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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Stand April 2026

Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck

Die häufigste Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck ist 1905.31.99.00.0 (süßes Kleingebäck, Kekse, Plätzchen) – der Drittlandszollsatz beträgt 9 %. Die genaue Einreihung hängt von Milchfettgehalt, Schokoladenüberzug und Produktart ab.

Plätzchen und Kekse (1905.31.99), Buttergebäck (1905.31.30) und Lebkuchen (1905.20) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Dekorations-Lebkuchenformen aus Kunststoff fallen sogar unter Kapitel 95 (Weihnachtsfestartikel). Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Weihnachtsplätzchen Buttergebäck, Lebkuchen mit Schokoladenüberzug ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Weihnachtsgebäck wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 19 eingereiht. Die Position 1905 umfasst alle Backwaren, einschließlich kakaohaltiger Erzeugnisse:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 3199 00 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck

Der HS-Code für Weihnachtsgebäck (süßes Kleingebäck) ist 1905.31 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1905.31.99 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1905.31.99.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0 .

Einreihung von Weihnachtsgebäck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weihnachtsgebäck kann je nach Rezeptur und Verarbeitung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob Schokoladenüberzug vorhanden ist, wie hoch der Milchfettgehalt ist und ob es sich um Lebkuchen oder klassische Plätzchen handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck

Kekse und Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, Milchfettgehalt unter 8 GHT

1905.31.99.00.0 9 %

Süßes Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett < 8 GHT (z.B. Zimtsterne, Vanillekipferl, Spritzgebäck)

Kekse und Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, Milchfettgehalt 8 GHT oder mehr

1905.31.30.00.0 9 %

Buttergebäck und Mürbekekse, Milchfett ≥ 8 GHT (z.B. Butterplätzchen, Shortbread)

Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung ≤ 85 g

1905.31.11.00.0 9 %

Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Einzelverpackung ≤ 85 g

Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung über 85 g

1905.31.19.00.0 9 %

Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Umschließung > 85 g (z.B. Schokoplätzchen, Lebkuchenherzen mit Schokolade)

Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren – eigene Unterposition!

1905.20.90.00.0 9 %

Leb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 GHT (Lebkuchen, Honigkuchen)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Weihnachtsgebäck (1905) ≠ Schokoladenkonfekt (1806)

Sind Plätzchen mit Schokolade überzogen, aber der Keks ist charaktergebend, bleibt es bei Position 1905. Ist Schokolade die Hauptkomponente, kann Einreihung unter 1806 erfolgen.

Essbares Gebäck (Kap. 19) ≠ Dekorations-Lebkuchen (Kap. 95)

Lebkuchenfiguren aus Kunststoff oder Holz sind Weihnachtsfestartikel (9505), keine Lebensmittel. Abgrenzung: Kann die Ware gegessen werden?

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Produkte mit Weihnachts-Lebkuchen-Optik sind Lebensmittel. Dekorationsartikel in Lebkuchenform aus nicht essbaren Materialien werden in Kapitel 95 eingereiht:

Lebkuchenfiguren aus Kunststoff oder Holz als Dekoration – anderes Kapitel!

9505.10.90.00.0 0 %

Weihnachtsfestartikel aus anderen Stoffen als Glas (Dekoration, nicht zum Verzehr)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Milchfettgehalt, Schokoladenüberzug, Füllungsart und Produktkategorie. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Weihnachtsgebäck (vZTA)

So hat der Zoll bei realem Weihnachtsgebäck und ähnlichen Backwaren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI20533/24-11905.31.99.00

Kekse. Bedruckte transparente Kunststofffolie mit Angaben zum Erzeugnis (Kekse; 450 g); darin drei Stapel von braunen, am Rand gekerbten, flachen Keksen (6,8 cm x 5,4 cm x 0,5 cm) nach Art von Butterkeksen; Geschmack nach trockenem, gesüßtem Mürbegebäck, leicht nach Vanillearoma. Wassergehalt ≤ 12 GHT; Fett ≤ 35 GHT; Milchfett < 8 GHT.

AV 1, Pos. 1905.31

DEBTI52330/20-11905.31.99.00

Kekse in Originalumschließungen (175 g, 450 g, 1 kg). Braune, am Rand gekerbte, flache Kekse nach Art von Butterkeksen; Geschmack nach trockenem, gesüßtem Mürbegebäck, leicht nach Vanillearoma. Milchfett < 8 GHT; Wassergehalt ≤ 12 GHT; Fett ≤ 35 GHT.

