Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Code 4203.30.00.90.0 ist im Zolltarif in folgender Hierarchie eingeordnet:
- AbschnittKap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus DärmenVIII
- KapitelLEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN42
- PositionKleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder4203
- UnterpositionGürtel, Koppel und Schulterriemen420330
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lederriemen
Der HS-Code für Lederriemen lautet 4203.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4203.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4203.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4203.30.00.90.0.
Einreihung von Lederriemen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Lederriemen folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelvorschriften. Position 4203 erfasst Kleidung und Bekleidungszubehör aus Leder. Der Begriff Bekleidungszubehör umfasst nach den HS-Erläuterungen Gegenstände, die zur Vervollständigung der Kleidung getragen werden – darunter fallen Gürtel, Koppel und Schulterriemen. Die Unterposition 420330 ist spezifisch für diese Waren, sodass die Einreihung hier nach AV 3 a (spezifischste Warenbeschreibung) erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lederriemen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGürtel, Koppel und Schulterriemen - handgearbeitet | 4203.30.00.10.0 | 5 % |
| Alternative Einreihunganderes Bekleidungszubehör - anderes | 4203.40.00.90.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder - andere | 4205.00.90.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Leder - zu technischen Zwecken - Treibriemen und Förderbänder | 4205.00.11.00.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Lederriemen (4203) ≠ Gürtel, Koppel und Schulterriemen - handgearbeitet (4203) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lederriemen bleibt die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lederriemen (4203) ≠ anderes Bekleidungszubehör - anderes (4203) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lederriemen bleibt die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Lederriemen (4203) ≠ Andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder - andere (4205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lederriemen bleibt die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Lederriemen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/3072/06-1 | Gürtel, Bekleidungszubehör, aus Leder (Rindleder) | 4203.30.00.90.0 |
| DEF/4911/06-1 | Gürtel, Bekleidungszubehör, aus Leder | 4203.30.00.90.0 |
| DEF/6294/07-1 | Gürtel aus verflochtenen Lederstreifen | 4203.30.00.90.0 |
| DEBTI27384/18-1 | Bekleidungszubehör (Gürtel) aus rekonstituiertem Leder | 4203.30.00.90.0 |
| DE24628/14-1 | Andere Ware aus Leder, Lederriemen für Bastelszwecke | 4205.00.90.00.0 |
| DE19926/17-1 | Lederband aus Rindsleder zu Bastelszwecken | 4205.00.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Lederriemen
Mit dem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Lederriemen aus verschiedenen Ursprungsländern berechnen. Drittlandszollsatz: 5 %. EUSt: 19 %. Inklusive aller anwendbaren Maßnahmen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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