Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 ist im folgenden Hierarchiebaum des Zolltarifs eingeordnet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6114 - Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken
Zolltarifnummer: 6114 3000 00 0 - aus Chemiefasern
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung als Karnevalsartikel (Position 9505) ist für textile Bekleidungskostüme nicht zulässig. Nutzen Sie unseren Klassifizierer, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Verkleidung
Der HS-Code für Verkleidung lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.
Einreihung von Verkleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Verkleidungen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b (Zusammenstellungen).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Verkleidung
Alternative Einreihung
Kleider aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern
Alternative Einreihung
Kostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle
Alternative Einreihung
Fest-, Karnevals-/Faschingsartikel - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Verkleidung (6114) ≠ Kleider aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern (6104)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Verkleidung (6114) ≠ Kostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern (6204)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Verkleidung (6114) ≠ Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle (6114)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann für reine Accessoires (Masken, Perücken) auch eine Einreihung in Kapitel 95 in Betracht kommen.
Alternative Einreihung
Kleider aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern
Alternative Einreihung
Kostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern
Alternative Einreihung
Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle
Alternative Einreihung
Fest-, Karnevals-/Faschingsartikel - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Verkleidung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Verkleidung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollrechner für Verkleidung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Verkleidung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
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