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Textilien & BekleidungKapitel 61Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Verkleidung: 6114.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Verkleidung (6114.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Verkleidung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Verkleidung Produktbild

Die zolltarifliche Einreihung von Verkleidungen hängt maßgeblich von der Beschaffenheit des Materials und der Machart ab. Textile Maskenkostüme aus Gewirken oder Gestricken werden nach ständiger Spruchpraxis des EuGH (C-250/05) als Bekleidung des Kapitels 61 eingereiht, nicht als Karnevalsartikel. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Verkleidung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 ist im folgenden Hierarchiebaum des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 61 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  • Position: 6114 - Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6114 3000 00 0 - aus Chemiefasern

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung als Karnevalsartikel (Position 9505) ist für textile Bekleidungskostüme nicht zulässig. Nutzen Sie unseren Klassifizierer, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Verkleidung

Der HS-Code für Verkleidung lautet 6114.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6114.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6114.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6114.30.00.00.0.

Einreihung von Verkleidung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Verkleidungen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b (Zusammenstellungen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Verkleidung

Alternative Einreihung

6104.43.00.00.0 12,0 %

Kleider aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern

Alternative Einreihung

6204.13.00.00.0 12,0 %

Kostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern

Alternative Einreihung

6114.20.00.00.0 12,0 %

Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle

Alternative Einreihung

9505.90.00.00.0 12,0 %

Fest-, Karnevals-/Faschingsartikel - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Verkleidung (6114) ≠ Kleider aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern (6104)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Verkleidung (6114) ≠ Kostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern (6204)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Verkleidung (6114) ≠ Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle (6114)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Verkleidung bleibt die Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann für reine Accessoires (Masken, Perücken) auch eine Einreihung in Kapitel 95 in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

6104.43.00.00.0 12,0 %

Kleider aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern

Alternative Einreihung

6204.13.00.00.0 12,0 %

Kostüme (gewebt) aus synthetischen Chemiefasern

Alternative Einreihung

6114.20.00.00.0 12,0 %

Andere Bekleidung aus Gewirken - aus Baumwolle

Alternative Einreihung

9505.90.00.00.0 12,0 %

Fest-, Karnevals-/Faschingsartikel - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Verkleidung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Verkleidung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI12325/19-16114.30.00.00.0
Overall-Kostüm (Drache), aus Plüschgewirken, 100% Polyester
DEBTI37021/22-16114.30.00.00.0
Overall-Kostüm (Einhorn), aus Plüschgewirken, 100% Polyester
DE4456/17-16114.30.00.00.0
Batman-Kostüm (Overall, Gürtel, Maske), gewirkt, Polyester
DE17277/12-16114.30.00.00.0
Superhero-Kostüm (Overall + Maske), Gewirke, Polyester
DEF/4592/04-16114.30.00.00.0
Piratkostüm (Overall + Schärpe + Accessoires)
DEBTI5036/23-26114.30.00.00.0
Maskenkostüm (Overall + Bluse + Hose + Maske + Handschuhe)
DEBTI10326/25-16114.30.00.00.0
Kinderkostüm (Overall + Kopfbedeckung)
DEF/4046/06-16114.30.00.00.0
Marienkäfer-Kostüm (Overall + Kleidungsstück + Accessoires)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Zollrechner für Verkleidung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Verkleidung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Verkleidungen

Welche Zolltarifnummer hat Verkleidung?

Die zutreffende Zolltarifnummer für textile Verkleidungen (Karnevalskostüme) aus Gewirken oder Gestricken aus Chemiefasern lautet 6114.30.00.00.0. Diese Position erfasst andere Bekleidung aus Gewirken, die keiner spezifischeren Position zugeordnet werden kann, wie Overall-Kostüme, Einhornkostüme oder Superhelden-Kostüme.

Welchen HS-Code hat Verkleidung?

Der HS-Code (6-stellig) für Verkleidungen aus Gewirken aus Chemiefasern lautet 6114.30. Er steht für 'Andere Bekleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern' und ist die Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Verkleidung?

Der Drittlandszollsatz für Verkleidungen der Zolltarifnummer 6114.30.00.00.0 beträgt 12 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Verkleidung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung ist entscheidend: Textile Maskenkostüme aus Spinnstoffen, die als Bekleidung getragen werden, fallen nach EuGH-Rechtsprechung (C-250/05) nicht unter Karnevalsartikel (Position 9505), sondern in Kapitel 61 (gewirkt/gestrickt) oder 62 (gewebt). Eine Alternative ist die Einreihung als Kleid unter 6104.43.00.00.0, wenn das Kostüm Kleidcharakter hat.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Verkleidung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Wird eine Verkleidung fälschlich als Karnevalsartikel (9505) angemeldet, droht eine Zollnacherhebung in Höhe von 12 % zuzüglich EUSt. Zudem kann die Zollabfertigung verzögert werden und im Wiederholungsfall ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Verkleidung?

Ja, für Verkleidungen der Position 6114 gelten Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Maßnahme 745) sowie für Robbenerzeugnisse (Maßnahme 746). Diese Verbote betreffen jedoch nur Kostüme, die tatsächlich solche Materialien enthalten. Für Standard-Kostüme aus Polyester oder Baumwolle bestehen keine aktiven Einfuhrbeschränkungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Verkleidung?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Verkleidung lautet 6114.30.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (6114.30), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6114.30.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6114.30.00.00) sowie der 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Verkleidung?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Verkleidungen der Position 6114 ist jedoch seit Jahren keine Änderung der 11-stelligen Nummer 6114.30.00.00.0 erfolgt. Dennoch sollten Importeure vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC prüfen, insbesondere bei neuen Kostümarten oder Materialzusammensetzungen.

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