Hierarchie der Zolltarifnummer
Weihnachtsgebäck wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 19 eingereiht. Die Position 1905 umfasst alle Backwaren, einschließlich kakaohaltiger Erzeugnisse:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere
Zolltarifnummer: 1905 3199 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck
Der HS-Code für Weihnachtsgebäck (süßes Kleingebäck) ist 1905.31 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1905.31.99 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1905.31.99.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0 .
Einreihung von Weihnachtsgebäck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weihnachtsgebäck kann je nach Rezeptur und Verarbeitung unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob Schokoladenüberzug vorhanden ist, wie hoch der Milchfettgehalt ist und ob es sich um Lebkuchen oder klassische Plätzchen handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck
Kekse und Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, Milchfettgehalt unter 8 GHT
Süßes Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett < 8 GHT (z.B. Zimtsterne, Vanillekipferl, Spritzgebäck)
Kekse und Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, Milchfettgehalt 8 GHT oder mehr
Buttergebäck und Mürbekekse, Milchfett ≥ 8 GHT (z.B. Butterplätzchen, Shortbread)
Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung ≤ 85 g
Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Einzelverpackung ≤ 85 g
Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung über 85 g
Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Umschließung > 85 g (z.B. Schokoplätzchen, Lebkuchenherzen mit Schokolade)
Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren – eigene Unterposition!
Leb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 GHT (Lebkuchen, Honigkuchen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Weihnachtsgebäck (1905) ≠ Schokoladenkonfekt (1806)
Sind Plätzchen mit Schokolade überzogen, aber der Keks ist charaktergebend, bleibt es bei Position 1905. Ist Schokolade die Hauptkomponente, kann Einreihung unter 1806 erfolgen.
Essbares Gebäck (Kap. 19) ≠ Dekorations-Lebkuchen (Kap. 95)
Lebkuchenfiguren aus Kunststoff oder Holz sind Weihnachtsfestartikel (9505), keine Lebensmittel. Abgrenzung: Kann die Ware gegessen werden?
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Produkte mit Weihnachts-Lebkuchen-Optik sind Lebensmittel. Dekorationsartikel in Lebkuchenform aus nicht essbaren Materialien werden in Kapitel 95 eingereiht:
Lebkuchenfiguren aus Kunststoff oder Holz als Dekoration – anderes Kapitel!
Weihnachtsfestartikel aus anderen Stoffen als Glas (Dekoration, nicht zum Verzehr)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Milchfettgehalt, Schokoladenüberzug, Füllungsart und Produktkategorie. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Weihnachtsgebäck (vZTA)
So hat der Zoll bei realem Weihnachtsgebäck und ähnlichen Backwaren entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Kekse. Bedruckte transparente Kunststofffolie mit Angaben zum Erzeugnis (Kekse; 450 g); darin drei Stapel von braunen, am Rand gekerbten, flachen Keksen (6,8 cm x 5,4 cm x 0,5 cm) nach Art von Butterkeksen; Geschmack nach trockenem, gesüßtem Mürbegebäck, leicht nach Vanillearoma. Wassergehalt ≤ 12 GHT; Fett ≤ 35 GHT; Milchfett < 8 GHT.
AV 1, Pos. 1905.31
Kekse in Originalumschließungen (175 g, 450 g, 1 kg). Braune, am Rand gekerbte, flache Kekse nach Art von Butterkeksen; Geschmack nach trockenem, gesüßtem Mürbegebäck, leicht nach Vanillearoma. Milchfett < 8 GHT; Wassergehalt ≤ 12 GHT; Fett ≤ 35 GHT.
AV 1, Pos. 1905.31
Butterkekse. Hellbraune, annähernd quaderförmige Mürbekekse (ca. 5 cm x 4 cm x 0,9 cm), Geschmack süß, nach Buttermürbegebäck. Wassergehalt ≤ 12 GHT; Fett ≤ 35 GHT; Milchfett ≥ 8 GHT.
AV 1, Pos. 1905.31
Mürbekekse (Bio Mürbegebäck mit Butter, 110 g, 12 Stück). Rechteckige, gelblich-beigefarbene, mit Kristallzucker bestreute Kekse; Geschmack nach gesüßtem Mürbegebäck mit Butter. Milchfett ≥ 8 GHT.
AV 1, Pos. 1905.31
Vanille-Butter-Gebäck. Hellbraune Kekse in verschiedenen Formen (Mond, Stern etc.), durchschnittlich ca. 4 cm groß, Geschmack mäßig süß nach Buttermürbegebäck, Inhalt 150 g. Milchfett ≥ 8 GHT.
AV 1, Pos. 1905.31
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
7,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China9 %
USA9 %
Großbritannien0 %
Schweiz0 %
Türkei9 %
Japan0 %
Südkorea0 %
Indien5,5 %
Vietnam0 %
Thailand9 %Aktive Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle Bio-Erzeugnisse | Bio-Weihnachtsgebäck darf nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Lebensmittel mit tierischen Zutaten (Butter, Eier, Milch) unterliegen einer Veterinärkontrolle an der EU-Außengrenze. |
| Zusatzzölle | Für bestimmte Herkunftsländer können zusätzliche Zollabgaben anfallen. Vor der Einfuhr im EU TARIC prüfen. |
Zollkosten berechnen
Ausfuhr (Export)
Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv für Weihnachtsgebäck der Position 1905.31.
