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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver: 0910.91.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver (0910.91.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Garam-Masala-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Garam-Masala-Pulver Produktbild

Garam-Masala-Pulver ist eine getrocknete, gemahlene Gewürzmischung aus Positionen der Kapitel 0904 bis 0910. Für die zolltarifliche Einreihung ist entscheidend, dass es sich um eine reine Gewürzmischung ohne charakterbestimmende Zusätze handelt. Daneben kommen andere Codes in Betracht – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Garam-Masala-Pulver beschreiben: enthaltene Gewürze, Mahlgrad, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Garam-Masala-Pulver folgt dieser Hierarchie im Zolltarif:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 91 - Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0910 9110 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0910 9190 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Garam-Masala-Pulver hängt von seiner genauen Zusammensetzung ab. Enthält die Mischung weitere Stoffe wie Salz oder geschmacksverstärkende Zutaten, kann eine andere Zolltarifnummer (z. B. 2103.90.90.19.0) anzuwenden sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistent, um eine erste Einschätzung zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver

Der HS-Code für Garam-Masala-Pulver lautet 0910.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.90.00.0.

Einreihung von Garam-Masala-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder die Zollanmeldung sind folgende Angaben zur Beschaffenheit von Garam-Masala-Pulver erforderlich:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver

Alternative Einreihung

0910.91.05.00.0 12,5 %

Curry – ausgeschlossen, da Garam Masala standardmäßig nicht als Currypulver eingestuft wird. Die vZTA DEBTI53959/23-1 bestätigt explizit 'kein Curry' für Garam Masala.

Alternative Einreihung

0910.91.10.00.0 12,5 %

weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ausgeschlossen, da das Produkt als Pulver (gemahlen) vorliegt.

Alternative Einreihung

2103.90.90.19.0 12,5 %

Zusammengesetzte Würzmittel – ausgeschlossen, da Garam Masala eine reine Gewürzmischung des Kapitels 09 ist und keine Würzmittel im Sinne der Position 2103 darstellt, solange keine anderen Stoffe (z. B. Salz, Geschmacksverstärker) charakterbestimmend enthalten sind.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Garam-Masala-Pulver (0910) ≠ Curry – ausgeschlossen, da Garam Masala standardmäßig nicht als Currypulver eingestuft wird. Die vZTA DEBTI53959/23-1 bestätigt explizit 'kein Curry' für Garam Masala. (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Garam-Masala-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Garam-Masala-Pulver (0910) ≠ weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ausgeschlossen, da das Produkt als Pulver (gemahlen) vorliegt. (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Garam-Masala-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Garam-Masala-Pulver (0910) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel – ausgeschlossen, da Garam Masala eine reine Gewürzmischung des Kapitels 09 ist und keine Würzmittel im Sinne der Position 2103 darstellt, solange keine anderen Stoffe (z. B. Salz, Geschmacksverstärker) charakterbestimmend enthalten sind. (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Garam-Masala-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein alternativer Einreihungsvorschlag aus einem anderen Kapitel oder einer anderen Position:

Alternative Einreihung

0910.91.05.00.0 12,5 %

Curry – ausgeschlossen, da Garam Masala standardmäßig nicht als Currypulver eingestuft wird. Die vZTA DEBTI53959/23-1 bestätigt explizit 'kein Curry' für Garam Masala.

Alternative Einreihung

0910.91.10.00.0 12,5 %

weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ausgeschlossen, da das Produkt als Pulver (gemahlen) vorliegt.

Alternative Einreihung

2103.90.90.19.0 12,5 %

Zusammengesetzte Würzmittel – ausgeschlossen, da Garam Masala eine reine Gewürzmischung des Kapitels 09 ist und keine Würzmittel im Sinne der Position 2103 darstellt, solange keine anderen Stoffe (z. B. Salz, Geschmacksverstärker) charakterbestimmend enthalten sind.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Garam-Masala-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI53959/23-10910.91.90.00.0
Garam Masala Gewürzmischung, bestehend aus Kardamom, Pfeffer, Zimt, Nelken. Getrocknete Gewürze, gemahlen. Einstufung: 'andere Gewürze, Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09, kein Curry, gemahlen oder sonst zerkleinert'.
DE21987/10-10910.91.90.00.0
Garam Masala Gewürzmischung aus Pfeffer, Zimt, Nelken, Kardamom, gemahlen. Einstufung: 'Gewürzmischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, gemahlen'.
DE1563/17-10910.91.90.00.0
Garam Masala Gewürzmischung aus Pfeffer, Zimt, Nelken, Kardamom, gemahlen. Einstufung: 'Gewürzmischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, gemahlen'.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,5 %

Drittlandszoll

USA12,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz12,5 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Garam-Masala-Pulver

Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Garam-Masala-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhranforderungen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Garam-Masala-Pulver?

Garam-Masala-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst gemahlene Gewürzmischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09, die nicht als Currypulver zu qualifizieren sind. Die Einreihung ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte der deutschen Zollverwaltung bestätigt.

Welchen HS-Code hat Garam-Masala-Pulver?

Der 6-stellige HS-Code für Garam-Masala-Pulver lautet 0910.91. Er befindet sich im Kapitel 09 (Kaffee, Tee, Mate und Gewürze) und bezeichnet Mischungen von Gewürzen der Positionen 0904 bis 0910. Die weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und der TARIC-Code spezifizieren die Unterposition für gemahlene Mischungen ohne Curry-Charakter.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Garam-Masala-Pulver?

Der reguläre Drittlandszollsatz für Garam-Masala-Pulver unter der Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 beträgt 12,5 % vom Zollwert. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel). Mit bestimmten Ländern bestehen Präferenzabkommen, die einen reduzierten Zollsatz von 0 % ermöglichen, z. B. aus der Türkei.

Wie unterscheidet sich Garam-Masala-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt gegenüber Currypulver (0910.91.05.00.0) und zusammengesetzten Würzmitteln (2103). Garam Masala ist keine Currymischung, da typischerweise Kurkuma als dominanter Bestandteil fehlt. Die Alternative der Position 2103 kommt nur in Betracht, wenn charakterbestimmende Zusätze wie Salz oder Geschmacksverstärker enthalten sind.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie zu Säumniszuschlägen führen. Bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Falschdeklaration drohen zudem bußgeldrechtliche Konsequenzen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtliche Sicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Garam-Masala-Pulver?

Ja, für Garam-Masala-Pulver (0910.91.90.00.0) gelten Einfuhrkontrollen. Bei biologisch erzeugten Produkten ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich. Zudem können Zusatzzölle erhoben werden. Eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731) ermöglicht der Zollverwaltung die Überwachung der Warenströme. Ausfuhranforderungen bestehen keine.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (0910.91), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (0910.91.90), dem 10-stelligen TARIC-Code (0910.91.90.00) und der 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer (0910.91.90.00.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Garam-Masala-Pulver?

Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) aktualisiert. Der HS-Code für Gewürzmischungen (0910.91) ist seit Jahren stabil. Für Garam-Masala-Pulver wird daher kurzfristig keine Änderung erwartet. Aktuelle Änderungen veröffentlicht die EU-Kommission im TARIC-System.

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