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Industrieelektronik und SteuerungenKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Video-Konverter: 8543.70.90.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Video-Konverter (8543.70.90.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Video-Konverter Produktbild

Für Video-Konverter sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Video-Konverter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8543 - Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8543 70 - andere Maschinen, Apparate und Geräte
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8543 7090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8543 7090 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung eines Video-Konverters unter die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 ist durch acht verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) gefestigt. Weicht Ihr Gerät technisch ab (z. B. durch zusätzliche Aufzeichnungs- oder Wiedergabefunktion), kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie zur Prüfung den .

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Video-Konverter

Der HS-Code für Video-Konverter lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0.

Einreihung von Video-Konverter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- und Kapitel-Anmerkungen maßgeblich.

Position 8543 erfasst elektrische Geräte mit eigener Funktion, die in den vorhergehenden Positionen des Kapitels 85 nicht genannt sind. Video-Konverter sind keine Videogeräte zur Aufzeichnung oder Wiedergabe (8521), keine Fernsehempfangsgeräte (8528), keine Steckvorrichtungen (8536) und keine Stromrichter (8504). Daher greift hier die Auffangposition 8543.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Video-Konverter

Alternative Einreihung

8543.70.90.99.0 3,7 %

andere - elektrische Geräte mit eigener Funktion, Auffangposition - HAUPTCODE

Alternative Einreihung

8521.90.00.00.0 3,7 %

Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe

Alternative Einreihung

8528.72.20.00.0 3,7 %

Fernsehempfangsgeräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät

Alternative Einreihung

8536.69.90.86.0 3,7 %

HDMI-Steckverbinder

Alternative Einreihung

8504.40.95.90.0 3,7 %

Stromrichter (DC-DC-Wandler)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Video-Konverter (8543) ≠ Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe (8521)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Konverter bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-Konverter (8543) ≠ Fernsehempfangsgeräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät (8528)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Konverter bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Video-Konverter (8543) ≠ HDMI-Steckverbinder (8536)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Video-Konverter bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Ausweichen auf ein anderes Kapitel ist für Video-Konverter fachlich nicht begründet. Die ständige vZTA-Rechtsprechung bestätigt die Position 8543 als zutreffend.

Alternative Einreihung

8521.90.00.00.0 3,7 %

Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe

Alternative Einreihung

8528.72.20.00.0 3,7 %

Fernsehempfangsgeräte mit eingebautem Videoaufnahme- oder Videowiedergabegerät

Alternative Einreihung

8536.69.90.86.0 3,7 %

HDMI-Steckverbinder

Alternative Einreihung

8504.40.95.90.0 3,7 %

Stromrichter (DC-DC-Wandler)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Video-Konverter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Video-Konverter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/1892/08-18543.70.90.99.0
Wandler/Cross Converter, aus einer mit aktiven und passiven sowie elektronischen Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit Frontplatte mit einem Videoeingang, einem Genlock-Eingang, drei Videoausgängen und vier GP(general Purpose)-Schnittstellen, zum Umwandlen von eingehenden Videosignalen in andere... Mehr anzeigen
DE6688/15-18543.70.90.99.0
Audio/Videokonverter - aus einer mit digitalen Signalprozessoren, HDMI- und Videoprozessoren und weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung mit zehn HDMI-Anschlüssen und einem Ethernetanschluss (Abmessungen: 320 x 140 mm), Abbildung siehe Anlage, - zum Konvertieren und Bearbeiten... Mehr anzeigen
DE9203/09-18543.70.90.99.0
Format-Konverter - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen 120 x 75 x 25 mm) mit einem Composite-Video-, S-Video- und zwei SDI-Videoanschlüssen, über Kabel verbunden mit Netzteil (Abbildung s. Anlage), - zum Umwandeln von analogen Videosignalen... Mehr anzeigen
DE9161/09-18543.70.90.99.0
Formatkonverter mit Verteilverstärker - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen 120 x 75 x 25 mm) mit einen S-Video-Eingang sowie je zwei S-Video- und Composite-Video-Ausgängen, über Kabel verbunden mit Netzteil (Abbildung s. Anlage), - zum... Mehr anzeigen
DE20270/14-18543.70.90.99.0
Signalkonverter "KnaaN BNC-Video-zu-VGA-Konverter", Art. KN40512 (Abbildung s. Anlage), - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 110 x 56 x 36 mm) mit Bedienelementen, je einem VGA-, S-Video- und AV-Eingängen und einem VGA-Ausgang, zusammen... Mehr anzeigen
DEBTI18080/22-18543.70.90.99.0
Signalkonverter (Abbildung siehe Anlage) - aus einer im Wesentlichen mit Videoprozessor, Konverter und weiteren aktiven und   passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Rackgehäuse mit   integriertem Netzteil (Abmessungen BxHxT: 482 x 44 x 125 mm) mit Display und   Bedienelementen auf der... Mehr anzeigen
DEBTI27806/19-18543.70.90.99.0
Signalkonverter - aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem Gehäuse (Abmessungen: 123 x 22 x 63,6 mm) mit Bedienelementen, Sta- tus-LEDs, einem SDI-Eingang (3G/HD/SD-SDI-Signale), einem Genlock-Eingang (für Video-Synchronisierungssignale) drei SDI-Ausgängen... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr (Drittlandszoll)

