des Kapitels 92 zu klassifizieren ist.
Alternative Einreihung
Andere Blasinstrumente (nicht Blechblas) – umfasst Holzblasinstrumente, nicht anwendbar
Alternative Einreihung
Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken – für Fanfaren, Tröten
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trompete ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Trompete (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Trompete
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Trompete mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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