Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
- Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt
Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 3191 - andere
Zolltarifnummer: 1905 3191 00 0 - Doppelkekse mit Füllung
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit der Ware ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Oreo
Der HS-Code für Oreo lautet 1905.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.31.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.31.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.91.00.0.
Einreihung von Oreo nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 6. Oreo ist eine Backware (Kapitel 19), die als gesüßter Doppelkeks mit Füllung der Position 1905 zuzuweisen ist. Die charakterbestimmende Eigenschaft ist der Keksboden, nicht die Füllung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Oreo
Alternative Einreihung
Kekse, ganz/teilweise mit Schokolade überzogen, in Umschließung ≤85g
Alternative Einreihung
Kekse, ganz/teilweise mit Schokolade überzogen, andere
Alternative Einreihung
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, gefüllt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Oreo (1905) ≠ Kekse, ganz/teilweise mit Schokolade überzogen, in Umschließung ≤85g (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oreo bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Oreo (1905) ≠ Kekse, ganz/teilweise mit Schokolade überzogen, andere (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oreo bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Oreo (1905) ≠ Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, gefüllt (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oreo bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Oreo nicht sachgerecht, da die Ware eindeutig als Backware (Kapitel 19) zu klassifizieren ist.
Alternative Einreihung
Kekse, ganz/teilweise mit Schokolade überzogen, in Umschließung ≤85g
Alternative Einreihung
Kekse, ganz/teilweise mit Schokolade überzogen, andere
Alternative Einreihung
Schokolade und Schokoladeerzeugnisse, gefüllt
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Oreo ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Oreo (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Oreo
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Oreo mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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