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Bau & InstallationKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Vinylboden: 3918.10.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Vinylboden (3918.10.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Vinylboden unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Vinylboden Produktbild

Vinylboden (LVT/SPC) besteht aus einer UV-Schutzschicht, Nutzschicht, Dekorschicht und einer Stabilisierungsschicht aus PVC. Charaktergebend ist das PVC als Hauptkunststoff. Die Einreihung richtet sich nach Material und Aufbau. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Vinylboden beschreiben: Material, Aufbau, Verbindungsart, Maße

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC ab:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3918 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung|9|zu diesem Kapitel
  • Unterposition: 3918 10 - aus Polymeren des Vinylchlorids
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3918 1090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3918 1090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 gilt für typische Vinylböden (LVT/SPC) mit PVC als Hauptbestandteil. Abweichungen im Material (z. B. Korkrücken, mineralische Füllstoffe) oder der Verwendung können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vinylboden

Der HS-Code für Vinylboden lautet 3918.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3918.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3918.10.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.90.90.0.

Einreihung von Vinylboden nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Vinylboden erfolgt nach AV 1 und AV 6 des Harmonisierten Systems. Position 3918 erfasst Bodenbeläge aus Kunststoffen. Da Vinylboden charakterbestimmend aus Polymeren des Vinylchlorids (PVC) besteht, wird nach AV 6 in die Unterposition 3918.10 eingereiht. Die KN-Unterposition 3918.1090 (andere) umfasst PVC-Bodenbeläge, die nicht aus einem Träger mit PVC-Beschichtung bestehen (3918.1010). Die 11. Stelle 90 schließt Luftfahrzeug-Anwendungen (10) aus.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vinylboden

Alternative Einreihung

3918.10.90.10.0 6,5 %

für bestimmte Luftfahrzeuge

Alternative Einreihung

3918.10.10.00.0 6,5 %

bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

Alternative Einreihung

3918.90.00.90.0 6,5 %

aus anderen Kunststoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Vinylboden (3918) ≠ für bestimmte Luftfahrzeuge (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylboden bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vinylboden (3918) ≠ bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylboden bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Vinylboden (3918) ≠ aus anderen Kunststoffen (3918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinylboden bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn das Material oder die Funktion abweicht:

Alternative Einreihung

3918.10.10.00.0 6,5 %

bestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen

Alternative Einreihung

3918.90.00.90.0 6,5 %

aus anderen Kunststoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Vinylboden ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Vinylboden (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13195/19-13918.10.90.90.0
PVC-Bodenbelag, mehrlagige Platte mit Dekorschicht, Feder-Nut-System
DEBTI32533/21-13918.10.90.90.0
PVC-Bodenbelag, mehrlagige Platten, Click-System
DEBTI40585/24-13918.10.90.90.0
Vinylboden, 4 Lagen (UV, Wear, Color Paper, SPC rigid Layer aus PVC)
DEBTI55172/24-13918.10.90.90.0
PVC-Bodenbelag, mehrlagige Platten, Click-System
DEBTI35626/24-13918.10.90.90.0
Vinylboden, 1220x230x3,5+1mm Unterlage
DEBTI27500/24-13918.10.90.90.0
Vinyl Basic auf SPC Trägerplatte
DE13826/12-13918.10.90.90.0
Classic 2050, Vinyl-Nutzschicht, Klick-Verbindung
DE13827/12-13918.10.90.90.0
Basic Plus 50, Vinyl-Nutzschicht, Klick-Verbindung
DEBTI25779/18-13918.10.90.90.0
PVC-Bodenbelag, mehrlagige Platte, Dekorschicht, Feder-Verbindung
DEBTI16609/20-13918.10.90.90.0
Click-Vinyl Pierson Oak, PVC, Calciumcarbonat
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Vinylboden

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Vinylboden aus China oder anderen Ländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Vinylböden

Welche Zolltarifnummer hat Vinylboden?

Vinylboden wird unter der Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für Bodenbeläge aus Polymeren des Vinylchlorids (PVC) in Form von Planken, Fliesen oder Platten mit Klick- oder Feder-Nut-Verbindung, sofern sie nicht aus einem Träger mit PVC-Beschichtung bestehen und nicht für Luftfahrzeuge bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat Vinylboden?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Vinylboden lautet 391810. Er ist international gültig und umfasst Bodenbeläge aus Polymeren des Vinylchlorids. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 3918.10.90.90.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Vinylboden?

Der Drittlandszollsatz für Vinylboden (3918.10.90.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Vinylboden zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Vinylboden erfolgt nach Material und Aufbau. Die Hauptalternative ist die PVC-Matte (3918.10.10.90.0), die einen Träger aufweist, der mit PVC getränkt oder bestrichen ist. Vinylboden (LVT/SPC) ist dagegen eine massive oder mehrschichtige PVC-Platte ohne Träger. Eine weitere Alternative sind Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (3918.90.00.90.0), die nicht aus PVC bestehen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Vinylboden verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Bei einer Betriebsprüfung durch den Zoll drohen Säumniszuschläge und in schweren Fällen ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Vinylboden?

Für Vinylboden (3918.10.90.90.0) besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119). Wenn die Ware nachweislich für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet wird, kann eine Zollbefreiung beantragt werden. Ansonsten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Vinylboden?

Die vollständige Zolltarifnummer für Vinylboden ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.90.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (391810), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (39181090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3918109090) zusammen, ergänzt um die 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Vinylboden?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Vinylboden ist die Nummer 3918.10.90.90.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der EU-Handelsmaßnahmen oder neuer Rechtsprechung.

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