Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Garam-Masala-Pulver folgt dieser Hierarchie im Zolltarif:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze0910
- Unterpositionandere Gewürze091091
- UnterpositionMischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel091091
- Kombinierte Nomenklaturandere09109110
- Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver
Der HS-Code für Garam-Masala-Pulver lautet 0910.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.90.00.0.
Einreihung von Garam-Masala-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder die Zollanmeldung sind folgende Angaben zur Beschaffenheit von Garam-Masala-Pulver erforderlich:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Garam-Masala-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCurry – ausgeschlossen, da Garam Masala standardmäßig nicht als Currypulver eingestuft wird. Die vZTA DEBTI53959/23-1 bestätigt explizit 'kein Curry' für Garam Masala. | 0910.91.05.00.0 | 12,5 % |
| Alternative Einreihungweder gemahlen noch sonst zerkleinert – ausgeschlossen, da das Produkt als Pulver (gemahlen) vorliegt. | 0910.91.10.00.0 | 12,5 % |
| Alternative EinreihungZusammengesetzte Würzmittel – ausgeschlossen, da Garam Masala eine reine Gewürzmischung des Kapitels 09 ist und keine Würzmittel im Sinne der Position 2103 darstellt, solange keine anderen Stoffe (z. B. Salz, Geschmacksverstärker) charakterbestimmend enthalten sind. | 2103.90.90.19.0 | 12,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Garam-Masala-Pulver (0910) ≠ Curry – ausgeschlossen, da Garam Masala standardmäßig nicht als Currypulver eingestuft wird. Die vZTA DEBTI53959/23-1 bestätigt explizit 'kein Curry' für Garam Masala. (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Garam-Masala-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Garam-Masala-Pulver (0910) ≠ weder gemahlen noch sonst zerkleinert – ausgeschlossen, da das Produkt als Pulver (gemahlen) vorliegt. (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Garam-Masala-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Garam-Masala-Pulver (0910) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel – ausgeschlossen, da Garam Masala eine reine Gewürzmischung des Kapitels 09 ist und keine Würzmittel im Sinne der Position 2103 darstellt, solange keine anderen Stoffe (z. B. Salz, Geschmacksverstärker) charakterbestimmend enthalten sind. (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Garam-Masala-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein alternativer Einreihungsvorschlag aus einem anderen Kapitel oder einer anderen Position:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZusammengesetzte Würzmittel – ausgeschlossen, da Garam Masala eine reine Gewürzmischung des Kapitels 09 ist und keine Würzmittel im Sinne der Position 2103 darstellt, solange keine anderen Stoffe (z. B. Salz, Geschmacksverstärker) charakterbestimmend enthalten sind. | 2103.90.90.19.0 | 12,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Garam-Masala-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI53959/23-1 | Garam Masala Gewürzmischung, bestehend aus Kardamom, Pfeffer, Zimt, Nelken. Getrocknete Gewürze, gemahlen. Einstufung: 'andere Gewürze, Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 09, kein Curry, gemahlen oder sonst zerkleinert'. | 0910.91.90.00.0 |
| DE21987/10-1 | Garam Masala Gewürzmischung aus Pfeffer, Zimt, Nelken, Kardamom, gemahlen. Einstufung: 'Gewürzmischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, gemahlen'. | 0910.91.90.00.0 |
| DE1563/17-1 | Garam Masala Gewürzmischung aus Pfeffer, Zimt, Nelken, Kardamom, gemahlen. Einstufung: 'Gewürzmischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, gemahlen'. | 0910.91.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 12,5 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Garam-Masala-Pulver
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Garam-Masala-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 ein.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhranforderungen
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