Hierarchie der Zolltarifnummer
Ventilatoren werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8414 umfasst neben Ventilatoren auch Luft- und Vakuumpumpen sowie Gaskompressoren:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8414 - Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
- Unterposition: 8414 51 - Ventilatoren
Kombinierte Nomenklatur: 8414 5100 - Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren, mit eingebautem Elektromotor mit einer Leistung von 125 W oder weniger
Zolltarifnummer: 8414 5100 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Ventilator kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ventilator
Der HS-Code für Ventilatoren ist 8414.51 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8414.51.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8414.51.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.51.00.90.0 .
Einreihung von Ventilator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Ventilatoren können je nach Leistung, Bauart und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Haushaltslüfter, einen Industrieventilator oder einen PC-Lüfter handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ventilator
Haushalts- oder Gewerbeventilator mit eingebautem Elektromotor bis 125 W (häufigster Typ)
Tisch-, Boden-, Wand-, Decken-, Dach- oder Fensterventilatoren bis 125 W
Industrielle Axialventilatoren mit Leistung über 125 W oder ohne feste Montageform
Andere Ventilatoren – Axialventilatoren
Industrielle Radial-/Zentrifugalventilatoren für Lüftungs- und Klimatechnik
Andere Ventilatoren – Zentrifugalventilatoren
Ventilatoren ausschließlich für Kühlung von Mikroprozessoren, Telekommunikationsgeräten oder EDV-Anlagen
PC-Lüfter für Kühlung von Mikroprozessoren und Computern
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Ventilator (8414) ≠ Klimagerät (8415)
Klimageräte haben neben dem Ventilator eine Temperaturregeleinheit. Ein Ventilator ohne Kühlung/Heizung fällt immer unter 8414, nicht unter 8415.
Ventilator (8414) ≠ Kompressor (8414)
Kompressoren verdichten Gase unter Druck (Position 8414.80), Ventilatoren dagegen erzeugen nur einen Luftstrom.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Geräte die Luft bewegen sind Ventilatoren nach Position 8414. Klimageräte mit Kühlfunktion werden unter einer anderen Position eingereiht:
Ventilator mit integrierter Kühlung/Heizung → anderes Kapitel (8415)!
Klimageräte – Split-System für Wände/Fenster
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ventilator ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Leistung, Bauart, Montageform und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ventilator (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Ventilatoren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Tischventilator mit Standfuß: 3-flügliges Lüfterrad mit eingebautem Elektromotor in Schutzkorb (Ø 35 cm), Leistung 35 W, drei Gebläsestufen, Schwenkfunktion, zur Bewegung der Raumluft in Haushalten
AV 1, Pos. 8414.51
Metall-Ventilator: 4-flügliges Lüfterrad in Schutzkorb (Ø 25 cm) auf Standfuß, Leistung 30 W, drei Gebläsestufen, Schwenkfunktion, zur Bewegung der Raumluft in Haushalten
AV 1, Pos. 8414.51
Bodenventilator (Tower-Ventilator): quaderförmiges Gehäuse (ca. 140×140×920 mm), eingebautem Elektromotor, 3 Geschwindigkeitsstufen, Fernbedienung, Timer, einstellbare Oszillation, max. 50 W
AV 1 und 6, Pos. 8414.51
Towerventilator: turmartiges Gehäuse mit drehbarem Standfuß, Elektromotor 120 W, Luftdruck unter 2 bar, Fernsteuerung, erzeugt Luftstrom von max. 27 cbm/min
AV 1 und 6, Pos. 8414.51
Tischventilator: dreiflügliges Rotorblatt in Schutzkorb auf Standfuß mit Bedienelementen, eingebautem Elektromotor, 35 W, kontinuierlicher Luftstrom, Luftdruck unter 2 bar
AV 1, Pos. 8414.51
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
3,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China3,2 %Drittlandszoll
USA3,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei3,2 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3,2 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,2 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Ventilatoren zum Einbau in bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen
Zollbefreiung für Ventilatoren zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung erforderlich)
Einfuhrabgaben berechnen
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Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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