AV 1, Pos. 1905.31

DEBTI48509/20-11905.31.30.00

Butterkekse. Hellbraune, annähernd quaderförmige Mürbekekse (ca. 5 cm x 4 cm x 0,9 cm), Geschmack süß, nach Buttermürbegebäck. Wassergehalt ≤ 12 GHT; Fett ≤ 35 GHT; Milchfett ≥ 8 GHT.

AV 1, Pos. 1905.31

DEBTI25534/23-11905.31.30.00

Mürbekekse (Bio Mürbegebäck mit Butter, 110 g, 12 Stück). Rechteckige, gelblich-beigefarbene, mit Kristallzucker bestreute Kekse; Geschmack nach gesüßtem Mürbegebäck mit Butter. Milchfett ≥ 8 GHT.

AV 1, Pos. 1905.31

DEM/2227/08-11905.31.30.00

Vanille-Butter-Gebäck. Hellbraune Kekse in verschiedenen Formen (Mond, Stern etc.), durchschnittlich ca. 4 cm groß, Geschmack mäßig süß nach Buttermürbegebäck, Inhalt 150 g. Milchfett ≥ 8 GHT.

AV 1, Pos. 1905.31

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

9 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina9 %
Flagge USAUSA9 %
Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %
Flagge SchweizSchweiz0 %
Flagge TürkeiTürkei9 %
Flagge JapanJapan0 %
Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %
Flagge IndienIndien5,5 %
Flagge VietnamVietnam0 %
Flagge ThailandThailand9 %

Aktive Einfuhrmaßnahmen

MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle Bio-ErzeugnisseBio-Weihnachtsgebäck darf nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleLebensmittel mit tierischen Zutaten (Butter, Eier, Milch) unterliegen einer Veterinärkontrolle an der EU-Außengrenze.
ZusatzzölleFür bestimmte Herkunftsländer können zusätzliche Zollabgaben anfallen. Vor der Einfuhr im EU TARIC prüfen.

Zollkosten berechnen

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Quelle: EU TARIC · Stand April 2026

Ausfuhr (Export)

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv für Weihnachtsgebäck der Position 1905.31.

Häufig gestellte Fragen zur Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck

Welche Zolltarifnummer hat Weihnachtsgebäck?

Die häufigste Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck (Plätzchen, Kekse) ist 1905.31.99.00.0 – für süßes Kleingebäck ohne Schokoladenüberzug und Milchfettgehalt unter 8 GHT. Buttergebäck mit hohem Milchfettgehalt (≥ 8 GHT) fällt unter 1905.31.30.00.0, Lebkuchen unter 1905.20. Weihnachtsgebäck mit Schokoladenüberzug fällt unter 1905.31.11.00.0 (≤ 85 g) oder 1905.31.19.00.0 (> 85 g).

Welchen HS-Code hat Weihnachtsgebäck?

Der HS-Code für Weihnachtsgebäck (Plätzchen, süße Kekse) ist 1905.31 (6-stellig, weltweit gültig). Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1905.31.99 (EU-Ausfuhr). Der 10-stellige TARIC-Code ist 1905.31.99.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Weihnachtsgebäck?

Der Drittlandszollsatz für Weihnachtsgebäck (Position 1905.31) beträgt 9 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) ist Weihnachtsgebäck zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigter Steuersatz für Lebensmittel).

Wie unterscheidet sich Weihnachtsgebäck von Weihnachtsdekorationen zolltechnisch?

Essbares Weihnachtsgebäck (Plätzchen, Lebkuchen, Kekse) fällt unter Kapitel 19 (Backwaren), nicht essbare Weihnachtsdekorationen in Lebkuchenform (z.B. aus Kunststoff oder Holz) unter Kapitel 9505 (Weihnachtsfestartikel). Die Abgrenzung ist entscheidend – Lebkuchenfiguren als Dekorationsartikel haben einen Zollsatz von 0 %, essbarer Lebkuchen wird mit 9 % verzollt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Besonders bei Lebensmitteln ist die korrekte Einreihung wichtig, da auch Veterinärkontrollen und Lebensmittelsicherheitsvorschriften an die Zolltarifnummer geknüpft sind. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Weihnachtsgebäck?

Für Weihnachtsgebäck der Position 1905.31 gelten keine Antidumping-Zölle. Es bestehen jedoch Lebensmittelkontrollvorschriften (Code 722 für GB): Importiertes Gebäck muss EU-Lebensmittelstandards erfüllen. Bio-Weihnachtsgebäck erfordert eine gültige Kontrollbescheinigung. Außerdem gelten Veterinärkontrollen für Gebäck mit tierischen Zutaten (Butter, Eier).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (1905.31) oder den 8-stelligen KN-Code – das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 1905.31.99.00.0 für süßes Weihnachtsgebäck.

Ändern sich Zolltarifnummern für Weihnachtsgebäck?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert – sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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