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IndustriechemieKapitel 35Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Uv-Kleber: 3506.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Uv-Kleber (3506.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Uv-Kleber unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Uv-Kleber Produktbild

Für Uv-Kleber sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Uv-Kleber beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für UV-Kleber gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 35 - EIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME
  • Position: 3506 - Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3506 1000 00 0 - zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Uv-Kleber

Der HS-Code für Uv-Kleber lautet 3506.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3506.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3506.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3506.10.00.00.0.

Einreihung von Uv-Kleber nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Uv-Kleber

Alternative Einreihung

3506.91.90.99.0 6,5 %

andere – Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk – andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3506.91.90.99.0 6,5 %

andere Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3506.91.10.00.0 6,5 %

optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe ausschließlich für Flachbildschirme

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3210.00.90.00.0 6,5 %

andere Anstrichfarben und Lacke

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Uv-Kleber (3506) ≠ andere – Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk – andere (3506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Uv-Kleber bleibt die Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Uv-Kleber (3506) ≠ andere Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk (3506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Uv-Kleber bleibt die Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Uv-Kleber (3506) ≠ optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe ausschließlich für Flachbildschirme (3506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Uv-Kleber bleibt die Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

3506.91.90.99.0 6,5 %

andere – Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk – andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3506.91.90.99.0 6,5 %

andere Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 oder von Kautschuk

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3506.91.10.00.0 6,5 %

optisch klare, aushärtende Flüssigklebstoffe ausschließlich für Flachbildschirme

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3210.00.90.00.0 6,5 %

andere Anstrichfarben und Lacke

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Uv-Kleber ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Uv-Kleber (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI35352/18-13506.10.00.00.0
UV-Kleber aus 2-Methoxyethyl-2-cyanoacrylat mit LED-Lampe in Einzelverkaufsaufmachung
DEBTI38668/21-13506.10.00.00.0
UV-Kleber aus 2-Methoxyethyl-2-cyanoacrylat mit LED-Lampe in Einzelverkaufsaufmachung
DE18864/16-43506.10.00.00.0
UV-Kleber für Sicherheitssiegel in 0,3-ml-Ampulle
DE12294/17-13506.10.00.00.0
UV-Reparatur-Set mit 3 g Kleber und UV-Beamer
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für UV-Kleber

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für UV-Kleber aus China oder anderen Ländern.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für UV-Kleber

Welche Zolltarifnummer hat UV-Kleber?

UV-Kleber (lichthärtender Klebstoff auf Acrylat-/Cyanacrylatbasis) wird in der Regel unter der Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst zubereitete Klebstoffe in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) gestützt.

Welchen HS-Code hat UV-Kleber?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für UV-Kleber lautet 3506.10. Er ist sechsstellig und bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC. Der HS-Code 3506.10 umfasst zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen für den Einzelverkauf bis 1 kg.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für UV-Kleber?

Der Drittlandszollsatz für UV-Kleber der Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %, die auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet wird. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich UV-Kleber zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär nach der Aufmachung: UV-Kleber in Gebinden bis 1 kg für den Einzelverkauf fällt unter 3506.10.00.00.0. Eine Alternative ist 3506.91.90.99.0 für Industriegebinde über 1 kg. Zudem ist die Abgrenzung zu UV-härtenden Lacken (Position 3210) wichtig, die der Beschichtung dienen. Der Verwendungszweck (Kleben vs. Beschichten) ist das entscheidende Kriterium.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für UV-Kleber verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem können Embargomaßnahmen oder Einfuhrverbote unbeabsichtigt umgangen werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für UV-Kleber?

Für UV-Kleber der Zolltarifnummer 3506.10.00.00.0 gelten besondere Maßnahmen: eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) sowie Zollaussetzungen für Waren für Wasserfahrzeuge (Code 117) und Luftfahrzeuge (Code 119). Zudem ist bei Ausfuhr eine Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Code 751) zu beachten. Die Maßnahmen sind abhängig vom Ursprungsland und der konkreten Beschaffenheit.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für UV-Kleber?

Die vollständige Zolltarifnummer für UV-Kleber ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3506.10.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (3506.10), der 8-stelligen KN-Unterposition (3506.10.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (3506.10.00.00) und der 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer (3506.10.00.00.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für UV-Kleber?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für UV-Kleber ist die Position 3506 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei neuen chemischen Zusammensetzungen oder veränderten Aufmachungen. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) geben Rechtssicherheit.

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