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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck: 1905.31.99.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck (1905.31.99.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Weihnachtsgebäck unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Weihnachtsgebäck Produktbild

Weihnachtsgebäck gehört zu den Dauerbackwaren. Die korrekte Einreihung hängt von Fettgehalt, Milchfettanteil und Art der Schokoladenverwendung ab. Lesen Sie die Alle Möglichkeiten im Überblick →

Weihnachtsgebäck beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck leitet sich aus vier Klassifikationsebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der EU-Kombinierten Nomenklatur (KN) ab.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
  • Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 3191 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 3199 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer dient als Orientierung. Die endgültige Einreihung hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für Ihre konkrete Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck

Der HS-Code für Weihnachtsgebäck lautet 1905.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.31.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.31.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0.

Einreihung von Weihnachtsgebäck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Weihnachtsgebäck der Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 fallen bei der Einfuhr aus Drittländern ein Zollsatz von 9 % sowie die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Kekse und Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, Milchfettgehalt unter 8 GHTSüßes Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett < 8 GHT (z.B. Zimtsterne, Vanillekipferl, Spritzgebäck)1905.31.99.00.0 9,0 %
Kekse und Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, Milchfettgehalt 8 GHT oder mehrButtergebäck und Mürbekekse, Milchfett ≥ 8 GHT (z.B. Butterplätzchen, Shortbread)1905.31.30.00.0 9,0 %
Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung ≤ 85 gMit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Einzelverpackung ≤ 85 g1905.31.11.00.0 9,0 %
Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung über 85 gMit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Umschließung > 85 g (z.B. Schokoplätzchen, Lebkuchenherzen mit Schokolade)1905.31.19.00.0 9,0 %
Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren – eigene Unterposition!Leb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 GHT (Lebkuchen, Honigkuchen)1905.20.90.00.0 9,0 %
Lebkuchenfiguren aus Kunststoff oder Holz als Dekoration – anderes Kapitel!Weihnachtsfestartikel aus anderen Stoffen als Glas (Dekoration, nicht zum Verzehr)9505.10.90.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Weihnachtsgebäck (1905) ≠ Buttergebäck und Mürbekekse, Milchfett ≥ 8 GHT (z.B. Butterplätzchen, Shortbread) (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Kekse und Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, Milchfettgehalt 8 GHT oder mehr. Für Weihnachtsgebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weihnachtsgebäck (1905) ≠ Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Einzelverpackung ≤ 85 g (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung ≤ 85 g. Für Weihnachtsgebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Weihnachtsgebäck (1905) ≠ Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Umschließung > 85 g (z.B. Schokoplätzchen, Lebkuchenherzen mit Schokolade) (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung über 85 g. Für Weihnachtsgebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Warenbeschreibung ab.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Kekse und Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, Milchfettgehalt 8 GHT oder mehrButtergebäck und Mürbekekse, Milchfett ≥ 8 GHT (z.B. Butterplätzchen, Shortbread)1905.31.30.00.0 9,0 %
Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung ≤ 85 gMit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Einzelverpackung ≤ 85 g1905.31.11.00.0 9,0 %
Plätzchen ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Umschließung über 85 gMit Schokolade überzogenes Kleingebäck, Umschließung > 85 g (z.B. Schokoplätzchen, Lebkuchenherzen mit Schokolade)1905.31.19.00.0 9,0 %
Lebkuchen, Honigkuchen und ähnliche Waren – eigene Unterposition!Leb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 GHT (Lebkuchen, Honigkuchen)1905.20.90.00.0 9,0 %
Lebkuchenfiguren aus Kunststoff oder Holz als Dekoration – anderes Kapitel!Weihnachtsfestartikel aus anderen Stoffen als Glas (Dekoration, nicht zum Verzehr)9505.10.90.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Weihnachtsgebäck (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI27107/19-1Vanille-Kipferl – halbmondförmige Butterkekse für die Weihnachtszeit1905.31.30.00.0
DE12156/17-1Reiskekse (Kokosnuss-Milchgeschmack) – gesüßte Plätzchen ohne Überzug1905.31.99.00.0
DEBTI13279/22-1Kekse mit Dattelfüllung – gesüßte Kekse, kein Doppelkeks1905.31.99.00.0
DE9137/14-3Tea Cookies – kakaohaltige Kekse ohne Schokoladenüberzug1905.31.99.00.0
DE23685/11-1Schoko-Kakao Cookies – mit Schokoladenstückchen, ohne Überzug1905.31.99.00.0
DEBTI33453/24-2Haferkekse mit Schokoladenstücken – ohne Überzug1905.31.99.00.0
DEBTI14771/19-1Panettone – italienischer Weihnachtskuchen (Hefe-Kleinkuchen)1905.90.70.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle Bio-ErzeugnisseBio-Weihnachtsgebäck darf nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleLebensmittel mit tierischen Zutaten (Butter, Eier, Milch) unterliegen einer Veterinärkontrolle an der EU-Außengrenze.
ZusatzzölleFür bestimmte Herkunftsländer können zusätzliche Zollabgaben anfallen. Vor der Einfuhr im EU TARIC prüfen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Weihnachtsgebäck

Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten für Weihnachtsgebäck: Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Präferenzvorteile.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäcke

Welche Zolltarifnummer hat Weihnachtsgebäck?

Weihnachtsgebäck wird in der Regel unter der Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 eingereiht. Diese Position gilt für gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck ohne Schokoladenüberzug und mit einem Milchfettgehalt unter 8 GHT. Bei Buttergebäck mit höherem Milchfettanteil kann die Nummer 1905.31.30.00.0 zutreffen.

Welchen HS-Code hat Weihnachtsgebäck?

Der HS-Code (6-stellig) für Weihnachtsgebäck lautet 1905.31 – Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt. Dieser Code ist international harmonisiert und bildet die Grundlage für die weitere nationale Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und im TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Weihnachtsgebäck?

Der Drittlandszollsatz für Weihnachtsgebäck der Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 beträgt 9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz) auf den Zollwert. Bei Einfuhren aus Präferenzländern (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Weihnachtsgebäck zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und die Alternative hängen wesentlich von der Zusammensetzung ab. Enthält das Weihnachtsgebäck mindestens 8 GHT Milchfett (z. B. Vanillekipferl aus Butter), erfolgt die Einreihung in die Unterposition 1905.31.30.00.0. Ist es mit Schokolade überzogen, kommen die Codes 1905.31.11.00.0 oder 1905.31.19.00.0 zur Anwendung.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung und möglichen Bußgeldern führen. Im Falle einer unrichtigen Einreihung drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Bei Unsicherheit ist ein vZTA zu beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Weihnachtsgebäck?

Ja. Für Weihnachtsgebäck aus biologischer Erzeugung ist eine Einfuhrkontrolle (Code 750) vorgeschrieben. Produkte mit tierischen Zutaten wie Butter oder Milch unterliegen einer Veterinärkontrolle (Code 410) an der EU-Außengrenze. Außerdem können Zusatzzölle (Code 695) oder Kontingente (Code 147) je nach Ursprungsland relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Weihnachtsgebäck lautet 1905.31.99.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1905.31), der 8-stelligen KN-Unterposition (1905.31.99), dem 10-stelligen TARIC-Code (1905.31.99.00) und der nationalen 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Weihnachtsgebäck?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission. Die Warennummer 1905.31.99.00.0 für Weihnachtsgebäck ist seit Jahren stabil. Es ist jedoch ratsam, vor jeder Einfuhr den aktuellen Stand im elektronischen Zolltarif (EZT) oder über den TARIC der EU zu prüfen. Verbindliche Auskünfte (vZTA) haben eine Gültigkeit von drei Jahren.

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