Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 ist im folgenden Hierarchiebaum des Zolltarifs eingeordnet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionAndere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken6114
- Zolltarifnummeraus Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Verkleidung
Der HS-Code für Verkleidung lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.
Einreihung von Verkleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Verkleidungen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b (Zusammenstellungen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Verkleidung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKleider aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern | 6104.43.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungKostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern | 6204.13.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungAndere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle | 6114.20.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungFest-, Karnevals-/Faschingsartikel - andere | 9505.90.00.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Verkleidung (6114) ≠ Kleider aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern (6104) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Verkleidung (6114) ≠ Kostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern (6204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Verkleidung (6114) ≠ Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle (6114) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann für reine Accessoires (Masken, Perücken) auch eine Einreihung in Kapitel 95 in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern | 6204.13.00.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungFest-, Karnevals-/Faschingsartikel - andere | 9505.90.00.00.0 | 12 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Verkleidung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI12325/19-1 | Overall-Kostüm (Drache), aus Plüschgewirken, 100% Polyester | 6114.30.00.00.0 |
| DEBTI37021/22-1 | Overall-Kostüm (Einhorn), aus Plüschgewirken, 100% Polyester | 6114.30.00.00.0 |
| DE4456/17-1 | Batman-Kostüm (Overall, Gürtel, Maske), gewirkt, Polyester | 6114.30.00.00.0 |
| DE17277/12-1 | Superhero-Kostüm (Overall + Maske), Gewirke, Polyester | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/4592/04-1 | Piratkostüm (Overall + Schärpe + Accessoires) | 6114.30.00.00.0 |
| DEBTI5036/23-2 | Maskenkostüm (Overall + Bluse + Hose + Maske + Handschuhe) | 6114.30.00.00.0 |
| DEBTI10326/25-1 | Kinderkostüm (Overall + Kopfbedeckung) | 6114.30.00.00.0 |
| DEF/4046/06-1 | Marienkäfer-Kostüm (Overall + Kleidungsstück + Accessoires) | 6114.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Zollrechner für Verkleidung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Verkleidung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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