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Video-Konverter

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Video-Konverter. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an.

Zolldaten werden geladen…

Zollsätze bei der Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Video-Konverter

Welche Zolltarifnummer hat ein Video-Konverter?

Die zolltarifliche Einreihung für einen Video-Konverter lautet 8543.70.90.99.0. Diese Position gilt für elektrische Geräte mit eigener Funktion, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind. Die Einreihung ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte der EU-Mitgliedstaaten gefestigt und wird für reine Signalumsetzer ohne Aufzeichnungs- oder Wiedergabefunktion angewandt.

Welchen HS-Code hat ein Video-Konverter?

Der HS-Code für einen Video-Konverter ist 8543.70. Der sechsstellige HS-Code ist die internationale Grundlage für die Zolltarifnummer. Er wird in der Europäischen Union durch die Kombinierte Nomenklatur (achtstellig: 8543.70.90) und den TARIC (zehnstellig: 8543.70.9099) weiter untergliedert. Die vollständige deutsche Zolltarifnummer lautet 8543.70.90.99.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Video-Konverter?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Video-Konverter unter der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 beträgt 3,7 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Japan, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Video-Konverter zolltechnisch von einem Videorecorder oder einem AV-Receiver?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt über die Hauptfunktion. Ein Video-Konverter wandelt ausschließlich Signale um und fällt daher unter Position 8543. Eine Alternative wie ein Videorecorder (Position 8521) zeichnet dagegen auf oder gibt wieder. Ein AV-Receiver mit integrierter Signalverteilung kann ebenfalls unter 8543 fallen, ein Gerät mit Fernsehempfangsteil gehört dagegen zu Position 8528.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Video-Konverter verwende?

Wird eine falsche Zolltarifnummer angemeldet, drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Sanktionen bis hin zu Bußgeldern. Im Falle einer Betriebsprüfung kann die Zollverwaltung die Einreihung korrigieren. Bei unklarer Sachlage empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Video-Konverter?

Ja, für Video-Konverter unter der Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 gelten besondere Maßnahmen. Es besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachung). Zudem unterliegen die Geräte dem Einfuhrverbot für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können. Auch für die Ausfuhr kann eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Video-Konverter?

Die vollständige Zolltarifnummer für einen Video-Konverter ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem HS-Code mit 6 Stellen (8543.70), der Kombinierten Nomenklatur mit 8 Stellen (8543.70.90) sowie dem TARIC-Code mit 10 Stellen (8543.70.9099) und der abschließenden nationalen 11. Stelle (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Video-Konverter?

Die Zolltarifnummer für Video-Konverter unterliegt wie alle TARIC-Codes regelmäßigen Änderungen durch die EU-Kommission, in der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Es ist daher wichtig, die Aktualität der Zolltarifnummer regelmäßig zu prüfen. Die zugrundeliegende Position 8543 ist jedoch seit Jahren stabil, sodass kurzfristige Änderungen unwahrscheinlich sind.

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