Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7211.23.30.99.0 gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelEISEN UND STAHL72
- PositionFlachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen7211
- Unterpositionnur kaltgewalzt721123
- Unterpositionmit einem Kohlenstoffgehalt von weniger als 0,25 GHT721123
- Kombinierte Nomenklaturandere72112330
- Kombinierte Nomenklaturmit einer Dicke von 0,35 mm oder mehr72112330
- TARICmit einer Breite von 500 mm oder weniger7211233091
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Stahl Umreifungsband
Der HS-Code für Stahl Umreifungsband lautet 7211.23 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7211.23.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7211.23.30.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7211.23.30.99.0.
Einreihung von Stahl Umreifungsband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Für Stahl Umreifungsband ist Position 7211 einschlägig, da es sich um ein flachgewalztes Erzeugnis aus nicht legiertem Stahl handelt, das weder plattiert noch überzogen ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Stahl Umreifungsband
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlternativ für oberflächenveredeltes/verzinktes Stahl-Umreifungsband (Position 7212, anders verzinkt) | 7211.23.00.03.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAlternativ für legiertes/kunststoffummanteltes Montageband | 7226.99.70.09.1 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Stahl Umreifungsband (7211) ≠ Alternativ für oberflächenveredeltes/verzinktes Stahl-Umreifungsband (Position 7212, anders verzinkt) (7211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stahl Umreifungsband bleibt die Zolltarifnummer 7211.23.30.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Stahl Umreifungsband (7211) ≠ Alternativ für legiertes/kunststoffummanteltes Montageband (7226) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Stahl Umreifungsband bleibt die Zolltarifnummer 7211.23.30.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Stahl Umreifungsband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI46083/19-1 | Stahlband zur Verpackung, kaltgewalzt, nicht legiert, C < 0,25 GHT, Breite < 500 mm, Dicke >= 0,35 mm | 7211.23.30.99.0 |
| DE3842/12-1 | Bandstahl – kaltgewalzt, nicht legiert, C < 0,01%, Breite 60 mm | 7211.23.30.99.0 |
| DE3843/12-1 | Bandstahl – kaltgewalzt, nicht legiert, C < 0,01%, Breite 33 mm | 7211.23.30.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Zusatzzölle (Schutz) | Ein zusätzlicher Zoll, der als Schutzmaßnahme erhoben wird (z. B. als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken oder sprunghafte Importanstiege). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Antidumping- oder Ausgleichszollregistrierung | Die Einfuhren werden registriert, um möglicherweise rückwirkend Strafzölle zu erheben, falls das laufende Prüfverfahren dies ergibt. |
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Ausfuhr
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