Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
- Unterposition: 7013 91 - andere Glaswaren
- Unterposition: 7013 99 - andere
Zolltarifnummer: 7013 9900 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glas-Pokal
Der HS-Code für Glas-Pokal lautet 7013.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.99.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.99.00.90.0.
Einreihung von Glas-Pokal nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmen die Einreihung. Maßgeblich ist der Verwendungszweck als Ziergegenstand (AV 1).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glas-Pokal
Alternative Einreihung
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Alternative Einreihung
Trinkgläser mit Stiel
Alternative Einreihung
andere Trinkgläser
Alternative Einreihung
Weihnachtsartikel aus Glas
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Glas-Pokal (7013) ≠ handgefertigt (manuelle Glasentnahme) (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Pokal bleibt die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glas-Pokal (7013) ≠ Trinkgläser mit Stiel (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Pokal bleibt die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glas-Pokal (7013) ≠ andere Trinkgläser (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Pokal bleibt die Zolltarifnummer 7013.99.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist denkbar:
Alternative Einreihung
Trinkgläser mit Stiel
Alternative Einreihung
andere Trinkgläser
Alternative Einreihung
Weihnachtsartikel aus Glas
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glas-Pokal ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glas-Pokal (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
11,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Glas-Pokal mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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Schaumstoff-Ball
9503.00.95.90.0 · 4.7 %
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