Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7412.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 74 - KUPFER UND WAREN DARAUS
- Position: 7412 - Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z.|B. Bogen, Muffen), aus Kupfer
Zolltarifnummer: 7412 2000 00 0 - aus Kupferlegierungen
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt vom Material der Überwurfmutter ab. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Überwurfmutter
Der HS-Code für Überwurfmutter lautet 7412.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7412.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7412.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7412.20.00.00.0.
Einreihung von Überwurfmutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Überwurfmuttern dienen der lösbaren Rohrverbindung und fallen daher unter Position 7412 (Rohrverbindungsstücke aus Kupfer) bzw. 7307 (Rohrverbindungsstücke aus Eisen/Stahl). Sie sind keine allgemeinen Muttern der Position 7318.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Überwurfmutter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungRohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde – für Überwurfmuttern aus Edelstahl | 7307.29.10.90.0 | 5,2 % |
| Alternative EinreihungRohrverbindungsstücke aus anderem Stahl, mit Gewinde – für Überwurfmuttern aus Stahl (nicht Edelstahl) | 7307.99.10.90.0 | 5,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Überwurfmutter (7412) ≠ Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde – für Überwurfmuttern aus Edelstahl (7307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Überwurfmutter bleibt die Zolltarifnummer 7412.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Überwurfmutter (7412) ≠ Rohrverbindungsstücke aus anderem Stahl, mit Gewinde – für Überwurfmuttern aus Stahl (nicht Edelstahl) (7307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Überwurfmutter bleibt die Zolltarifnummer 7412.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist nur bei abweichender Beschaffenheit oder Funktion möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungRohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl, mit Gewinde – für Überwurfmuttern aus Edelstahl | 7307.29.10.90.0 | 5,2 % |
| Alternative EinreihungRohrverbindungsstücke aus anderem Stahl, mit Gewinde – für Überwurfmuttern aus Stahl (nicht Edelstahl) | 7307.99.10.90.0 | 5,2 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Überwurfmutter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Überwurfmutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE24851/16-1 | Rohrverbindungsstück aus Messing – Überwurfmutter | 7412.20.00.00.0 |
| DE14908/09-1 | Überwurfmutter aus Messing, verchromt | 7412.20.00.00.0 |
| DE27799/16-1 | Überwurfmutter aus Messing für Kopfbrause | 7412.20.00.00.0 |
| DE23217/16-1 | Überwurfmutter aus Messing für Sanitär | 7412.20.00.00.0 |
| DE7600/16-1 | Überwurfmutter aus Messing | 7412.20.00.00.0 |
| DE19863/14-1 | Überwurfmutter aus Messing | 7412.20.00.00.0 |
| DE24854/16-1 | Rohrverbindungsstück aus Messing – Überwurfmutter mit Klemmringen | 7412.20.00.00.0 |
| DE24210/16-1 | Überwurfmutter aus Messing, verchromt, 3/4-Zoll | 7412.20.00.00.0 |
| DEBTI16822/19-1 | Überwurfmutter aus anderem als nicht rostendem Stahl | 7307.99.10.90.0 |
| DE24850/16-1 | Überwurfmutter aus Edelstahl | 7307.29.10.90.0 |
| DE19403/16-1 | Überwurfmutter aus Edelstahl | 7307.29.10.90.0 |
| DEBTI17193/18-1 | Überwurfmutter aus Edelstahl | 7307.29.10.90.0 |
| DE19411/16-1 | Überwurfmutter mit Rohrverschluss aus Edelstahl | 7307.29.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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